Das Migrationsthema ist politische Verhandlungsmasse in Libyen

Wie steht es um die Menschenrechtslage der Migrant_innen in Libyen? Das fragten wir Tarik Lamloum von der libyschen Menschenrechtsorganisation Beelady



FES: Herr Lamloum, Sie sind Mitbegründer der libyschen Belaady Organisation für Menschenrechte und treten für die Rechte von Migrantinnen und Migranten ein.  Wie ist die Situation der Menschenrechte in Libyen im Allgemeinen und insbesondere die der Migrant_innen? 

Libyen tut sich mit der Verankerung und Einhaltung der Menschenrechte seit Jahrzehnten schwer. Während der Herrschaft des autokratischen Regimes bis 2011 wurden diese Rechte von den Behörden und der Regierung nach ihrem Verständnis definiert. Nach 2011 dauerte es nur wenige Monate, bis dieses alte, autoritäre Denken wieder so weit verbreitet war, dass viele Errungenschaften und Träume, die die Unterstüzer des Wandels umzusetzen versuchten, wieder zurückgedrängt wurden. So das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf friedliche Versammlungen wie auch alle anderen Rechte. Die Lage hat sich so weit verschlechtert, dass ich z.B. für die Beantwortung Ihrer Fragen, die Sicherheitsbehörden um eine Genehmigung bitten musste. 

Unter diesen schon schwierigen Umständen ist die Situation der Migranten und Migrantinnen, der Asylsuchenden und der Ausländer_innen im Allgemeinen noch schwieriger geworden. Weder die Gesetze verhelfen ihnen zu ihrem Recht, noch gibt es funktionierende Behörden, die sich um ihre Belange kümmern. Meist wird das Migrationsthema derart als politische Verhandlungsmasse und Machtinstrument für politische Verhandlungen betrachtet, dass Städte und Stämme bei der Verteilung von Kompetenzen und Regierungsposten in Libyen sogar um die Zuständigkeit für Migration kämpfen. 

Aus welchen Ländern kommen die Menschen, die in den libyschen Lagern wohnen bzw. festgehalten werden? Und was führt sie gerade nach Libyen? 

Vor allem kommen sie aus den Nachbarländern Sudan, Niger und Ägypten, gefolgt von Schutzsuchenden aus Somalia, Eritrea, Äthiopien und Syrien. Ein kleinerer Teil kommt aus dem Jemen. Die Beweggründe sind unterschiedlich. Während einige ihre Lebenssituation verbessern wollen, beabsichtigen die meisten nach Europa weiterzuziehen. Wer jedoch Arbeit in Libyen findet und sich hier sicher fühlt, verabschiedet sich für längere Zeit von der Idee nach Europa weiterzuziehen. Hier sind insbesondere Migrant_innen aus Nichtkonfliktländern wie Ägypten, Tschad und dem Sudan zu nennen.  

Hingegen wollen Asylsuchende aus Somalia, Eritrea, Äthiopien und Syrien, also aus Konfliktländern meist nicht in Libyen bleiben, sondern in einem EU-Land Schutz suchen. Die Somalier beispielsweise können in der Regel in Libyen nicht arbeiten. Sie sind auf dem Arbeitsmarkt bzw. bei den Libyern nicht gefragt, obwohl sie die arabische Sprache beherrschen. Deshalb wollen sie nach Europa. Damit ihre Ausreise aus Libyen beschleunigt werden kann, bleiben sie im ständigen Kontakt mit der UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen). 

Die Corona-Pandemie dominiert seit über einem Jahr die Schlagzeilen der europäischen Zeitungen. Selten kommt das Thema Migration vor. Hat die Pandemie Auswirkungen auf die Situation der Migrant_innen in Libyen?  

Es gibt keine genauen Statistiken oder Informationen über die Anzahl der Infektionen unter Migrantinnen und Migranten bzw. den Asylsuchenden in Libyen. Es gibt hier nicht genug medizinisches Personal. Laut offiziellen Angaben soll es keine Ausbreitung des Virus unter ihnen gegeben haben. Bedeutender als das Corona-Virus sind für diese Menschen jene Probleme, die sie unmittelbar spüren: Nahrungsmangel, Behandlung von Folter- und Entführungsfolgen, oder Folgen sexuellen Missbrauchs, denen sie auf dem Weg bis zu einem der Internierungslager ausgesetzt waren. 

