Die EU muss ihren Umgang mit Erwerbsmigration radikal ändern

Obwohl die EU die Freizügigkeit innerhalb ihrer Grenzen betont, haben Arbeiter_innen aus dem Westbalkan immer noch große Probleme, wenn sie eine Arbeit in der EU aufnehmen wollen, sagt Aleksandra Lakić, von der Zajedničko Platform in Belgrad.


 

Obwohl die EU im Rahmen der „Europäisierung“ ihrer Migrationspolitik die Freizügigkeit innerhalb ihrer Grenzen betont, führen nationale Grenzen weiterhin zu verschiedenen Formen prekärer Beschäftigungs- und Lebensbedingungen. Arbeitskräfte mit unterschiedlichen nationalen Hintergründen sehen sich nach wie vor erheblichen Hindernissen gegenüber, wie das Beispiel der Arbeitskräfte aus dem Westbalkan zeigt.[1] Der Bericht „Workers without borders? The rights of workers from the Balkans in the EU“ beleuchtet diese Zusammenhänge, die auch während des Migrant Workers' Advocacy Roundtable am 3. November 2022, organisiert von European Alternatives und der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin, weiter besprochen und bestätigt wurde. Dieser Artikel fasst die Ergebnisse des Berichts und des Runden Tisches zusammen und veranschaulicht die Herausforderungen, mit denen Arbeitskräfte aus den Westbalkanländern auf dem EU-Arbeitsmarkt konfrontiert sind.

Arbeiter_innen zweiter Klasse: Migrant_innenarbeit als prekäre Arbeit

Infolge der Visaliberalisierung durch die EU befinden sich die Bürger_innen der westlichen Balkanstaaten in einer teilweise privilegierten Position im Vergleich zu sogenannten Drittstaatsangehörigen.[2] Doch im Gegensatz zu EU-Bürger_innen, die das Recht auf faire und gleiche Behandlung mit den Staatsangehörigen des Gastlandes haben[3], stoßen Arbeitskräfte aus den westlichen Balkanstaaten immer noch auf Hindernisse beim Zugang zu Beschäftigung, gerechter Entlohnung, Arbeitsrechten und angemessenem Schutz. Sie sind überwiegend mit atypischen Kurzzeitverträgen beschäftigt, die nicht das gleiche Maß an Arbeitsrechten und sozioökonomischen Rechten garantieren wie für reguläre (einheimische) EU-Arbeitskräfte. Während letztere in der Regel mit unbefristeten Vollzeitverträgen eingestellt werden, die ihnen soziale Sicherheit, ein regelmäßiges Einkommen und das volle Spektrum an Arbeitsrechten und Schutzmaßnahmen bieten, sind erstere von flexibler Beschäftigung und Einkommen sowie eingeschränktem Zugang zu Sozialversicherungsleistungen betroffen.

Atypische oder irreguläre Beschäftigungsverhältnisse sind prekäre Arbeitsverhältnisse, die als das Gegenteil von menschenwürdiger Arbeit zu verstehen sind, d. h. Arbeitsverhältnisse, die eine angemessene Entlohnung für die geleistete Arbeit, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Sozialschutz, Gesundheitsschutz und Schutz bei Arbeitslosigkeit für die Arbeitskräfte und deren Familie sowie Möglichkeiten der persönlichen Entwicklung und der sozialen Integration bieten.[4] Dieser Bericht bestätigt eindeutig, dass Arbeitsmigrant_innen stärker von atypischen Arbeitsverhältnissen betroffen sind als EU-BürgerInnen.[5]

Die Arbeitnehmer_innen, die dem Forschungsteam von ihren Erfahrungen berichteten, waren hauptsächlich auf der Grundlage von Zeitverträgen oder als Saison- und Leiharbeiter_innen beschäftigt. Es gab jedoch auch Fälle von Schwarzarbeit. Durch die befristete Natur ihrer Beschäftigung sind alle gleichermaßen vulnerabel, was den eingeschränkten Zugang zu Sozialversicherung, Gesundheitsfürsorge und Arbeitslosenunterstützung miteinschließt. Wie bereits erwähnt, gibt es auch Hindernisse für den Versuch, sich zu organisieren, um bessere Arbeitsbedingungen auszuhandeln. Arbeitnehmer_innen mit Kurzzeitverträgen (oder in Deutschland auch während der Probezeit innerhalb der ersten 6 Monate) haben nur begrenzten Zugang zu Gewerkschaften und anderen Formen der Arbeitnehmer_innenvertretung, wie etwa zu Betriebsräten.

