Während in den vergangenen Jahren der Trend in vielen Bereichen in Richtung Verschärfung und Ausweitung des Strafrechts ging, erscheint es notwendig, verstärkt auch die Entkriminalisierung einzelner rechtlicher Bereiche in den Blick zu nehmen. Ein Fokus sollte dabei auch auf Fragen der sozialen Gerechtigkeit liegen, die gerade bei einer Reihe von Straftaten im Bereich der Armutskriminalität wie der Leistungserschleichung, bagatellarischen Eigentumsdelikten oder Sozialleistungsbetrug von erheblicher Bedeutung ist. Insbesondere die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein erscheint aus Perspektive der AG Sanktionenrecht geboten.
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