„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […].“
Mit diesem Wortlaut schützt das Grundgesetz in Art. 5 (1) die Meinungsfreiheit. Laut Bundesverfassungsgericht ist diese für die freiheitliche Demokratie konstituierend. Und auch in internationalen Abkommen wie der Europäischen Menschenrechtskonvention ist das Recht auf freie Meinungsäußerung als hohes Gut festgeschrieben - insbesondere gilt dies für die freie politische Rede.
Was bedeutet Meinungsfreiheit aber genau? Welche Äußerungen sind von der Meinungsfreiheit geschützt? Können etwa alle sagen, was sie wollen – oder gibt es sie vielleicht doch, die Grenze des Sagbaren? Und was bedeutet das für die politische Bildung?
Mit der in mehreren Bundesländern stattfindenden Veranstaltungsreihe „Populismus, Fake News, Lügenpresse: Herausforderung politischer Bildung an Schulen“ diskutiert die Friedrich-Ebert-Stiftung mit Expert_innen, Schüler_innen, Praktiker_innen, Politiker_innen und Bürger_innen diese und andere Fragen.
Lange, Valerie
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