Eingeschränkter Zugang zum Sozialversicherungssystem und Gesundheitsversorgung

Administrative Hürden erschweren den Zugang zu Sozialleistungen – der Zugang wird durch Bestimmungen über Mindestbeschäftigungszeiten eingeschränkt, ein Problem, von dem besonders Saisonarbeiter_innen betroffen sind. Um Leistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen sie ihre Beschäftigung und die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nachweisen, was aufgrund der langen Pausen zwischen ihren Einsätzen in den Gastländern oft nicht möglich ist. Die Sozialversicherungssysteme innerhalb der EU sind nicht ausreichend koordiniert, was die Übertragbarkeit von Leistungen zusätzlich erschwert, da diese Arbeitskräfte häufig zwischen den EU-Mitgliedstaaten wechseln. Selbst wenn es Saison-/Kurzzeitarbeiter_innen gelingt, ihre Rechte einzufordern und vor Gericht zu gehen, kann es sein, dass sie erst nach vielen Monaten des Kampfes vor Gericht eine Entschädigung erhalten. Zu diesem Zeitpunkt können die Arbeitskräfte aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten und der Visaprobleme nach dem Verlust des Arbeitsplatzes möglicherweise nicht mehr im Gastland bleiben und sind zum Umzug in ein anderes Land gezwungen. Darüber hinaus sind die Mitgliedstaaten aufgrund des vorübergehenden Charakters des Aufenthalts nicht verpflichtet, Saisonarbeiter_innen in Bezug auf Arbeitslosenunterstützung und Familienleistungen gleich zu behandeln, und können die Gleichbehandlung in Bezug auf Steuern, Sozialleistungen, allgemeine und berufliche Bildung einschränken.

Ebenso erhalten Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern keine Europäische Krankenversicherungskarte. Falls sie eine dringende Behandlung benötigen, könnten ihnen entweder erhebliche Kosten entstehen oder sogar Gesundheitsleistungen im Gastland verweigert werden. Der offensichtliche Mangel an klaren Informationen darüber, wann, wo und von wem Beiträge zu zahlen sind, erschwert die Situation zusätzlich. Die Übertragung von Leistungen zwischen den Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern des westlichen Balkans wird nach wie vor auf bilateraler Ebene vereinbart. Die Bestimmungen dieser Abkommen sind oft unvollständig oder stehen nicht im Einklang mit anderen Bestimmungen der Rechtsordnung. Infolgedessen ist es oft unklar, ob und wo die Leistungen in Anspruch genommen werden können. Die Bereitstellung dieser Informationen in einer Sprache und einem Format, die für Arbeitsmigrant_innen leicht zugänglich sind, ist von entscheidender Bedeutung, wenn die Nutzung von Verwaltungsschlupflöchern durch ausbeuterische Arbeitgeber_innen verhindert werden soll.

Aktuelle Visaregelung erleichtert Ausbeutung

Sowohl die befragten Arbeitnehmer_innen als auch die Gewerkschaftsvertreter_innen wiesen auf die Abhängigkeit der Arbeitenden von ihren Arbeitgeber_innen hin. Diese Abhängigkeit entsteht durch eine restriktive Visapolitik, die die Arbeitnehmer_innen daran hindert, den Arbeitsplatz zu wechseln. Da Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen für den Zeitraum ausgestellt werden, der im Arbeitsvertrag mit der ersten Arbeitgeber_in vereinbart wurde, werden die Arbeitskräftedazu gedrängt, Arbeitsbedingungen zu akzeptieren, die hinsichtlich Arbeitszeiten, Löhne, Unterbringungsstandards usw. nicht als angemessen angesehen werden, nur um ihren Arbeitsplatz und ihre Arbeitserlaubnis nicht zu verlieren. Diejenigen, die es wagen, aus ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen auszusteigen, um eine neue Arbeit zu finden, tragen das Risiko selbst. Sie haben nicht unbedingt das Glück, eine neue Arbeitgeber_in zu finden, die bereit ist, sie bei ihrem Visaprozess zu unterstützuen – wie es bei einem Koch der Fall war, der seine Geschichte während des Runden Tisches am 3. November in Berlin teilte.

