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Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache
Dieser Text zur Barriere-Freiheit gilt für die Internet-Seite www.fes.de.
Sie möchten den Text in Gebärden-Sprache erklärt haben?
Hier finden Sie die Seite in Gebärden-Sprache.
Wir sind die Friedrich-Ebert-Stiftung.
Wir schreiben auf dieser Internet-Seite über unsere Arbeit.
Wir wollen:
Alle Menschen sollen diese Internet-Seite lesen können.
Dafür gibt es auch Gesetze:
Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (BGG)
Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung (BITV 2.0)
Richtlinie der Europäischen Union Nummer 2016/2102
In diesen Gesetzen steht:
Das ist wichtig für gute Internet-Seiten.
Und so wird eine Internet-Seite barrierefrei.
Vor einer Weile gab es eine Prüfung von unserer Internet-Seite.
Dabei wurde geprüft: Können alle Menschen die Internet-Seite gut benutzen?
Die Antwort ist: teilweise.
Manche Inhalte sind nicht barrierefrei.
Diese Inhalte sind nicht barrierefrei
Wir wollen unsere Inhalte barrierefrei für alle Menschen machen.
Leider sind unsere Internet-Seiten nicht ganz barrierefrei.
Wir arbeiten aber ständig daran.
Folgende Barrieren gibt es auf manchen unserer Internet-Seiten:
Manche Seiten haben nicht genug Kontrast.
Die Seiten sind dann schwer zu lesen.
Manchmal werden Bilder nicht gut erklärt.
Oder die Erklärungen fehlen.
Manche Seiten sind technisch nicht so gut.
Dann können Sie die Seite nicht gut mit einem Screen-Reader lesen.
Barriere-Freiheit hat viel mit der Technik einer Internet-Seite zu tun.
Deshalb gibt es hier nur kurze und einfache Erklärungen.
Sie möchten mehr zur technischen Barriere-Freiheit
auf unserer Internetseite lesen?
Dann finden Sie hier die vollständige Barriere-Freiheits-Erklärung.
Achtung: Die vollständige Erklärung zur Barriere-Freiheit ist nicht in Leichter Sprache.
Ihre Rückmeldung zur Barriere-Freiheit
Haben Sie Probleme beim Benutzen unserer Internet-Seite?
Oder haben Sie Fragen?
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.
Schreiben Sie uns über das Kontakt-Formular zum Barriere melden.
Schlichtungs·verfahren
Sie haben uns eine Frage oder eine Idee geschickt.
Aber es gibt keine gute Antwort.
Vielleicht sind Sie unzufrieden mit der Antwort.
Dann haben Sie das Recht auf ein Schlichtungs·verfahren.
Die Schlichtungs·stelle hilft Ihnen.
Die Schlichtungs·stelle hat diese Aufgaben:
Sie hilft Menschen mit Behinderungen
bei Barriere-Freiheit
bei Benachteiligung.
Es soll eine gute Lösung gefunden werden.
Oder eine gute Antwort auf Ihre Frage.
Dafür gibt es dann ein Schlichtungs·verfahren.
Das Schlichtungs·verfahren ist kostenlos.
Sie brauchen keinen Anwalt.
Sie möchten mehr über das Schlichtungs·verfahren in Leichter Sprache lesen?
Dann finden Sie mehr Informationen bei der offiziellen Schlichtungs·stelle.
Sie können auch eine E-Mail an die Schlichtungs·stelle schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Wann wurde dieser Text geschrieben?
Dieser Text wurde am 14. November 2022 geschrieben.
Dieser Text wurde am 13. Juni 2025 aktualisiert.
An dieser Stelle finden Sie eine weitere Methode, mit uns in Kontakt zu treten. Die Firma yomma GmbH bietet Ihnen als gehörlosen Menschen die Möglichkeit, Anfragen in Gebärdensprache an die Friedrich-Ebert-Stiftung zu stellen. Bitte klicken Sie hierzu auf den "SQAT-Button".