Der Bewerbungsprozess auf einen Blick (pdf)
Vier Schritte führen zur Förderung:
Schritt 3: Falls Sie in die engere Auswahl kommen, möchten wir Sie auch persönlich kennen lernen. Wir laden Sie zu zwei Gesprächen ein: mit einem Vertrauensdozenten bzw. einer Vertrauensdozentin aus Ihrem Fachbereich und mit einem Mitglied unseres Auswahlausschusses. Tipps zur Vorbereitung auf die Auswahlgespräche finden Sie hier.
Schritt 4: Der Auswahlausschuss fällt die endgültige Entscheidung über die Aufnahme in eines unserer Programme. Der Ausschuss tagt mehrmals jährlich.
Zur Online-Bewerbung
Haben Sie konkrete Fragen zu Ihrer Bewerbung, finden Sie hier Ihre Ansprechperson aus dem Bewerbungsteam.
Hier finden Sie Ihre Ansprechpersonen für folgende Arbeitsbereiche der Abteilung Studienförderung:
Wir freuen uns, wenn Sie mit uns in den Austausch treten.
Nach unserer Aufforderung sollte es - auch in Ihrem Interesse - schnell gehen. Für die Zusammenstellung der Unterlagen haben Sie dann drei Wochen Zeit, für die Gutachten ggf. nach Rücksprache mit uns sechs Wochen. Studierende reichen zwei Gutachten von Hochschullehrer_innen ein. Bei Bewerbungen von Studienanfänger_innen zu Beginn des ersten Hochschulsemesters genügen auch zwei Gutachten von ehemaligen Lehrer_innen. Hinweise zu den Gutachten finden Sie hier:
Studienanfänger_innen
Grundförderung
Für den Solidaritätsfonds engagieren sich zahlreiche aktuelle und ehemalige Stipendiat_innen. Solidarität ist für sie nicht nur ein Wert, sondern zugleich eine Herzensangelegenheit. Der Fonds unterstützt Geflüchtete, damit sie (weiter) studieren und/oder promovieren können. Wir freuen uns, wenn auch Sie einen Beitrag leisten möchten.