Dubiose Akteure: das zwielichtige Geschäft der Zeitarbeitsagenturen

Administrative Probleme und Hürden häufen sich, wenn Zeitarbeitsfirmen ins Spiel kommen: Um Visaprobleme zu vermeiden,verlassen sich Arbeitnehmer_innen auf die Dienste von Zeitarbeitsfirmen, deren Geschäftspraktiken oft höchst zweifelhaft und manchmal sogar illegal sind. Beim Thema Leiharbeit sehen sich die Arbeitnehmer_innen mit folgendem Paradoxon konfrontiert: Für viele ist Leiharbeit oft die einzige Möglichkeit, eine legale Beschäftigung in der EU zu finden, während sie gleichzeitig der schnellste und einfachste Weg in die Illegalität ist. Arbeitnehmer_innen und Expert_innen für Menschenhandel bestätigten, dass die meisten Zeitarbeitsfirmen nicht vertrauenswürdig sind. Eine Befragte meinte: „Man kann sich glücklich schätzen, wenn die Agentur 70 Prozent von dem einhält, was vereinbart wurde.“ Es gibt viele „Scheinagenturen“, d. h. nicht registrierte Unternehmen oder Einzelpersonen, die als Arbeitsvermittler zwischen ausländischen Arbeitgeber_innen und Arbeitnehmer_innen auftreten. Sie verstoßen häufig gegen das Gesetz, indem sie verschiedene betrügerische Praktiken anwenden, wie z. B. die Entsendung von Arbeitnehmer_innen in die Illegalität (ohne Vertrag und/oder mit Touristenvisum), das Anbieten von Verträgen in Fremdsprachen (wodurch die Menschen in die Irre geführt und gezwungen werden, Bedingungen akzeptieren, die im Widerspruch zu den nationalen und/oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Gastlandes stehen) und das im Stich lassen von Arbeitnehmer_innen ohne Schutz und Beratung, sobald die Stelle besetzt ist. Diese Trends sindnicht unbekannt und es wird darüber berichtet – die Medien, z. B. in Serbien, sowie Rechtsexpert_innen und zivilgesellschaftliche Organisationen beschäftigen sich seit einiger Zeit mit diesen Problemen. Dennoch wäre ein koordiniertes, gemeinsames Vorgehen der Behörden des Herkunfts- und des Aufnahmelandes erforderlich, um problematische Anliegen anzugehen, da der Bereich nach wie vor auf nationaler Ebene geregelt wird.

Die strukturelle Dimension eines ausbeuterischen Systems

Neben den rechtlichen und administrativen Barrieren ist der sozio-politische und wirtschaftliche Kontext, in dem Migration stattfindet, ein weiterer wichtiger Faktor, der Migrationsmuster und die Erfahrungen von Arbeitsmigrant_innen im Allgemeinen prägt. Am Beispiel der Westbalkanländer betont der Bericht, dass die gegenwärtigen Migrationsmuster von mehreren Faktoren beeinflusst werden. Eine sich verschlechternde sozioökonomische und politische Situation in den Herkunftsländern, sinkende Arbeitsstandards, fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten und eine sich verschlechternde Lebensqualität werden als Hauptgründe dafür angesehen, die Region zu verlassen und im Ausland nach Beschäftigungsmöglichkeiten zu suchen. Gleichzeitig beeinflusst auch die Politik der reicheren EU-Länder die zunehmende Auswanderung. Seit Jahrzehnten sind diese Länder stark auf Arbeitsmigration angewiesen, um ihren eigenen Arbeitskräftemangel zu decken. Daher haben sie verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Visaverfahren zu liberalisieren und Arbeitnehmer_innen u. A. aus dem Westbalkan den Zugang zu ihren nationalen Arbeitsmärkten zu erleichtern. Diese Maßnahmen hatten negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Erholung der Herkunftsländer einerseits, sowie auf die sozioökonomische Sicherheit der Arbeitnehmer_innen in den Aufnahmeländer andererseits.

