Barrierefreiheit in NPOs

Thema im Fokus Barrierefreiheit in NPOs: Eine rot-weiß gestreifte Absperrung ist in der Mitte unterbrochen und bildet einen Durchgang
Urheber: picture alliance / photothek | Florian Gaertner

Von Petra Keller und Sarah Gräf

Wer engagiert sich eigentlich bei uns? Wer kommt zu unseren Veranstaltungen und wer sitzt bei uns in der Geschäftsstelle? Wenn es um zivilgesellschaftliches Engagement geht, sind Menschen mit Behinderungen immer noch unterrepräsentiert. Das liegt oft daran, dass sich Menschen mit und ohne Behinderungen aufgrund ganz praktischer Faktoren nicht begegnen: Der Veranstaltungsort im dritten Stock ohne Aufzug, die kleingedruckte Ausschreibung auf der Webseite und mangelnde Transparenz zu den Möglichkeiten, mitzuwirken. Auch spielen Annahmen darüber eine Rolle, was Menschen mit Behinderungen zugetraut werden kann. Körperliche und/oder chronische Beeinträchtigungen und Behinderungen offen zu kommunizieren, kann deshalb auch weitreichende Nachteile mit sich bringen.

Gesellschaftliche Teilhabe ist ein Menschenrecht und NPOs können an vielen Stellen dazu beitragen, gesellschaftliche Ressourcen (besser) zugänglich zu machen. In unserem Thema im Fokus beschäftigen wir uns daher konkret mit der Frage, wie NPOs Barrieren in der eigenen Organisation, den Angeboten und Veranstaltungen abbauen können, um ein breiteres zivilgesellschaftliches Engagement zu ermöglichen.

Behinderung und behindert werden – Was ist damit gemeint?

Es gibt keine allgemeingültige Definition von Behinderung. Gesellschaftliche Normen haben einen erheblichen Einfluss darauf, was in einer Gesellschaft als Behinderung gilt. Behinderung entsteht also auch durch Zuschreibungen, durch gesellschaftliche Strukturen, Gesetze und Barrieren. Ein Mensch kann in bestimmten Situationen Behinderungen erfahren und in anderen wiederrum nicht.

  • In der UN-Behindertenrechtskonvention wird Behinderung folgendermaßen definiert: „Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe hindern können.“ Da das Wort „Behinderung“ von vielen – oft nicht betroffenen – Menschen als stigmatisierend empfunden wird, werden häufig Umschreibungen verwendet. Für viele Menschen mit Behinderungen handelt es sich aber um eine neutrale Beschreibung. Einzelne Personen oder Organisationen bevorzugen für sich allerdings auch andere Begriffe. 
  • Die unterschiedlichen Sichtweisen auf den Begriff Behinderung werden auch als Modelle bezeichnet. Beispielsweise werden im medizinischen Modell Denk- und Sichtweisen zusammengefasst, bei denen der Fokus auf Erkrankung, Defizit etc. gelegt wird. Im sozialen Modell hingegen ist Behinderung die Folge von Umwelt, Barrieren und Diskriminierungen.

Die Disability Studies unterscheiden zwischen den Begriffen Behinderung und Beeinträchtigung. Während „Beeinträchtigung“ den körperlichen Aspekt von Behinderungen in den Fokus stellt, werden beim Begriff „Behinderung“ soziale Aspekte benannt. Das heißt Barrieren, die ausschließen und behindern, und damit die körperliche Beeinträchtigung erst zu einem Problem machen.

Von „Behinderung“ abzugrenzen ist „Krankheit“. Als Krankheit wird von den meisten Menschen ein vorübergehender Zustand verstanden. Von Behinderung wird gesprochen, wenn es länger andauert, obwohl sich Menschen natürlich auch temporär behindert fühlen können. Wenn Krankheiten andauern und nicht heilbar sind, gelten sie als „chronisch“ und können zu Behinderungen werden (z.B. bei Multiple Sklerose, Diabetes oder manche Krebs- oder Herzerkrankungen).

