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Diskriminierung ist in unserer Gesellschaft weit verbreitet. Menschen werden aufgrund ihrer ethnischen und sozialen Herkunft, ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität, körperlicher und geistiger Beeinträchtigungen oder aufgrund ihres Glaubens aus der Gesellschaft ausgeschlossen. Antidiskriminierungspolitik zielt darauf ab, Zusammenleben so zu gestalten, dass Vielfalt als gesellschaftliche Bereicherung verstanden und wertgeschätzt wird. Je nach Kontext geht es darum, entsprechende Rechte überhaupt erst durchzusetzen oder aber geltendes Recht mit Leben zu füllen.
Das Verbot von Benachteiligung oder Bevorzugung gilt in Deutschland nicht nur für die Geschlechter, sondern auch für die Zugehörigkeit zu anderen Bevölkerungsgruppen. Das Verbot ist als Grundrecht in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes festgeschrieben: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Auch im internationalen Recht und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gibt es das Diskriminierungsverbot. Die verschiedenen Diskriminierungsformen und -erfahrungen zu kennen und anzuerkennen, hilft dabei, auch Mehrfachdiskriminierungen sichtbar zu machen und abzubauen.
Es gibt nicht nur Frauen und Männer. Geschlecht ist eine soziale Kategorie, die mehr ist als Zweigeschlechtlichkeit, die also nicht nur nach „männlich“ und „weiblich“ unterscheidet. Die politische Bildungsarbeit zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt kann nicht früh genug ansetzen und wird deshalb in Kitas und Schulen in Deutschland zunehmend zum Thema. Geschlechtliche und individuelle Vielfalt wahrzunehmen, heißt auch, eindimensionale Geschlechterstereotypen und die damit zugewiesenen Geschlechterrollen zugunsten der Anerkennung von Gender (und) Vielfalt zu öffnen.
Die "Ehe für alle" war ein politischer Durchbruch bezüglich der rechtlichen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften in Deutschland. Die FES hat diesen Erfolg mit Publikationen zur Verfassungsmäßigkeit, zu Steuerfragen und zum Adoptionsrecht unterstützt. Die Reproduktionsmedizin bleibt ungeachtet dessen ein Thema - auch, aber nicht nur, für gleichgeschlechtliche Paare mit Kinderwunsch. In vielen Ländern bestimmt Homophobie noch die Tagesordnung. Hier gilt es, die rechtliche Gleichstellung sowie die gelebte Akzeptanz noch weiter voran zu bringen. Die gesellschaftliche Gleichstellung von LSBTIQ (Lesbisch, Schwul, Bi, Trans*, Inter*, Queer) durchzusetzen, bleibt trotz rechtlicher Fortschritte eine politische Aufgabe in Europa und weltweit.
Die Berücksichtigung von Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt ist auch ein Anliegen geschlechtersensibler Asyl- und Integrationspolitik. Auch Gefüchtete, Migrierende und zu Integrierende haben ein Geschlecht. Jegliche Maßnahmen, um das Gelingen von Einwanderungsgesellschaften zu unterstützen, müssen daher potenzielle Mehrfachdiskriminierungen berücksichtigen.