Unabhängig von der Art des Arbeitsvertrages, dem Berufs- oder Bildungshintergrund hatten alle im Bericht erfassten Arbeitnehmer_innen ähnliche Gründe, ihr Herkunftsland zu verlassen. Dazu gehören niedrige Löhne, niedrige Arbeitsstandards und geringer sozioökonomischer Schutz sowie mangelnde berufliche und soziale Anerkennung. Ironischerweise sind sie nicht weniger vulnerabel, wenn sie eine Beschäftigung in der EU finden – aufgrund finanziellen Drucks sind sie dazu gedrängt, fast alle Arbeitsbedingungen zu akzeptieren, solange sie einen wirtschaftlichen Nutzen erwarten können. In vielen Fällen erwecken die Verträge, die Arbeitsmigrant_innen unterschreiben, nur den Anschein regulärer undmenschenwürdiger Arbeit. Der Bericht nennt Fälle, in denen die Betroffenen nach ihrer Ankunft zu völlig anderen als den vertraglich vereinbarten Bedingungen arbeiteten, unbezahlte Überstunden leisteten und weniger Lohn erhielten. Einer der befragten Krankenpflegekräfte musste beispielsweise Reinigungsarbeiten in der Privatwohnung ihres Patienten übernehmen. In anderen Fällen wurden den Arbeitsmigrant_innen gesetzlich garantierte Rechtewie bezahlter Urlaub, Krankheitsurlaub oder regelmäßige Pausen während des Arbeitstages verweigert. Ihre Lebensqualität wird auch durch schlechte Wohnbedingungen (entweder zu teuer oder nicht verfügbar, da sie im Gastland keine Miethistorie vorweisen können), soziale Isolation und mangelnde Unterstützung bei der Integration durch die Arbeitgeber_in (Sprachkurse sind oft nicht im Vertrag enthalten) weiter beeinträchtigt.

Jung und qualifiziert, aber dennoch vulnerabel und prekär

Die genannten Probleme sind in gewisser Weise typisch für gering qualifizierte Arbeitskräfte, die in Sektoren wie dem Gastgewerbe, dem Baugewerbe und vor allem im Pflegebereich[6] tätig sind, aber auch für diejenigen, die Positionen besetzen, die höhere Bildungs- und Berufsqualifikationen erfordern. Junge und gut ausgebildete Arbeitskräfte aus den Beitrittsländern wurden durch die Liberalisierung der Studienvisa ermutigt, in die EU zu kommen. Dies eröffnete ihnen die Möglichkeit, der prekären Situation zu Hause zu entfliehen. Sie gehen in der Hoffnung ins Ausland, dass ihre Fähigkeiten anerkannt und angemessen entlohnt werden. Jedoch stehen sie vor ähnlichen Herausforderungen: Aufgrund mangelnder Berufserfahrung, komplizierter Anerkennungsverfahren für Diplome, unzureichender Sprachkenntnisse und wirtschaftlicher Dringlichkeit sehen sie sich häufig diskriminierender Behandlung durch Arbeitgeber_innen ausgesetzt, die sie zwingen, flexible Arbeitsregelungen und Jobs anzunehmen, für die sie oft überqualifiziert sind. Eine wachsende Zahl hochqualifizierter Arbeitskräfte aus den Balkanländern ist aufgrund fehlender Beschäftigungsmöglichkeiten gezwungen, in der Online-Wirtschaft nach Arbeit zu suchen.

Die Covid-19-Pandemie hat diese Trends noch beschleunigt, da Arbeitsmigrant_innen, die in ihre Heimatländer zurückkehrten, weiterhin für ausländische Arbeitgeber_innen arbeiteten oder Online-Dienstleistungen für Kund_innen anboten. Obwohl sie nicht physisch auswandern, bewegen sich diese hoch mobilen Arbeitnehmer_innen virtuell über Grenzen hinweg und finden über Online-Plattformen[7] oder Online-Arbeitsmärkte Arbeit in der EU und weltweit. Remote-Arbeit wird häufig mit Berufen und Sektoren in Verbindung gebracht, die höhere Qualifikationen erfordern, wie z. B. IT, Kreativwirtschaft (Schreiben, Übersetzen usw.) oder Verwaltung. Sie ist jedoch auch ein sehr problembehaftetes Feld, da sie viele Unsicherheiten und Unregelmäßigkeiten mit sich bringt, sowohl in Bezug auf die Qualität der Beschäftigung als auch in Bezug auf die Tendenz zur Schwarzarbeit.[8]

