Deutsche Außenpolitik mit Fokus auf Friedenspolitik
Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschlands war ihre Außenpolitik friedens- und bündnisorientiert. Während nach Ende des Zweiten Weltkriegs und zu Beginn der deutschen Teilung zunächst die Alliierten über Deutschland bestimmten, erlangte die Bundesrepublik 1951 mit der Wiedereinrichtung des Auswärtigen Amts einen Großteil seiner außenpolitischen Souveränität zurück. Als großer Staat in Mitteleuropa zwischen dem Ost- und Westblock, dem aufgrund des Zweiten Weltkriegs international viel Misstrauen entgegenschlug, musste sich die westdeutsche Bundesrepublik außenpolitisch neu aufstellen. Zunächst strebte Bundeskanzler Konrad Adenauer dazu die Versöhnung mit Frankreich an, was 1963 zum Elysée-Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit, unterzeichnet von Adenauer und dem französischen Präsidenten de Gaulle, führte. (2)
Auch der Wunsch nach einer von Frieden geprägten Weltordnung bestimmte die deutsche Außenpolitik. Das Streben nach Frieden in der Welt sowie einem vereinten Europa ist in der Präambel des Grundgesetzes festgehalten. (3) Die engen Beziehungen zu den USA und anderen westlichen Staaten äußerten sich in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik in einer Reihe von Verträgen und Bündnissen, beispielsweise:
- dem Beitritt zur NATO 1955 und der daraus folgenden Gründung der Bundeswehr
- den Römischen Verträgen 1957 zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom)
- dem genannten Elysée-Vertrag zwischen Deutschland und Frankreich 1963.
Neben den intensiven deutsch-europäischen und transatlantischen Beziehungen spielten zudem die deutsche Teilung und das Verhältnis zu den Staaten des Ostblocks eine außenpolitische Rolle. Zunächst wurde gemäß der Hallstein-Doktrin eine harte außenpolitische Leitlinie verfolgt, nach der die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur DDR als unfreundlicher Akt gegenüber der BRD gewertet wurde.
Unter Willy Brandt kam es im Rahmen der neuen Ostpolitik schließlich zu einem außenpolitischen Wandel durch Annäherung: In direkten Verhandlungen mit den Staaten des Ostblocks konnten die sogenannten Ostverträge abgeschlossen werden. Wichtig waren unter anderem der Moskauer Vertrag mit der Sowjetunion und der Warschauer Vertrag mit Polen, die beispielsweise die Oder-Neiße-Linie als Grenze anerkannten. Nicht unerwähnt bleiben darf auch der Grundlagenvertrag mit der DDR, mit dem beide Staaten erstmals offizielle Beziehungen zueinander unterhielten. Dieser Vertrag ermöglichte auch, dass sowohl die DDR als auch die BRD im Jahre 1973 als vollwertige Mitglieder in die Vereinten Nationen aufgenommen wurden. Weitere internationale Abkommen sollten zudem die Abrüstung voranbringen und die Bedrohung eines Atomkriegs abwenden.
Aus Sicht der Bundesrepublik folgten außenpolitisch weitere internationale Übereinkünfte und Verträge:
- die Vereinbarung zu regelmäßigen Treffen im Europäischen Rat 1974 (einem Treffen der europäischen Staats- und Regierungschef_innen)
- das Europäische Währungssystem mit festen Wechselkursen von 1979
- der Zwei-plus-vier-Vertrag zwischen BRD, DDR und den vier Siegermächten des Zweiten Weltkriegs.
Der Zwei-plus-vier-Vertrag besiegelte nach dem Mauerfall die deutsche Wiedervereinigung und garantierte dem vereinten Deutschland innere und äußere Souveränität. Verteidigungspolitisch wurde in diesem Vertrag festgelegt, dass die deutsche Bundeswehr eine maximale Truppenstärke von 370.000 Personen vorweisen darf, Deutschland auf die Produktion und den Besitz von ABC-Waffen verzichtet und keinen Angriffskrieg führt – so sollten die weltweite Abrüstung gefördert und die Bedrohung durch einen militärisch zu mächtigen Staat inmitten Europas abgewendet werden. (4)