Die Fürsorge öffentlicher Stellen und internationaler Organisationen (im Hinblick auf Corona) für die Migrantinnen und Migranten im Internierungslager blieb aus. Unserer Beobachtung nach gab es für Internierte keine internationale Unterstützung im Zusammenhang mit Corona. Während unserer regelmäßigen Besuche in einigen Lagern als Organisation Belaady stellten wir fest, dass die UNHCR oder IOM (Internationale Organisation für Migration) den Notleidenden keine einzige Maske zur Verfügung stellte. Aus sicheren Quellen wissen wir aber, dass die Europäische Union Gelder an IOM für die Verbesserung der Situation von Internierten, für Schutzausrüstung, Masken und Desinfektionsmittel übergab. Die erworbenen Schutzmaterialien wurden jedoch an die libyschen Migrationsbehörde geliefert, die der IOM verboten hat, eigenständig Schutzmaterialien an die Migrant_innen zu verteilen und gleichzeitig versprach, dies selbst zu tun. Das ist aber nicht geschehen. Stattdessen wurden die Schutzmaterialien gehortet.  

Wir besuchten die Internierungslager Suq al-Khamis in der Nähe von Tripolis, Az-Zintan und Kyrene im Osten Libyens und sahen kein einziges Mal eine Person mit Maske oder Desinfektionsmittel, obwohl Mitarbeiter_innen internationaler Organisationen in diesen Internierungslagern präsent waren. Der Leiter der Migrationsbehörde hatte es abgelehnt, dass Mitarbeitende von IOM die Lager betreten, um zu verhindern, dass diese sich ein Bild von den dramatischen Verhältnissen der dortigen Migrant_innen machen.  

Sowohl die EU in Vertretung der Geberländer, als auch die IOM sind darüber im Bilde, und wissen sehr genau, dass die Hilfe nicht dort ankommt, wo sie ankommen sollte. Trotzdem wurde keine einzige Maßnahme ergriffen, um die Situation zu verbessern. 

Wie können wir uns die Lage der Migrant_innen in den libyschen Lagern vorstellen, z.B. was die Versorgung mit Nahrung, sauberem Wasser, Zugang zu Gesundheitsdiensten, Bildung etc. angeht? 

Bis vor kurzem nannten wir sie noch Internierungslager. Doch nach den neusten Entwicklungen, insbesondere nach der Beendigung des Krieges und dem Druck der libyschen Regierung auf die internationalen Organisationen, sind sie zu Inhaftierungslagern und einer Kollektivbestrafung für Migrant_innen geworden. Ich übertreibe nicht, wenn ich sage, dass ich vor ein paar Tagen und während meines Besuches in einem Lager, das auch von EU-unterstützenden internationalen Organisationen besucht wird, eine Situation vorfand, die an berühmt–berüchtigte Lager aus der jüngeren Geschichte erinnert. Wir trafen auf ca. siebzig, meist schwangere Frauen mit etwa dreißig Kindern im Alter zwischen neun Monaten und dreizehn Jahren. Alle waren in einem dunklen Raum mit einer einzigen Toilette untergebracht. Die Tür des Raumes wird zweimal täglich geöffnet, um Essen zu reichen, welches aus mickrigen Rationen und einer einzigen Zutat besteht, die weder Fleisch noch Gemüse ist. Dem Wachpersonal gehören keine Frauen an, sondern ausschließlich Männer. Die einzige Frau, die diese Frauen und ihre Kinder besucht, ist eine Ärztin der Organisation ‚Ärzte ohne Grenzen‘. 

Wie ist denn die Lage der Frauen und insbesondere der Minderjährigen, die allein unterwegs sind?  

In der Tat, Frauen, vor allem Minderjährige aus Nigeria und Somalia leiden am meisten. Auf ihrem Fluchtweg durch die Wüste bis zur Stadt Bani Walid (ca. 180 km von Tripoli entfernt) magern sie aufgrund von Nahrungsmangel stark ab und werden nicht selten Opfer sexuellen Missbrauchs oder werden entführt. Sie werden in Lagerhallen gefoltert, ihre Familien werden erpresst. Diese Hallen gehören zu keinen staatlichen Behörden, jedoch sind sie und deren Verantwortliche den Behörden bekannt.  

Minderjährige werden ausgenutzt. Sie wurden zu schweren Arbeiten gezwungen für lediglich einen Hungerlohn. Sowohl UNHCR als auch IOM haben versagt, sie zu schützen, selbst in den von ihnen verwalteten  internationalen Internierungslagern. Bis heute findet zum Beispiel keine Trennung zwischen Minderjährigen und Erwachsenen in Lagern statt. Wir waren Augenzeugen bei wiederholten Übergriffen und Vergewaltigungen von Minderjährigen in den von der Regierung betriebenen Inhaftierungslagern. Und obwohl internationale Organisationen davon Kenntnis hatten, ergriffen sie keine Gegenmaßnahmen und konnten dieses Problem mit den libyschen Behörden nicht beheben.  