Ein Schritt vor, zwei zurück: Die Westbalkan-Regelung

Obwohl sozio-politische und wirtschaftliche Prozesse in den Herkunftsländern eine entscheidende Rolle bei Migrationsbewegungen spielen, ist auch die Einstellung der Aufnahmeländer zur Migration ein wichtiger Faktor. Dieser Aspekt wird im öffentlichen, politischen und wissenschaftlichen Diskurs nicht ausreichend berücksichtigt.Der Bericht deutet darauf hin, dass mit Blick auf einen Arbeitskräftemangel die reicheren westeuropäischen Volkswirtschaften in den letzten Jahrzehnten größere Anstrengungen unternommen haben, um Arbeitsmigration zu erleichtern, als für menschenwürdige Arbeitsbedingungen und den Schutz von Arbeitsmigrant_innen zu sorgen. Die Hochlohnländer der EU lassen sich in erster Linie von ihren wirtschaftlichen Interessen leiten und ignorieren die negativen Auswirkungen der Migrationsbewegungen auf die sozioökonomische Situation in den Entsendeländern an der europäischen Peripherie und auf die Arbeitnehmer-innen selbst. Die Länder des Westbalkans sind nicht nur mit einem „Brain Drain“, einem demografischen Rückgang und einer Abwanderung junger Menschen konfrontiert, die durch die ständig zunehmende Auswanderung verursacht wird, sondern sie subventionieren auch das Wirtschaftswachstum der reicheren europäischen Länder durch nationale Investitionen in die Bildung und Ausbildung von Fachkräften. Trotz der Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die Integration ausländischer Arbeitnehmer_innen in den EU-Arbeitsmarkt zu erleichtern, sind sie im Vergleich zu EU-Bürger_innen nach wie vor erheblich benachteiligt.

Ein paradigmatisches Beispiel ist Deutschland, das seit den 1970er Jahren eine zunehmende Zuwanderung aus den Balkanländern verzeichnet. Als Reaktion auf diese Trends und aufgrund nationaler wirtschaftlicher Bedürfnisse hat Deutschland im Laufe der Jahre verschiedene Maßnahmen ergriffen und bilaterale Abkommen mit den Westbalkanländern geschlossen, um die Erteilung von Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen zu erleichtern. Unter dem Eindruck der sogenannten „Migrationskrise“ im Jahr 2015 hat Deutschland mit der Verabschiedung der eher problematischen Westbalkan-Regelung einen weiteren Schritt in diese Richtung unternommen. Die Regelung wurde eingeführt, um die Zahl der Asylsuchenden aus der Region zu reduzieren und die sogenannten „irregulären Migrationsbewegungen“ auf der Balkanroute umzuleiten. Sie ist Teil einer umfassenderen politischen Vereinbarung mit den Westbalkanländern, damit diese eine größere Rolle bei der Überwachung der EU-Außengrenzen in Bezug auf Migrationsbewegungen übernehmen. Diese Maßnahmen tragen zwar einerseits dazu bei, die Schwellen für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen für Arbeitnehmer_innen aus den Westbalkanstaaten zu senken[9], andererseits besteht jedoch weiterhin die Praxis fort, diese Arbeitnehmer_innen beim Zugang zu angemessener und menschenwürdiger Beschäftigung zu benachteiligen. Vertreter_innen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sind der Ansicht, dass die Verordnung keine wesentlichen Verbesserungenin Bereichen bringt, die die Gewerkschaften als kritisch ansehen, einschließlich der Abhängigkeit der Arbeitnehmer_innen von potenziell missbräuchlichen Arbeitgeber_innen, da die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis weiterhin vom Vertrag mit der „ersten Arbeitgeber_in“ abhängt. Weitere Probleme sind der eingeschränkte Zugang zu institutionellem Schutz und zu Tarifverhandlungen sowie die Bereitstellung von Informationsmechanismen, die auf die besonderen Bedürfnisse von Arbeitnehmer_innen zugeschnitten sind, die im Rahmen dieser Sonderregelung beschäftigt sind.

Was sind die nächsten Schritte auf dem Weg zu einem Europa ohne Grenzen?

