Grundförderung

für Deutsche, Bildungsinländer:innen und Geflüchtete

Stilisierte grafische Darstellung einer Person mit akademischer Kopfbedeckung
Urheber: FES

Die Grundförderung für Deutsche und Bildungsinländer:innen sowie Geflüchtete richtet sich an Studierende und Studienanfänger:innen.

Die Grundförderung schließt Bachelor-, Master- und Diplomstudiengänge ein, sowie Studiengänge, die das Staatsexamen zum Ziel haben.

Eine Bewerbung ist vor dem ersten Semester möglich, außer bei Medizin.

Unsere Auswahlkriterien

Mit unseren Stipendienprogrammen fördern wir Studierende mit überdurchschnittlichen Leistungen, die sich mit den Werten der Sozialen Demokratie identifizieren und gesellschaftspolitisch engagieren. Gesellschaftspolitisches Engagement ist vielfältig: in einem Sportverein, der Freiwilligen Feuerwehr, einer Gewerkschaft, einer Initiative oder Verein, einer Kirchengemeinde, der Schule, hochschulpolitisch oder parteipolitisch – jedes Engagement ist uns willkommen.

Wir fördern alle Studienfächer und Studiengänge. 

Was wir nicht fördern: 

  • Weiterbildung zum psychologischen Psychotherapeuten / zur psychologischen Psychotherapeutin
  • kurzzeitige Auslandsaufenthalte
  • Projektvorhaben
  • Kurzzeit-Studium (weniger als drei Semester, z. B. zwei-semestrige Masterstudiengänge)
  • Forschungsaufenthalte
  • Traineeprogramme
  • Studienkolleg
  • Medizinstudiengänge vor dem bestandenen Physikum
  • Promotion, Fort- und Weiterbildungen im Fachbereich Medizin (Facharzt-/ Fachärztinausbildung)
  • reine Studien- oder Promotionsabschlussphasen
  • Postdoc-Vorhaben
  • Ausbildung zum Physiotherapeuten / zur Physiotherapeutin
  • reine Auslandsstudiengänge außerhalb der EU
  • berufsbegleitendes oder Teilzeit-Studium (duale Studiengänge sind förderungswürdig, wenn ein Vollzeitstudium nachgewiesen wird)
  • Zweitstudiengänge
  • Sprachkurse
  • Praktika und Summerschools

Wir freuen uns über Menschen, die unser Netzwerk durch politisches Denken, Wissensdrang, Toleranz und Offenheit, Teamorientierung, Kritikfähigkeit und Selbstreflexion bereichern.


Dieses Förderprogramm kommt infrage für alle, die

  • einen deutschen Pass haben oder ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben oder Geflüchtete sind
  • an einer staatlichen/ staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind oder die Zulassung erhalten haben
  • zuvor noch nie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren

Ideelle und materielle Förderung

Mit dem FES-Stipendium möchten wir Studierende während ihres Studiums unterstützen - materiell und ideell. Wir tragen dazu bei, dass unsere Stipendiat:innen sich ohne finanzielle Sorgen auf das Studium konzentrieren können und mehr Zeit für ihr Engagement haben. Wir sind davon überzeugt, dass ein Einsatz für die Gesellschaft nur gemeinsam möglich ist!

Ideelle Förderung

Unsere Stipendiat:innen erwartet ein umfangreiches Angebot an Seminaren, Workshops und Kompetenztrainings. In zahlreichen Städten gibt es stipendiatische Gruppen und überregional 18 thematische Arbeitskreise, die die Stipendiat:innen herzlich willkommen heißen. Sie sind darüber hinaus im großen Netzwerk der aktuellen und ehemaligen Stipendiat:innen integriert und tauschen sich miteinander aus.

