Aufrüstung

Aufrüstung Definition

Als Aufrüstung wird die Erhöhung des militärischen Potenzials eines einzelnen Staates oder eines Militärbündnisses bezeichnet. Dies kann sowohl durch eine Modernisierung der Bewaffnung als auch durch eine Vergrößerung der Streitkräfte erfolgen. Um dies zu realisieren, ist in der Regel eine Erhöhung der Rüstungs- und Militärausgaben nötig. Die Aufrüstung kann sowohl der Kriegsverhütung durch Abschreckung als auch der Vorbereitung eigener kriegerischer Handlungen dienen.

 

Da die genaue Absicht hinter der Aufrüstung und bisweilen auch ihr Umfang für andere Länder nicht immer klar erkennbar sind, kann sie zur Nachrüstung anderer Staaten und Bündnisse führen. Veranlasst das Nachrüsten wiederum zusätzliche Aufrüstungsmaßnahmen, wird dies auch als Wettrüsten oder Rüstungswettlauf bezeichnet. In derlei Fällen kann eine möglicherweise konfliktverhütende Absicht letztlich zu einem höheren Konfliktpotenzial führen.

 

Besonders deutlich wurden die Gefahren des Wettrüstens während des Kalten Krieges, in dessen Rahmen die Westmächte und der Ostblock unter anderem ihr jeweiliges Atomwaffenarsenal erheblich vergrößerten. Das sogenannte „Gleichgewicht des Schreckens“ drohte mehrmals militärisch zu eskalieren.

 

Seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und der von Bundeskanzler Olaf Scholz ausgerufenen Zeitenwende erhielt der Begriff Aufrüstung auch in Deutschland verstärkte Aufmerksamkeit. Dabei steht das Sondervermögen von 100 Milliarden Euro für die Modernisierung der Bundeswehr im Mittelpunkt.

 

Aufrüstung in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs berieten die Alliierten auf der Potsdamer Konferenz im Jahr 1945 über den weiteren Umgang mit dem besetzten Deutschland. Zu den zentralen Ergebnissen der Konferenz zählte der Beschluss der sogenannten „Vier D’s“:

 

  • Demilitarisierung
  • Denazifizierung
  • Dezentralisierung
  • Demokratisierung

 

Die Demilitarisierung bedeutete die Auflösung sämtlicher Streitkräfte der Wehrmacht und (para-)militärischer Organisationen, wie etwa der Schutzstaffel (SS) und der Geheimen Staatspolizei (Gestapo). Um darüber hinaus einem potenziellen Wiedererstarken des deutschen Militarismus vorzubeugen, wurden auch die Entwicklungs- und Fertigungseinrichtungen der Rüstungsindustrie demontiert. (1)

 

Wiederbewaffnung Deutschlands – die BRD wird Verteidigungspartner

Im Zuge des Kalten Krieges und der damit verbundenen Blockbildung sollte die Bundesrepublik Deutschland in westliche Bündnisse integriert und in deren Verteidigung eingebunden werden.

 

Von zentraler Bedeutung waren hierfür die Pariser Verträge, welche ab dem 23. Oktober 1954 unterzeichnet wurden und den Status der BRD nachhaltig veränderten. Die damit einhergehende Wiederbewaffnung wurde im Vorhinein sowohl im Ausland als auch von weiten Teilen der deutschen Bevölkerung und Politik kritisiert, da eine Zuspitzung des ohnehin schwelenden Ost-West-Konfliktes befürchtet wurde.

 

Wichtige Ergebnisse der Pariser Verträge:

 

  • Aufhebung des Besatzungsstatus der Bundesrepublik Deutschland
  • Beitritt der BRD zur Westeuropäischen Union (WEU)
  • Beitritt der BRD zur NATO
  • Aufenthaltsgenehmigung für NATO-Streitkräfte auf deutschem Boden

 

Bereits 1948 hatten sich Großbritannien, Frankreich und die Beneluxländer mit dem Brüsseler Pakt auf eine Bündelung der westlichen Streitkräfte im Falle eines sowjetischen oder deutschen Angriffs verständigt. Mit der Aufnahme Italiens und der BRD wurde der Pakt zur Westeuropäischen Union (WEU) transformiert und man konzentrierte sich auf die sowjetische Bedrohung.

