Chenai Mukumba vom Tax Justice Network Africa ist skeptisch, ob dies gelingt. Warum, erklärt sie in einem neuen FES W7-Blogbeitrag.
Das Zwei-Säulen-Modell der G7 schafft es nicht, die inhärenten Ungleichgewichte im internationalen Steuersystem zu beseitigen. Darauf haben zahlreiche Expert_innen und Betroffene hingewiesen. Entwicklungsländer werden weiter darin behindert, inländische Ressourcen zu mobilisieren – was sich auch negativ auf ihre Fähigkeit zur Bekämpfung von Geschlechterungerechtigkeit auswirkt.
Geschlechtergerechtigkeit ist auch eine Frage von Ressourcenmobilisierung
Kürzlich veröffentlichte Daten von UN Women belegen, dass von den 388 Millionen Frauen, die sich weltweit im Jahr 2022 in extremer Armut befinden, 244 Millionen in Subsahara-Afrika leben. Das entspricht einem Anteil von 62,8 %. Frauen und Mädchen waren schon immer die Gruppe, die weltweit am stärksten von Armut betroffen ist. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: niedrige Löhne, menschenunwürdige Arbeitsbedingungen und unbezahlte Sorgearbeit.
Im Jahr 2021 hat die Pandemie dieses Leid der Frauen noch einmal verschärft: Ihre ohnehin eingeschränkten Beschäftigungschancen sanken erneut, und Millionen Frauen fielen aus dem Arbeitsmarkt heraus. Aufgrund der Hindernisse, die Frauen vom Arbeitsmarkt fernhalten, sind sie stärker von öffentlichen Leistungen abhängig. Damit sind Frauen die größten Verliererinnen, wenn es für einen Staat schwer wird, inländische Ressourcen für Investitionen in essenzielle öffentliche Dienstleistungen zu mobilisieren. Der globale Steuerdeal, den die G7-Länder 2022 verkündeten, sollte einige der Probleme beseitigen, die die Entwicklungsländer daran hindern, inländische Ressourcen zu mobilisieren. Afrikanische Stimmen kritisieren den Deal jedoch als unzureichend.
Kritik am globalen Steuersystem
Das gegenwärtige internationale Steuersystem wurde vor über einem Jahrhundert entwickelt, als die Wirtschaft noch stark industriell geprägt war. Die Digitalisierung der letzten Jahrzehnte hat dieses System seiner Effektivität beraubt. Insbesondere die Frage, an welchem Ort, in welcher Höhe und nach welchem Recht Gewinne digitaler Unternehmen zu besteuern sind, steht heute im Fokus. Darüber hinaus stehen viele Länder vor dem Problem, dass neue Technologien auch Steuervermeidung durch multinationale Unternehmen erleichtern, die ihre Gewinne in Länder verlagern, wo sie weniger oder gar keine Steuern zahlen müssen.
Die Zwei-Säulen-Lösung
Anfang 2022 einigten sich die G7-Länder auf ein Paket, das sie selbst als „historisch“ feierten. Diesem Paket schlossen sich 136 Mitglieder des OECD Inclusive Framework an. Mehrere Prozessbeteiligte haben die Lösungen jedoch als unzureichend kritisiert, weil sie insbesondere für Entwicklungsländer keine merklichen und sinnvollen Fortschritte beinhalten.
So betrifft die Neuzuteilung von Besteuerungsrechten (Säule 1) nur multinationale Unternehmen mit einem globalen Umsatz von über 20 Milliarden EUR und einer Rentabilität von über 10 % (vor Steuern). Das bedeutet, dass nur etwa 100 multinationale Unternehmen unter diese Lösung fallen werden. Das gegenwärtige System, dessen problematische Auswirkungen durchaus erkannt wurden, wird weiterhin für alle anderen global tätigen Unternehmen gelten. Außerdem nimmt der Deal noch nicht einmal ein Neuzuteilung aller Gewinne der multinationalen Unternehmen in seinem Geltungsbereich vor, sondern bezieht sich lediglich auf einen Restgewinn von 25 %. Im Gegenzug wird von den Ländern erwartet, dass sie keine Steuern auf digitale Dienstleistungen mehr erheben. Afrikanische Länder kritisieren diese Vorschläge als unzureichend, um ihre größten Probleme im Bereich der Besteuerung wirksam zu adressieren. Ihrer Auffassung nach wird das gegenwärtige Ungleichgewicht in der Zuteilung von Besteuerungsrechten durch diesen Deal nicht behoben.
Säule 2 des Vorschlags widmet sich dem Problem der Verkürzung und Verlagerung von Gewinnen (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) durch multinationale Unternehmen, die Gesetzeslücken und Fehlpassungen zwischen den Steuersystemen verschiedener Länder ausnutzen. Durch Gewinnverkürzung und -verlagerung entgehen den Staaten jährlich zwischen 100 und 240 Milliarden USD an Steuereinnahmen; das entspricht 4 bis 10 % des globalen Unternehmenssteueraufkommens. Da Entwicklungsländer zu einem größeren Anteil von Unternehmenssteuer abhängen, sind sie von solchen Praktiken überproportional betroffen. Der aktuelle Vorschlag eines Mindeststeuersatzes von 15 % wird die multinationalen Unternehmen kaum davon abhalten, ihre Gewinne zu verlagern – zumal die Unternehmenssteuersätze in afrikanischen Ländern in der Regel zwischen 25 und 30 % betragen. In dem Fall, dass ein Land einen Steuersatz von weniger als 15 % erhebt, werden die primären Besteuerungsrechte den Ländern zugesprochen, in denen das multinationale Unternehmen seinen Hauptsitz hat. In der Regel ist dies eine Industrienation. Bestimmungen, die auch den Ländern einen Teil der Besteuerungsrechte zusprechen, in denen die Einnahmen generiert werden (wie etwa die Unterbesteuerungsregel oder Undertaxed Payments Rule UTPR), greifen nur, wenn die Hinzurechnungsbesteuerungsregel (Income Inclusion Rule IIR) nicht angewendet werden kann.
Afrikanische Länder monieren, dass die entwickelten Länder bei den Verhandlungen zum Inclusive Framework den Befürchtungen der Entwicklungsländer kein Gehör schenkten und keine signifikanten Änderungen im Sinne einer fairen Zuteilung von Besteuerungsrechten in Erwägung gezogen werden.
Was bedeutet das für Frauen?
Leider beinhaltet das vorgeschlagene globale Besteuerungssystem keine Reformansätze, die zu greifbaren Verbesserungen am bestehenden, unausgewogenen System führen würden. In seiner aktuellen Form beschneidet das globale System die Fähigkeiten von Entwicklungsländern, Besteuerung als Instrument für eine nachhaltige Entwicklung zu nutzen. Eine solche nachhaltige Steuerpolitik hätte vier Aspekte: Mobilisierung von Steueraufkommen, Umverteilung, Preisgestaltung und Repräsentation. Ohne ausreichendes Steueraufkommen können Staaten nicht in Bereiche investieren, die zur Förderung von Geschlechtergerechtigkeit unerlässlich sind. Sie können keine Ressourcen mobilisieren, um Vermögen innerhalb der Volkswirtschaft umzuverteilen oder Dienste zu Preisen anzubieten, die für Frauen erschwinglicher sind. Ohne Repräsentation können sie schließlich nicht von Bürgerinnen und Bürgern zur Rechenschaft gezogen werden.