Arbeitsmarktintegration/JobCenter
Frage: Eine entscheidende Ursache für geringen Anteil von geflüchteten Frauen am Arbeitsmarkt ist nach meinen Erfahrungen als ehemalige Arbeitsvermittlerin im „Integration Point Bonn“ und jetzt als Migrationsberaterin für Erwachsene und Mitarbeiterin der Beratungsstelle Arbeit Bonn beim Caritasverband Bonn) bei Müttern die fehlende Kinderbetreuung. "Arbeitslose" Frauen (denn in diese Kategorie fallen sie) haben deutlich geringere Chancen auf Kitaplätze im Vergleich zu berufstätigen Eltern. Dadurch verlieren sie viel Zeit beim Erwerb von Deutschkenntnissen und bei der beruflichen Integration. Hier sehe ich dringenden Handlungsbedarf der Politik, Kommunen und Kitas.
Antwort der Bundesagentur für Arbeit:
Aus Ihrem Werdegang ist zu ersehen, dass Sie sicherlich die mit Ihrer Frage zusammenhängende Rechtslage kennen. Das Problem besteht in der Tat und ist regional unterschiedlich ausgeprägt. Wünschenswert wäre ein flächendeckendes und ausreichendes Kinderbetreuungsangebot. Die Agenturen für Arbeit (AA) und Jobcenter (JC) sind auf lokaler Ebene und die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit auf Bundesebene (BA) mit dem BMFSFJ in ständigem Austausch um die Bedarfe aufzuzeigen. Die Entscheidung Kinderbetreuungsplätze zu schaffen und deren Besetzung liegt nicht in der Zuständigkeit der BA.
Frage: Die Jobcenter interpretieren § 10 Abs. 1 Nr. 3 (SGBII) häufig so, dass sie für Mütter von Kindern unter drei Jahren keine Eingliederungsleistungen zu erbringen haben. Beispiel: Dem geflüchteten Ehemann wird die Zeugnisbewertung bei der ZAB vom Jobcenter finanziert; seiner Frau, die ebenfalls studiert hat, wird das nicht finanziert, solange das Kind unter drei ist. So leisten die Jobcenter einen Beitrag zur Schlechterstellung der Frauen.
Antwort der Bundesagentur für Arbeit:
Das Statement wird in den zuständigen Fachbereich in der BA-Zentrale weitergeleitet. Grundsätzlich können Einzelfälle ohne Kenntnis des gesamten Vorgangs nicht beantwortet werden. Eingliederungsleistungen sind i.d.R. Ermessensentscheidungen. Sollten Kundinnen und Kunden mit Entscheidungen zu gestellten Anträgen nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg in Form eines Widerspruchs offen.
Frage: Wir stehen in der Begleitung von geflüchteten Frauen und Migrantinnen vor vielen strukturellen Herausforderungen: Beispiel: Die schulische Qualifikation von erwachsenen geflüchteten Frauen über den Hauptschulabschluss hinaus wird häufig vom Jobcenter nicht genehmigt, sprich Leistungen werden nicht weitergezahlt, somit verunmöglicht dies einen höheren Schulabschluss. Mangelndes Interesse und Unterstützung der Jobcenter für Qualifikation entsprechend der Potentiale der Migrantinnen führen zu Ausbildungsabbrüchen, Niedriglohnsektor und fehlenden Perspektiven der Frauen. Weitere strukturelle Probleme: Es gibt deutlich zu wenig Angebote für das Nachholen der Schulabschlüsse besonders im ländlichen Raum und viel zu wenig Teilzeitausbildungen (für Mütter teilweise wird dadurch die Ausbildung kaum organisierbar) Was tun Sie dagegen?
Antwort der Bundesagentur für Arbeit:
Das Statement wird in den zuständigen Fachbereich in der BA-Zentrale weitergeleitet.
Grundsätzlich gilt, dass die Jobcenter an die entsprechenden gesetzlichen Regelungen bei der Förderung aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gebunden sind. Die oft fehlende Angebots- und Trägerstruktur im ländlichen Raum ist für die Förderung der Kundinnen und Kunden für die Dienststellen vor Ort häufig ein Problem, da nur vorhandene und förderfähige Angebote genutzt werden können. Das Angebot von Teilzeitberufsausbildungen ist nicht alleine von Seiten der AA und JC beeinflussbar, sondern ist abhängig von interessierten Arbeitgeber*innen und der Flexibilität der Berufsschulen.