Laurel Townhead aus dem Büro der Quäker in Genf erläutert die Bedeutung des Rats für den Schutz der Menschenrechte von Migrant_innen.
Warum beschäftigt sich das Quäker-Büro bei den Vereinten Nationen mit Migrationsgerechtigkeit?
Unsere Arbeit beruht auf unserem Glauben an den inhärenten Wert jedes Menschen und auf über 70 Jahre Erfahrung mit multilateralen Verfahren, in denen wir diesen unter Beweis gestellt haben. Zahlreiche Aspekte des Umgangs mit Migrant_innen weltweit sind sowohl Ursache als auch Wirkung ihrer Entmenschlichung, die im direkten Gegensatz zu diesem Glauben steht. In unserer Erklärung zu Migration (auf Englisch), die wir gemeinsamen mit anderen im Bereich Migration und Asyl aktiven Quäker-Organisationen verfasst haben, heißt es:
Wir setzen uns durch unsere Arbeit für eine Welt ein, in der Rechte und Würde unabhängig vom Migrationsstatus geachtet werden und nicht an Staatsbürgerschaft oder vermeintliche Verdienste gebunden sind.
Im Weiteren werden der Kontext, Beispiele für Migrationsungerechtigkeit und unsere Vision der Migrationsgerechtigkeit dargestellt.
Welche Rolle kann der Menschenrechtsrat spielen?
Die Menschenrechte von Migrant_innen stärker zu fördern und zu schützen und Antworten auf die Verletzung ihrer Rechte zu finden sind zentrale Anliegen der Migrationsgerechtigkeit; dem Menschenrechtsrat kommt dabei eine wesentliche Rolle zu. Seit über 20 Jahren setzt sich Mexiko im Menschenrechtsrat (wie zuvor in der Menschenrechtskommission) federführend für Resolutionen ein, auf deren Grundlage die Stelle des Sonderberichterstatters zu den Menschenrechten von Migrant_innen geschaffen und erhalten, Leitlinien definiert und ihre Umsetzung überwacht sowie Normen präzisiert wurden. Wir begrüßen diese Resolutionen, doch die Menschenrechte von Migrant_innen werden nach wie vor verletzt. Deswegen muss darüber nachgedacht werden, was der Menschenrechtsrat zusätzlich tun kann.
Tödliche Missachtung: Anhaltende weitverbreitete Verletzungen der Menschenrechte von Migrant_innen
Die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte hat immer wieder ihre Sorge über die - in ihren Worten - tödliche Missachtung des Lebens von Migrant_innen zum Ausdruck gebracht und eine unabhängige Überwachung gefordert. Im jüngsten Bericht des Sonderberichterstatters zu den Menschenrechten von Migrant_innen (auf Englisch) geht es insbesondere um Zurückweisungen an Land- und Seegrenzen, sogenannte Pushbacks. Abschließend heißt es:
„Pushbacks“ sind weit verbreitet und werden auf den meisten Migrationsrouten praktiziert. Pushbacks sind Ausdruck tiefsitzender Vorurteile gegenüber Migrant_innen und verdeutlichen, dass die Staaten sich weigern, ihre internationalen Verpflichtungen zu erfüllen, d.h. die Menschenrechte von Migrant_innen an internationalen Grenzen zu schützen.
Der Menschenrechtsrat hat bereits Resolutionen über Migrant_innen in Transit (2015), Menschen in großen Migrations- und Flüchtlingsbewegungen (2016) sowie eine Erklärung des Präsidenten zum Schutz auf See verabschiedet (jeweils auf den UNO-Sprachen verfügbar), jedoch noch keine unmittelbaren Maßnahmen als Reaktion auf die von der Hochkommissarin zum Ausdruck gebrachte Besorgnis und die von den anderen Sonderberichterstattern dokumentierten Menschenrechtsverletzungen ergriffen.
Die sich wandelnden Auswirkungen von COVID-19
COVID-19 hat Migrationsbewegungen massiv gestört, sie jedoch nie zum Erliegen gebracht. Wo es bereits Verstöße gab, verschlimmert sich die Situation, und die Menschenrechte sind im Kontext der Migration vor neue Herausforderungen gestellt, darunter der gerechte Zugang zu Impfstoffen und mögliche Risiken im Zusammenhang mit Impfbescheinigungen bei grenzüberschreitenden Reisen. In den Berichten der Hochkommissarin über COVID-19 und über die Rolle der Staaten bei der Reaktion auf Pandemien wird auf die Auswirkungen auf Migrant_innen verwiesen und der kürzlich in Auftrag gegebene Bericht über den Zugang zu Impfstoffen muss Migrant_innen berücksichtigen, doch dadurch werden weder die ganze Bandbreite der Probleme noch neue Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit sich verändernden Einreisebeschränkungen und Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie erfasst.
Was kommt nun auf den Menschenrechtsrat zu?
Der Rat könnte mehrere verschiedene Funktionen übernehmen, darunter:
Stärkung der Überwachung von und der Rechenschaftspflicht in Bezug auf weitverbreitete und systematische Menschenrechtsverletzungen
Bündelung von Migrationsexpertise und -erfahrungen und Schutz zivilgesellschaftlicher Räume
Entwicklung zusätzlicher Normen, um bestehende Lücken zu schließen
Anleitung und Überwachung von einer an den Menschenrechten ausgerichteten Umsetzung des Globalen Pakts für Migration
Sicherstellung der Berücksichtigung fachspezifischer Menschenrechtsaspekte bei wesentlichen UN-Verfahren zum Thema Migration
Diese Optionen schließen einander nicht aus und künftige Resolutionen könnten zur Erfüllung mehrerer Funktionen beitragen. Im Moment berät der Rat etwa über eine Resolution, in der es um die Prävention von und den Umgang mit Gefährdungssituationen und die Auswirkungen von COVID-19 geht. Wir begrüßen diese Schwerpunktsetzung und sind zuversichtlich, dass die geforderten Aktivitäten (Verfassen eines Berichts und Durchführung einer Podiumsdiskussion) eine wichtige Rolle bei der Erfüllung der oben genannten Funktionen spielen und eine inhaltliche Grundlage für die weitere Arbeit des Rats sein könnten, insbesondere wenn sie Migrationsexpertise und -erfahrungen bündeln können und dabei die am stärksten Betroffenen zu Wort kommen lassen.
Wir sind jedoch der Meinung, dass als Reaktion auf den Bericht des Sonderberichterstatters mehr getan werden kann und sollte und dass die enge Verbindung zwischen Pushbacks und diesen Themen eine gute Grundlage dafür bietet. Unserer Meinung nach sollte der Menschenrechtsrat die Menschenrechtsverletzungen sichtbarer machen und die Verantwortlichen in die Pflicht nehmen, indem er ergänzend zur Arbeit des Sonderberichterstatters Untersuchungen anstellt, überwacht und Berichte verfasst. Ein vom Menschenrechtsrat in Auftrag gegebener Überwachungsmechanismus zur Untersuchung der Menschenrechtslage an den Grenzen in allen Regionen wäre ein Signal, dass der Rat das Ausmaß der Verstöße ernst nimmt und auf Menschenrechtsverletzungen reagieren kann, wo immer sie auch stattfinden.