Was gibt Ihnen und Ihrem Land Hoffnung und was wünschen Sie sich von der Europäischen Union in Bezug auf das Thema Migration? 

Hoffnung kam in den letzten Monaten mit den erfolgreichen Bemühungen um die Beendigung des Krieges auf. Nun endlich sollen die ausländischen Söldner das Land verlassen. Eine Einheitsregierung wurde gebildet. Die Existenz einer solchen Regierung allein bedeutet aber noch lange nicht, dass Migrant_innen, Asyl- und Schutzsuchende weniger Druck ausgesetzt sind, denn die Politik der neuen Regierung richtet sich gegen sie.  

Wir wünschen uns, dass die EU eine ausgewogene Politik mit Bezug zu Libyen gestaltet. So kann die EU z.B. den Umgang mit den lokalen Akteuren überdenken und eine präzisere Bedarfserhebung durchführen. Die EU hat bisher die Bedarfsbewertung und Projektbewilligungen ausschließlich auf der Basis der Kommunikation mit den Vertreter_innen internationaler Organisationen festgelegt. Ausgeblieben ist eine Zusammenarbeit mit den lokalen staatlichen und nichtstaatlichen Aktivist_innen und Organisationen vor Ort, wie dem Libyschen Roten Halbmond oder den Pfadfindergruppen, die über mehr Erfahrung und genauere Informationen zur örtlichen Situation verfügen, weil sie eben direkt und täglich mit den Geflüchteten und Migrant_innen zu tun haben.  

Welche Rolle können EU-Länder spielen, um das Leid der Migrant_innen zu lindern und sicherzustellen, dass ihre Rechte, sowie die Menschenrechte in Ihrem Land eingehalten werden?  

Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die die europäischen Länder ergreifen könne. Diese sind: 
 

  • Die Einstellung der Unterstützung der libyschen Küstenwache, bis diese Behörde tatsächlich kompetent ist. Die Unterstützung sollte zudem an die Gewährleistung der Menschenrechte in Libyen gebunden sein. 
     
  • Ausübung von Druck auf die libyschen Behörden, damit diese sich an die Konventionen und Übereinkommen halten, zu denen sie sich verpflichtet haben. Beispielsweise die OAU Konvention, die die Migration innerhalb des afrikanischen Kontinents regelt, die UN-Kinderrechtskonvention, die Libyen dazu verpflichtet schutzsuchende Kinder zu beschützen, die internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer_innen und ihrer Familienangehörigen oder das Internationalen Seenotrettungsabkommen, welches die Rettung aus Seenot und die Überführung von Überlebenden in sichere Häfen regelt. Die Einhaltung der genannten Konventionen sollte eine Bedingung für jeglichen bilateralen Abkommen sein. 
     
  • Der effektive Schutz von Minderjährigen und Frauen. Hier sollte man sich nicht allein auf die UNHCR verlassen; die EU sollte Frauen und unbegleitete Kinder schnellstmöglich über humanitäre Korridore aus den Städten des Südens heraus holen, bevor sie den weiteren Weg Richtung Küste einschlagen und dem Risiko von Entführungen ausgesetzt sind. Dieser Schutz sollte über EU-Programme direkt in diesen Städten gewährleistet werden und nicht erst durch Büros in Tripolis.  
     
  • Die EU sollte wirtschaftliche und entwicklungsfördernde Investitionen in den armen afrikanischen Ländern, wie etwa dem Sudan oder dem Tschad tätigen. Eine Wirtschaftsmigration kann damit eingeschränkt werden. Arbeitsmöglichkeiten, Bildung und gute Lebensbedingungen in den Ländern der Migrant_innen führen dazu, dass Kinder und Frauen von der riskanten Flucht durch die libysche Wüste absehen. Ihre Bedürfnisse sind sehr einfach und können paradoxerweise mit Projekten gedeckt werden, die weniger kosten als Projekte zum Migrationsstopp. Zugang zu Trinkwasser, eine Arztpraxis und eine Schule in ihren Dörfern zu ermöglichen, dürfte für die reichen Länder des Nordens kein großer Akt sein. 

 

Aus dem Arabischen von Youssef Hijazi