Ableismus (von engl. to be able = fähig sein) bezeichnet die strukturelle Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen. Auch hier liegt der Fokus darauf, dass Menschen an ihrer gleichberechtigten Teilhabe und ihrem Zugang zu Ressourcen (bspw. Zugang zum Wohnungs- und Arbeitsmarkt, Gesundheitswesen, Bildungseinrichtungen, etc.) ge- bzw. behindert werden.

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Urheber: Gerti Kuhl

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Julia Maiano ist im Bundesvorstand der AG Selbst Aktiv, einer Arbeitsgemeinschaft der SPD. Mit ihr sprechen wir über ihre kommunalpolitischen Aktivitäten und den Abbau von Barrieren im Engagement-Bereich.

Barrieren abbauen durch digitale Teilhabe?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Angebote für alle gleichberechtigt und sicher nutzbar sind. Auch für Menschen mit Behinderungen. Der Zugang zur digitalen Infrastruktur, zu Internet, Webseiten, elektronische Dokumente, Software und mobile Anwendungen müssen ohne Hindernisse bedienbar und benutzbar sein.

Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass viele Angebote digital angeboten und ausgebaut wurden. Viele Menschen, die vorher erschwerte Zugänge hatten, konnten so an öffentlichen Aktivitäten teilnehmen. Digitalisierung kann also dazu führen, Schwellen zur Teilhabe zu senken, wenn beispielsweise räumliche Barrieren durch eine nicht-ortsgebundene Kommunikation überwunden werden. Jedoch werden auch im digitalen Raum bestehende Barrieren nicht automatisch abgebaut. Wenn beispielsweise bei einer vor-Ort-Veranstaltung keine Dolmetscher*innen eingeladen werden, dann wird es nicht barrierefreier, wenn die Veranstaltung (ohne Dolmetscher*innen) online stattfindet. Häufig werden auch sinnliche Wahrnehmungen wie Hören und Sehen oder ein bestimmtes Vorwissen vorausgesetzt.

Wie sorgen wir in nach-pandemischen Zeiten für digitale Teilhabe? Und wie verhindern wir Barrieren im digitalen Raum? Folgende Fragen und Tipps können hier helfen:

  • Lassen sich Texte ohne funktionale Einschränkungen auf 200% vergrößern?
  • Sind Überschriften, Absätze, Zitate, Tabellen, Listen etc. mit HTML-Elementen strukturiert? Tipp: Versuchen Sie sich nur mit der Tab-Taste über die Seite zu bewegen (Tab- und Shift-Taste um zurück zu gelangen).
  • Sind Links aussagekräftig betitelt? Ist die verlinkte Datei selbst barrierefrei?
  • Sind über Farben vermittelte Informationen auch durch alternative Mittel (z.B. Fettung, Einrückung) zu erkennen? Tipp: Verwenden Sie hinreichend große Kontraste.

  • Sind Grafiken und Bilder mit Alternativtexten (alt-Text) versehen? Tipp: Verwenden Sie kurze, beschreibende alt-Texte, damit z. B. Screenreader (Vorleseanwendungen) und Suchmaschinen die Inhalte von Grafiken und Bildern erfassen können. Verwenden Sie keine Schriftgrafiken.
  • Besitzen Videos einen Untertitel? Besitzen Liveübertragungen synchrone Untertitel? Gibt es eine Audiodeskription (Hörbeschreibung) für Videos?

  • Sind die Sätze kurz und allgemein verständlich formuliert? Tipp: Lassen Sie sich den Text laut vorlesen.
  • Können Textpassagen durch Zwischenüberschriften gegliedert werden? Können Textpassagen durch Aufzählungen übersichtlicher gestaltet werden?
  • Sind Fremdwörter, Fachbegriffe und Abkürzungen notwendig? Werden diese erklärt?
  • Gibt es die Möglichkeit, Texte in Leichte, Einfache Sprache oder eine Fremdsprache übersetzen zu lassen?