 

Der Beitritt zum Verteidigungsbündnis erlaubte Deutschland eine erneute Rüstungsproduktion. Jedoch schuf die WEU auch ein System der Rüstungskontrolle, das Obergrenzen für die Streitkräfte der Mitgliedsstaaten festlegte. Vorgesehen war, dass die Truppe der Bundesrepublik nicht mehr als 500.000 Soldaten und 1.000 Kampfflugzeuge umfassen dürfe, ebenso war es West-Deutschland vorerst untersagt, schwere Kriegsschiffe und ferngelenkte Raketen zu produzieren. (2)

 

Am 6. Mai 1955 folgte die Aufnahme der Bundesrepublik in die NATO und am 12. November die Gründung der Bundeswehr. Im selben Jahr trat die im Grundgesetz festgehaltene allgemeine Wehrpflicht in Kraft. Aufgrund der bis dato nicht vorhandenen Rüstungsindustrie wurde die Truppe mit amerikanischem Material bewaffnet, das über die sogenannte „Nash-Liste“ bezogen wurde. Diese umfasste unter anderem Kampfflugzeuge, Panzer und Handfeuerwaffen. (3)

 

Die Bundeswehr nach dem Kalten Krieg

Im Laufe der Jahre wurde die Bundeswehr zu einem wichtigen Bestandteil der NATO. Das Ende des Kalten Krieges, die Auflösung des Warschauer Paktes und die Wiedervereinigung Deutschlands läuteten aber auch in militärischer Sicht einen Wandel ein.

 

Zum einen entstand die praktische Herausforderung, die Soldat_innen und Strukturen der ehemaligen Nationalen Volksarmee (NVA) nach ihrer Demobilisierung in die Bundeswehr zu integrieren. Zum anderen zog das Ende der Blockkonfrontation, mit ihrer mitten durch Deutschland verlaufenden Konfliktlinie, Fragen nach dem zukünftigen Einsatzgebiet der Truppe mit sich. Schließlich wurde diese Truppe als Verteidigungsarmee gegründet und hatte nun scheinbar keinen unmittelbaren Konflikt mehr zu befürchten.

 

Statt der Grenz- und Bündnisverteidigung sollte Deutschland in Zukunft mehr Verantwortung bei der weltweiten Krisenbewältigung übernehmen. Dazu wurde die Bundeswehr umfassend umstrukturiert und zu einer Einsatzarmee umgewandelt, die als flexible Eingreiftruppe in vielfältigen militärischen Szenarien eingesetzt werden konnte.

 

Hintergrund dieser Entwicklung war vor allem ein neues strategisches Konzept der NATO, welches unter anderem eine „Europäisierung“ des Bündnisses vorsah. (4) Zudem erklärte der NATO-Rat 1992 die Bereitschaft, Operationen außerhalb der Bündnisgebiete durchzuführen, sogenannte Out-of-area-Einsätze. An solchen humanitären Interventionen sollte in Zukunft auch die Bundeswehr teilnehmen und für die schnelle Verlegung sowie das veränderte Anforderungsprofil gewappnet sein.

 

Zu einer ersten Verlegung kam es ab 1990 im Rahmen des Zweiten Golfkrieges. Die „Operation Südflanke“ galt vor allem der Solidaritätsbekundung, bei der die deutsche Marine die NATO-Flotte im Mittelmeer zur Abschreckung gegenüber dem Irak verstärkte und dort sowie im Persischen Golf Seeminen räumte.

 

1999 folgte die erste Beteiligung an einem Kampfeinsatz während der NATO-Intervention im Kosovo-Krieg. 14 deutsche Kampfflugzeuge flogen Angriffe auf Serbien. Auch nach Ende des Krieges blieb die Bundeswehr Teil der Kosovo Force (KFOR) und ist dort bis heute im Einsatz. Eine Übersicht über aktuelle und abgeschlossene Einsätze findet sich hier.

 

Mit der Neuausrichtung der Truppe wurde der Verteidigungsetat nach dem Kalten Krieg aufgrund des entfallenen Bedrohungsszenarios in den darauffolgenden Jahren deutlich gekürzt. Die auf diese Weise eingesparten Rüstungsausgaben werden auch als Friedensdividende bezeichnet. Betrug der Anteil der Ausgaben 1990 mit rund 57,5 Milliarden DM noch rund 2,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, sank der Wert bis zum Jahr 2005 auf einen Tiefststand von 1,1 Prozent (5) des BIP. Auch in den folgenden Jahren blieben die Militärausgaben der BRD verhältnismäßig niedrig.

