Rüstungsexporte in der Kritik – Beispiel Ägypten & Saudi-Arabien
Die deutschen Rüstungsexporte stehen immer wieder in der Kritik. Bemängelt wird unter anderem, dass die Genehmigungsprozesse unübersichtlich gestaltet und die Parlamente unzureichend eingebunden sind, da diese lediglich über getätigte Exporte unterrichtet werden.
Involviert sind stattdessen diverse Behörden, wie das Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie das Bundesministerium für Verteidigung (BMVg). Die unterschiedlichen Kompetenzen und Zuständigkeiten verwischen hierbei klare Verantwortlichkeiten.
Ähnlich ist es in den meisten europäischen Ländern. Da es nach wie vor an einem EU-weit einheitlichen Exportverfahren mangelt, entscheiden die verschiedenen Institutionen der Staaten anhand unterschiedlicher Grundsätze, welche Rüstungsexporte sie genehmigen. Besonders problematisch ist dies für europäische Kooperationsprojekte zwischen Staaten mit unterschiedlichen Regelungen zum Rüstungsexport. So finden deutsche Regelungen bei solchen Projekten oftmals keine Anwendung, erklärt Dr. Miriam Saage-Maaß, Leiterin des Programmbereichs Wirtschaft und Menschenrechte beim European Center for Constitutional and Human Rights e. V. (ECCHR) gegenüber der FES:
„Die Bundesregierung verweist immer gern darauf, dass das deutsche Kriegswaffenkontrollrecht im europäischen Vergleich streng sei. Doch auf viele Exporte im Rahmen europäischer Kooperationsprojekte, wie dem Eurofighter, ist das Kriegswaffenkontrollgesetz gar nicht anwendbar. Da gelten die wesentlich weicheren Regeln des Außenwirtschaftsgesetzes.“
Hinzukomme, dass die in den politischen Grundsätzen vorgeschriebene Überprüfung des Verbleibs in NATO-Ländern nicht eingehalten würde. Wohin sich Rüstungsgüter nach ihrem Export bewegen und welche wahrscheinlichen Konsequenzen dies mit sich bringt, würde von den Behörden nur unzureichend geprüft, kritisiert Dr. Saage-Maaß.
Als besonders problematisch wird der gestiegene Export an Drittstaaten angesehen, welcher mittlerweile den Großteil des deutschen Rüstungsexports darstellt. Bei dem Export an Drittstaaten – Staaten außerhalb der NATO und EU – wird in Kauf genommen, dass Waffen an Staaten geliefert werden, die zum Beispiel Menschenrechtsverletzungen begehen oder sich im Krieg befinden. (19) In den Jahren 2012 (20) bis 2018 (21) wurden jährlich über 50 Prozent des Ausfuhrgenehmigungswertes durch Exporte in Drittländer realisiert.
Für besonderes Aufsehen sorgten in den letzten Jahren vor allem die Ausfuhrgenehmigungen für Lieferungen an Ägypten Ende 2021 sowie an Saudi-Arabien im September 2022. Beide Länder sind Teil der saudi-arabisch geführten Militärallianz im Jemenkrieg und stehen aufgrund von Menschenrechtsverletzungen in der Kritik.
Bemerkenswert sind darüber hinaus die Zeitpunkte für die Genehmigungen. So wurden die Ausfuhren von drei Fregatten und sechzehn Luftabwehrsystemen noch am 7. Dezember 2021 durch den damaligen Wirtschaftsminister Altmaier bewilligt – einen Tag vor der Vereidigung von Olaf Scholz als neuem Bundeskanzler.
Auch eine Rüstungslieferung an Saudi-Arabien, die unter anderem Munition für Kampfflugzeuge umfasst, wurde sowohl aufgrund der Aktivitäten des Landes als auch aufgrund des Zeitpunktes der Zusage kritisiert. Im September verhandelte die Bundesregierung aufgrund der Energiekrise in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine mit Saudi-Arabien über mögliche Öl- und Wasserstofflieferungen.
Wenige Tage nach Besuch des Bundeskanzlers in Riad verkündete die Bundesregierung, dass die Ausfuhr von Ausrüstung und Munition für Eurofighter- und Tornado-Jets geplant sei. Da es sich bei diesem Export um ein europäisches Gemeinschaftsprojekt mit Italien, Spanien und Großbritannien handelt, stellte die Bewilligung eine Ausnahme vom geltenden Exportstopp gegenüber Saudi-Arabien dar. (22)