Hinweise:
Formular für Studienanfänger_innen (zu Beginn des 1. Hochschulsemesters, nicht für Masterstudierende): Grundförderung für Deutsche, Bildungsinländer_innen und Geflüchtete (Bewerbungsfristen: 31.10. für WiSe und 30.04. für SoSe)
Formular für Studierende (nicht Studienanfänger_innen): Grundförderung für Deutsche, Bildungsinländer_innen und Geflüchtete: Masterstudierende können sich nur bis zu Beginn ihres ersten Semesters bewerben; Fristen für Master sind der 31.10. für WiSe und der 30.04. für SoSe)
Damit eine Bearbeitung Ihrer Bewerbung für die reguläre Grundförderung (nicht Erstsemester!) gewährleistet ist, sind erste Leistungsnachweise unbedingt erforderlich. Andernfalls kann Ihre Bewerbung nicht bearbeitet werden. Eine Ausnahme bilden hier einige wenige Studienfächer bzw. -gänge.
Für den Solidaritätsfonds engagieren sich zahlreiche aktuelle und ehemalige Stipendiat_innen. Solidarität ist für sie nicht nur ein Wert sondern zugleich eine Herzensangelegenheit. Der Fonds unterstützt Flüchtlinge, damit sie (weiter) studieren und/oder promovieren können. Wir freuen uns, wenn auch Sie einen Beitrag spenden.