 

Modernisierung der Bundeswehr seit 2015

Nachdem sowohl die Rüstungsausgaben als auch die Personalstärke der Bundeswehr über Jahre hinweg deutlich zurückgegangen war, begann im Jahr 2015 mit der „Trendwende Finanzen“ eine Modernisierung. Es folgten die „Trendwende Material“ und die „Trendwende Personal“ im Jahr 2016.

 

  • Trendwende Finanzen
    Zur Abmilderung von Beschaffungsstaus und zur Aufrechterhaltung der Verteidigungsfähigkeit soll der Verteidigungsetat sukzessive gesteigert werden. Ziel ist es, diesen auf das gemeinsame NATO-Ziel von 2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes anzuheben. Im Jahr 2014 betrug der Verteidigungshaushalt noch 32,4 Milliarden Euro, im Jahr 2022 lag er bei 50,3 Milliarden Euro. Den größten prozentualen Anstieg verzeichnete er von 2018 auf 2019 mit einem Zuwachs von 12,2 Prozent. (6)
  • Trendwende Material
    Die 2016 eingeleitete Modernisierungsmaßnahme sieht eine Verbesserung der materiellen Ausstattung der Bundeswehr vor, sodass diese anderen Streitkräften und terroristischen Organisationen sowie IT-Angriffen angemessen begegnen kann. Ziel ist dabei nicht nur die Erhöhung der finanziellen Mittel, sondern auch eine flexiblere und effizientere Organisation der Beschaffung von Waffen und Ausrüstung. (7)
  • Trendwende Personal
    Dieses dritte Modernisierungsprogramm wurde ebenfalls 2016 begonnen und beabsichtigt die Rekrutierung von mehr Soldat_innen. Davor hatte die Bundeswehr 25 Jahre lang Personal abgebaut, zudem ist die Wehrpflicht seit 2011 ausgesetzt. Seit 2016 gibt es keine starren Personalgrenzen mehr, stattdessen wird der Personalbedarf regelmäßig angepasst. Seit dem Tiefststand von 166.500 Zeit- und Berufssoldat_innen (8) wuchs die Truppe wieder etwas an. Im November 2022 leisteten 183.235 Soldat_innen ihren Dienst bei der Bundeswehr, wobei eine Zielmarke von ca. 203.000 vorgesehen ist. (9)

 

Diese graduelle Anpassung des Verteidigungsetats und die geplante Modernisierung der Bundeswehr schien angesichts der russischen Invasion der Ukraine sowie gleichzeitig großer Fähigkeits- und Ausrüstungslücken nicht länger ausreichend.

 

Zeitenwende bei der Bundeswehr

Der am 24. Februar 2022 begonnene Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die europäische Sicherheitsordnung erschüttert und fordert eine neue Ausrichtung verteidigungspolitischer Strategien in Deutschland und Europa.

 

Das „Sondervermögen Bundeswehr“

Bereits am 27. Februar verkündete Bundeskanzler Scholz in einer Regierungserklärung weitreichende Konsequenzen, auch für die deutsche Politik. Die völkerrechtswidrige russische Invasion markiere „eine Zeitenwende in der Geschichte unseres Kontinents.“ Man wolle „Kriegstreibern wie Putin Grenzen […] setzen“ sowie Freiheit, Demokratie und Wohlstand sichern.

 

Neben militärischer Unterstützung für die Ukraine und Sanktionen gegen Russland kündigte der Kanzler ein „Sondervermögen Bundeswehr“ mit einem Volumen von 100 Milliarden Euro an. Dieser Mittel bedürfe es für „notwendige Investitionen und Rüstungsvorhaben“. Deutschland werde in Zukunft 2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes in die eigene Verteidigung investieren und damit auch die 2014 vereinbarten NATO-Verpflichtungen (10) erfüllen.

 

Konkret plane die Bundesregierung unter anderem die folgenden Maßnahmen:

 

  • Stärkung der Resilienz gegen Cyberangriffe und Desinformationskampagnen
  • Bau und Entwicklung der nächsten Panzer- und Kampfflugzeug-Generation mit europäischen Partnern
  • Weiterentwicklung des Eurofighters, Befähigung zur „Electronic Warfare“
  • Anschaffung bewaffneter Heron-Drohnen
  • Nachwuchsgewinnung bei der Bundeswehr

 



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