FES International

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Afrika



Zuständig in Deutschland: Referat Afrika

Naher/Mittlerer Osten und Nordafrika



Asien/Pazifik



Zuständig in Deutschland: Referat Asien und Pazifik

Lateinamerika/Karibik


Zuständig in Deutschland: Referat Lateinamerika und Karibik

Nordamerika


Zuständig in Deutschland:  Referat Europäische Union/Nordamerika

Europa



Internationale Büros


Zuständig in Deutschland für übergeordnete europäische und internationale Themen: Referat Globale und Europäische Politik


Praktika in den Auslandsbüros: Allgemeines / Voraussetzungen / Aufwandsentschädigung

Wenn Sie sich für ein Praktikum in einem unserer Auslandsbüros interessieren, nehmen Sie bitte direkt mit dem Büro vor Ort Kontakt auf. Über die Vergabe eines Praktikums in einem FES-Auslandsbüro entscheidet die jeweilige Büroleitung vor Ort. 

In der Regel sind dabei folgende Bewerbungsunterlagen einzureichen (Genaues erfragen Sie bitte direkt bei den Auslandsbüros):

  • Aussagekräftiger tabellarischer Lebenslauf
  • Akzentuiertes Motivationsschreiben mit Begründung Ihres Interesses an einem Praktikum in einem Auslandsbüro bei der Friedrich-Ebert-Stiftung
  • Angabe Ihres Studienschwerpunktes sowie des Zeitraumes des von Ihnen gewünschten Praktikums
  • Bewerbungsunterlagen bitte nur per E-Mail einreichen

Ab einem Zeitraum von vier Wochen wird grundsätzlich - sofern in dem Projektland Praktikumsangebote bei der FES möglich sind - eine steuerpflichtige Aufwandsentschädigung in Höhe von 300,- bzw. 450,00 Euro pro Monat bei Vollzeitpraktika bezahlt. Bei Teilzeit erfolgt die Vergütung anteilig. 

Die genaue Höhe der Aufwandsentschädigung (300,- bzw. 450,- Euro) im Ausland hängt von der Projektmittelfinanzierung ab und wird über den Zuwendungsgeber (AA bzw. BMZ) festgelegt. Die FES ist den dort gemachten Vorgaben verpflichtet und hat hierauf keinen weiteren Einfluss. 

Weitere Aufwendungen wie Flugkosten, Visagebühren, Tropentauglichkeitsuntersuchung u.a.m. werden von der FES nicht übernommen. Diese Kosten sowie auch die Kosten für eine Auslandskranken-, Haftpflicht- bzw. Unfallversicherung müssen durch die Praktikant_innen selbst getragen werden.

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