Auch wenn die EU vor kurzem mit der Überarbeitung der Richtlinien über den langfristigen Aufenthalt und Einzelgenehmigungen („long-term and single permit directive“) begonnen hat, um die Mobilität von Arbeitsmigrant_innen und ihre Gleichstellung mitinländischen Arbeitskräften zu verbessern, muss die EU ihren Umgang mit Erwerbsmigration radikal ändern, um die Arbeits- und Lebenssituation von Arbeitsmigrant_innen zu verbessern. Dazu gehört die Entschlossenheit, allen Arbeitnehmer_innenunabhängig von ihrer nationalen Herkunft gleiche Beschäftigungs- und Schutzstandards zu bieten. Auch die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) hat festgestellt, dass Arbeitsmigrant_innen in der EU ernsthaft der Gefahr der Ausbeutung ausgesetzt sind. Bei der Gestaltung der Migrationspolitik muss ein auf den Menschen ausgerichteter, menschenrechtsbasierter Ansatz verfolgt werden, der sich mehr auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmer_innen konzentriert als auf das Bedürfnis des Kapitals (was so viel bedeutet wie Profite durch die Senkung der Arbeitskosten mittels billiger und ungeschützter Arbeitsmigrant_innen zu steigern). Außerdem muss ein grundlegender Wandel in der Zusammenarbeit herbeigeführt werden, um die Probleme der ungleichen und ungerechten wirtschaftlichen Entwicklung zwischen der EU und ihrer Peripherie zu lösen.

Auf einer eher operativen Ebene würde dies einen transnationalen politischen Ansatz zur Regulierung spezifischer Arbeitsbereiche wie Leiharbeit, alle Arten von Vermittlungs- und Subunternehmer-vereinbarungen, Online- und Plattformarbeit sowie Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit beinhalten. Allen Arbeitnehmer_innen sollte ein langfristiger sozioökonomischer Schutz garantiert werden, und es müssen Sofortmaßnahmen ergriffen werden, um dies zu gewährleisten. Dazu gehört eine EU-weite Regelung von Mindestlöhnen und Arbeitslosenversicherung, die für alle Arbeitnehmer_innen unabhängig von ihrer nationalen Herkunft und der Art ihres Arbeitsvertrages gilt. Darüber hinaus sollte die Schließung von Lücken im Sozialschutz fortschrittliche Mechanismen zur Koordinierung zwischen nationalen Behörden umfassen, wenn nicht sogar die Möglichkeit, Nicht-EU-Bürger_innen eine europäische Sozialversicherungsnummer zuzuweisen, sobald die EU Kommission diese einführen möchte, damit Arbeitsmigrant_innen wissen, wo und wann ihre Arbeitgeber_innen Sozialversicherungsbeiträge abführen. Es bleibt abzuwarten, ob die Europäische Arbeitsbehörde (ELA), die 2019 eingerichtet wurde, hier eine zentrale Rolle spielen wird.

Ein Großteil der bestehenden betrügerischen Praktiken könnte verhindert werden, wenn Arbeitgeber_innen verpflichtet wären, Arbeitsverträge in einer Sprache auszustellen, die die betroffenen Arbeitsmigrant_innen verstehen, wenn es gut durchdachte Mechanismen gäbe, um Informationen über die Arbeitgeber_innen und die in den Verträgen vereinbarten Rechte zu erhalten, und wenn es auf EU-Ebene Mechanismen zur Überwachung von Arbeitgeber_innen und Agenturen gäbe. Es sollten mehr Beratungsstellen in den Herkunftsländern eingerichtet werden, um potenzielle Arbeitsmigrant_innen über die Probleme, Rechte und Pflichten zu informieren, die sie erwarten, wenn sie ins Ausland gehen. Darüber hinaus sollten diese Beratungsstellen länderübergreifend miteinander und mit den für die Durchsetzung dieser Rechte zuständigen Institutionen zusammenarbeiten. Ferner sollten sich die Aufnahmeländer finanziell an der Bereitstellung dieser Art von Unterstützung beteiligen.