Diese ideelle Förderung trägt dazu bei, dass sich die Stipendiat:innen in einem werteorientierten Umfeld austauschen können. So werden sie befähigt, ausreichend Informationen zu sammeln, überlegt zu handeln, Entscheidungen zu treffen und damit ihre gesellschaftliche Teilhabe zu stärken. Viele der ehemaligen Stipendiat:innen stehen als Mentor:innen bei Fragen rund um das Studium und die Berufsplanung mit Rat und Tat zur Seite. Zudem zeichnet sich unsere Förderung durch eine persönliche Betreuung und Beratung der Stipendiat:innen aus.

Materielle Förderung

Wie hoch die finanzielle Förderung genau ist, hängt unter anderem vom Einkommen der Eltern ab. Grundlage für die Berechnung des Stipendiums ist das BAföG. Stipendiat:innen können demnach bis zu 855 Euro im Monat erhalten. Hinzu kommt für alle die sogenannte Studienkostenpauschale von 300 Euro. In bestimmten Fällen übernehmen wir auch die Kosten für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung. Stipendiat:innen mit Kindern bekommen eine monatliche Kinderbetreuungspauschale.

Die finanzielle Förderung ermöglicht es unseren Stipendiat:innen, sich auf ihr Studium und ihr Engagement zu konzentrieren. Eine weitere gute Nachricht ist: Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden.


Studienanfänger:innen

Auch Studienanfänger:innen können sich um ein Stipendium bewerben — und zwar schon vor dem ersten Semester. Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Abitur oder Fachhochschulreife erlangt
  • Hochschulzulassung oder Studienplatzzusage liegt vor
  • zuvor noch nie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben
  • Online-Bewerbung muss fristgerecht abgeschickt sein

Der richtige Zeitpunkt für die Bewerbung

  • Studienanfänger:innen: vor oder zu Beginn des ersten Semesters (Wintersemester: bis zum 31. Oktober, Sommersemester: bis zum 30. April)
  • Bachelor: spätestens drei Semester vor Ende der Regelstudienzeit
  • Master / Aufbaustudiengänge: vor oder zu Beginn des ersten Semesters (Wintersemester: bis zum 31. Oktober, Sommersemester: bis zum 30. April)
  • Diplom / Magister / Staatsexamen: spätestens drei Semester vor Ende der Regelstudienzeit
  • Medizin: nach dem vierten Semester bzw. nach dem Physikum, bis Ende des sechsten Semesters

Ihre Ansprechpersonen

Nachname A - Ä

Nachname von J - L

Nachname von SCH - Z

Nachname von B - D

Nachname von M - N

Nachname von E - I

Nachname von O – S (ohne SCH)

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Ausbildungsförderung - Stipendien für Auszubildende

Die Förderung richtet sich an Auszubildende, die im ersten oder zweiten Ausbildungsjahr sind. Die Ausbildung kann dual, schulisch oder außerbetrieblich absolviert werden und es muss sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf handeln.

Grundförderung für Ausländer:innen

Die Grundförderung für Ausländer:innen richtet sich an Studierende, die bereits in Deutschland studieren. Wir fördern alle Studiengänge, die als Ziel einen Bachelor-, Master-, Diplom- oder Staatsexamensabschluss haben.

Promotionsförderung für Ausländer:innen

Die Förderung richtet sich an ausländische Doktorand:innen, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule zur Promotion zugelassen sind. Mit Ausnahme von Medizin fördern wir alle Dissertationsvorhaben.

Promotionsförderung für Deutsche, Bildungsinländer:innen und Geflüchtete

Die Förderung richtet sich an Doktorand:innen, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule zur Promotion zugelassen sind. Mit Ausnahme von Medizin fördern wir alle Dissertationsvorhaben.

Weitere Informationen

Förderung von Geflüchteten

Stipendien-Botschafter:innen

Link auf die Unterseite mit FAQs
Urheber: picture alliance / Zoonar | Rocco Herrmann

FAQ

Antworten auf die häufigsten Fragen von Bewerber:innen.

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