  • Ist die technische Plattform barrierefrei, z.B. durch Tastatur und Screenreader nutzbar?
  • Ist die Sprach- und Hörqualität ausreichend? Tipp: Verwenden Sie ein Headset und testen Sie den Ton im Vorfeld.
  • Sind Lippen-Bewegungen und Körpersprache per Webcam gut sichtbar? Tipp: Teilen Sie Präsentationen im Vorfeld
  • Ist ein technischer Support vorhanden, der über alternative Kanäle (z.B. Telefon, E-Mail) erreicht werden kann?

Der rechtliche Rahmen

  • 2009 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Diese gibt rechtliche Standards zur Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft vor und etabliert damit das Prinzip der Inklusion als Menschenrecht.
  • Neben den Grundrechten im Grundgesetz gilt in Deutschland das 2002 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), welches die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Bereich des öffentlichen Rechts auf Bundesebene regelt. Zusätzlich gibt es hier ergänzende Verordnungen zu Übersetzungsleistungen durch Gebärdendolmetscher*innen, barrierefreien Dokumenten und barrierefreier Informationstechnik.
  • Die Europäische Norm 301 549, beruhend auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) aus dem Jahr 2018, regelt die Barrierefreiheit auf Webseiten und mobilen Anwendungen für Organisationen des Öffentlichen Sektors.
  • Die EU-Richtlinie 2016/2102 soll Websites und mobile Anwendungen im öffentlichen Sektor besser zugänglich machen. Weiter gelten für öffentliche Stellen von Bundesländern und Kommunen gemäß der EU-Richtlinie 2102 verschiedene Landesgesetze zu barrierefreier Informationstechnik.
  • Durch das 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erhalten Menschen, die aufgrund einer Behinderung Diskriminierung erfahren, Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber*innen und Private.  
  • 2016 wurde das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, auch Bundesteilhabegesetz (BTHG) verabschiedet. Unter anderem werden hier bestimmte Leistungen geregelt, die Menschen mit Behinderung unterstützen sollen.
  • Ab 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Dieses setzt die EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für digitale Produkte und Dienstleistungen in nationales Recht um. Das Gesetz soll um weitere Lebensbereiche ergänzt werden.

NPOs werden von den aktuellen Gesetzen zur Barrierefreiheit je nach Rechtsform und angebotenen (digitalen) Dienstleistungen unterschiedlich erfasst. Es können auch Verpflichtungen durch die Verwendung von öffentlichen Fördermitteln entstehen. Durch die Gemeinwohlorientierung ergibt sich außerdem ein selbst gesetzter Anspruch daran, gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

In der Praxis: Reflexionsfragen für NPOs

Welche Fragen stellen sich auf dem Weg zum Abbau von Barrieren in der eigenen Organisation?

Selbstverständnis und Haltungen

  • Welches Selbstverständnis von Vielfalt, Inklusion und Chancengleichheit liegt unserer alltäglichen Arbeit zugrunde?
  • Ist uns Ableismus (Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen) ein Begriff? Gibt es Angebote zur Weiterbildung?
  • Gehen wir in unserem Engagement von einer unausgesprochenen Norm von nicht-behinderten Körpern aus?

Organisation und Struktur

  • Welche Barrieren könnten Menschen mit Beeinträchtigungen von der Arbeit oder dem Engagement in unserer Organisation ausschließen?
  • Verstehen wir den Abbau von Barrieren und Inklusion als fortlaufenden Prozess? Stehen Ressourcen dafür bereit?
  • Beziehen wir Betroffene bei der Planung unserer Angebote mit ein? Sind wir mit Selbstvertretungen vernetzt?
  • Sind unser Gebäude und unsere Arbeitsräume für alle zugänglich? Gibt es Fahrstühle oder Rampen? Gibt es gut zugängliche Toiletten, Gemeinschafts- und Seminarräume?
  • Nutzen wir digitale Tools zur Zusammenarbeit? Sind diese so gewählt, dass sie auch Menschen mit Behinderungen zugänglich sind, so dass sie problemlos mitarbeiten können?
  • Sind der Zeitpunkt und die Dauer unserer internen Meetings so gelegt, dass alle gut daran teilnehmen können? Gibt es die Möglichkeit, sich für kleinere Pausen zurückzuziehen?