Wichtig ist auch die Stärkung der internationalen gewerkschaftlichen Zusammenarbeit, einschließlich der Öffnung der Gewerkschaften für flexiblere Formen der Mitgliedschaft. Die Umsetzung von Unterstützungsmechanismen, die auf die besonderen Bedürfnisse und Anfälligkeiten von Arbeitsmigrant_innen und marginalisierten Arbeitnehmer_innen ausgerichtet sind, sowie die transnationale Organisierung und die Durchführung von Kampagnen für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen für alle Arbeitnehmer_innen ohne Unterschied, wären ebenfalls ein großer Fortschritt für den Schutz von Arbeitsmigrant_innen: Gewerkschaften werden auch in Zukunft eine entscheidende Rolle im Kampf für menschenwürdige Arbeit und beim Aufbau von Solidarität zwischen Arbeitnehmer_innen über Grenzen hinweg spielen.

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Quellen:

[1] Der Begriff Westbalkan verweist hier auf Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo im Sinne der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien.

[2] Staatsangehörige von Montenegro, Serbien, Nord-Mazedonien, Albanien und Bosnien-Herzegowina können ohne Visum bis zu 90 Tage innerhalb der EU reisen (jedoch nicht arbeiten). Diese Länder haben sich auch dem Student_innenaustauschprogramm Erasmus+ angeschlossen (für kurzfristige akademische und studentische Mobilität). Im Laufe der Zeit wurden weitere Möglichkeiten für Aufenthalte in der EU geschaffen, die über Tourismus und Studium hinausgehen und oft bilateraler mit EU Staaten vereinbart werden.

[3] Es darf jedoch nicht übersehen werden, dass auch viele EU-Bürger_innen unter prekären und ausbeuterischen Arbeitsbedingungen leiden, insbesondere Arbeitnehmer_innen in der Saisonarbeit, im Transportwesen, in der Pflege oder in der Fleischverarbeitung. In vielen Fällen ist dies jedoch eher eine Frage der wirksamen Durchsetzung der Rechtsvorschriften als des Mangels an Rechtsinstrumenten, die bestimmte Rechte gewähren.

[4]Savanović, Aleksandra, Lakić, Aleksandra, Kovačević, Miloš, Timotijević, Jovana (2020) Radnici drugog reda: Nestandardni rad u Srbiji. Beograd: Zajedničko.

[5]Quinlan, Michael (2015) The effects of non-standard forms of employment on worker health and safety. Geneva: International Labour Organization.

[6] Die Pflege ist ein Sektor mit besonderen Problemen, darunter ausbeuterische Arbeitsbedingungen und nicht angemeldete Erwerbstätigkeit. Was die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit anbelangt, so sind Frauen und junge ArbeitnehmerInnen stärker betroffen. Obwohl es keine zuverlässigen und genauen Daten über das Ausmaß der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit gibt, stellt der Bericht fest, dass sie in der Online-Wirtschaft und bei der Vermittlung von Arbeitskräften weit verbreitet ist.

[7] Remote-Arbeit hat sich in Südosteuropa zu einem weit verbreiteten Phänomen entwickelt, wobei Serbien, Nordmazedonien und Albanien bei der Zahl der Online-Beschäftigten führend sind, während Deutschland auf der Nachfrageseite in jüngster Zeit zugelegt und sich den USA und dem Vereinigten Königreich angenähert hat. Informationen zur genauen Anzahl der Online-Beschäftigten in der Region finden Sie im „Gigmetar“ des Public Policy Center.

[8] Siehe zum Beispiel ILO-Bericht über Plattformarbeit.

[9] Sie können mit einem befristeten Visum einreisen, wenn sie über ein dem deutschen Arbeitsrecht entsprechendes Arbeitsplatzangebot verfügen, wobei Anforderungen an das Qualifikationsniveau, die berufliche Qualifikation und die Deutschkenntnisse ausgeschlossen sind.


Über die Autorin

Aleksandra Lakićist eine Soziologin mit politikwissenschaftlichem Hintergrund. Sie hat an der Fakultät für Politikwissenschaften der Universität Belgrad studiert und ihren Master in Sozialwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin abgeschlossen, wo sie sich auf Migration, Integration und Asylpolitik in der EU und Deutschland spezialisiert hat. Während ihres Aufenthalts in Berlin arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin an einem Projekt zur Arbeitsmarktintegration von Migrant_innen in Deutschland. Aleksandra lebt derzeit in Belgrad, wo sie als Forscherin und Programmmanagerin bei der Zajedničko Platform arbeitet und ökonomische Modelle und Praktiken erforscht, die sich mit dem Problem der Arbeitsmarkttransformation und atypischen Arbeitsverhältnissen beschäftigen.