Kommunikation und Information

  • Sind Informationen, Formulare oder Publikationen für alle lesbar? Gibt es Informationen in Einfacher und/oder Leichter Sprache?
  • Sind unsere digitalen Angebote so gestaltet, dass blinde Menschen auf Bildbeschreibungen zurückgreifen können? Sind unsere Videos mit Untertiteln unterlegt?
  • Sind unsere Organisation und unsere Angebote auch online auffindbar und gibt es Möglichkeiten zur digitalen (ehrenamtlichen) Mitarbeit?
  • Bieten wir unterschiedliche Kommunikationskanäle auf Sozialen Medien an, um unsere Inhalte vielen Menschen zugänglich zu machen?

Angebote und Veranstaltungen

  • Welche Barrieren könnten Menschen mit Beeinträchtigungen von unseren Angeboten ausschließen? Was bräuchte es, um Angebote inklusiver zu gestalten?
  • Sind unsere Angebote grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar?
  • Stehen Gebärdendolmetscher*innen bei unseren Veranstaltungen zur Verfügung? Machen wir bei der Ausschreibung auf diese Möglichkeit der Inanspruchnahme aufmerksam?
  • Ist die Dauer unserer Veranstaltungen so gelegt, dass alle gut daran teilnehmen können? Gibt es die Möglichkeit, sich zur Erholung zurückzuziehen?
  • Sind die An- und Abfahrtswege zu unseren Veranstaltungen barrierearm? Können barrierearme Verkehrsmittel genutzt werden?

Auf den Punkt: Barrierefreiheit in NPOs

  • Ein Zehntel der Bevölkerung hat eine Behinderung. Egal um welches zivilgesellschaftliche Engagement und welche Zielgruppe es geht – Menschen mit Behinderungen sollten hier vertreten sein. Ohne den Abbau von Barrieren wird ein großer Teil der Gesellschaft nicht erreicht!
  • Menschen mit Behinderung werden von der Gesellschaft strukturell diskriminiert, da Menschen ohne Behinderung immer noch als „Norm“ gesehen werden. 
  • Um etwas dagegen zu tun ist es wichtig, sich mit den eigenen unbewussten Vorurteilen und Berührungsängsten auseinanderzusetzen. Auch als kleine NPO mit wenig Ressourcen ist es möglich, hier mit kleinen Schritten eine große Wirkung zu entfalten.
  • Menschen ohne Behinderungen können nicht entscheiden, was Menschen mit Behinderungen tun können und was nicht. Betroffene Menschen sollten als Expert*innen immer mit ins Boot geholt werden.
  • Homeoffice und die Verlagerung von Aktivitäten ins Digitale haben für viele Menschen Möglichkeiten zur Teilhabe gebracht. Der Abbau von Barrieren vor Ort ist aber weiterhin wichtig! Für ein gemeinsames Teamgefühl sollte auf Austauschmöglichkeiten und Raum für Begegnungen geachtet werden.
  • Und vor allem: Es gibt viele Möglichkeiten, erste kleine Dinge hin zu mehr Barrierefreiheit zu verändern. Wichtig ist es, einfach mal anzufangen!

Quellen und Verweise

Bundesfachstelle Barrierefreiheit - Fachstelle für Barrierefreiheit in der öffentlichen Verwaltung

BIK für alle - Informationsplattform zu Barrierefreiheit im Internet

Leidmedien.de - Ein Projekt der Sozialheld*innen e.V.

Barrieren brechen -  Ein Projekt der Sozialheld*innen e.V.

netz-barrierefrei.de -  Beratung zur digitalen Barrierefreiheit

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