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Ein Mensch muss das letzte Wort haben

Monica Tepfer | Internationaler Gewerkschaftsbund (ITUC)

Das neue ILO-Übereinkommen zur Plattformarbeit stärkt die Rechte von Beschäftigten. Gegen den Widerstand vieler Plattformunternehmen trugen die Gewerkschaften entscheidend dazu bei. Was bedeutet das konkret? Darüber sprachen wir mit Monica Tepfer vom ITUC.

E-Bikes für den Lebensmittellieferservice, die mit Lieferboxen ausgestattet sind, stehen am Straßenrand.
Urheber: picture alliance / NurPhoto | Michael Nguyen

Nach schwierigen Verhandlungen auf der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf haben sich Regierungen, Gewerkschaften und Arbeitgeber am 12. Juni auf ein neues ILO-Übereinkommen zur menschenwürdigen Arbeit in der Plattform­wirtschaft geeinigt. Monica Tepfer vom Internationalen Gewerkschaftsbund (ITUC) war als Verhandlerin involviert. Mit ihr haben wir über das neue Übereinkommen gesprochen.

Für die Gewerkschaften bedeutet der Beschluss des Übereinkommens eher den Beginn als das Ende des Prozesses.

Nach zehn Jahren intensiver Kampagnenarbeit hat die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) nun ein Übereinkommen zur Plattformarbeit verabschiedet. Viele feiern dies als einen bahnbrechenden Durchbruch. Doch stellt dieses Übereinkommen wirklich einen Erfolg für die Beschäftigten dar oder handelt es sich vielmehr um einen Kompromiss, dessen Auswirkungen auf die Plattformunternehmen begrenzt sind?

Monica Tepfer: Das verabschiedete Übereinkommen Nr. 193 oder auch „Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit in der Plattformökonomie" genannt, ist zweifellos ein Sieg für die Beschäftigten, die Gewerkschaften und den Multilateralismus. Und es ist auch ein Sieg für die ILO, die damit ihre führende Rolle in der Arbeitswelt unter Beweis stellt.

Das Übereinkommen legt damit fest, dass technologische Innovation nicht auf Kosten von Beschäftigten gehen darf.

Zum ersten Mal in der Geschichte erkennt eine international verbindliche Arbeitsnorm an, dass Plattformarbeit Arbeit darstellt und dass Plattformbeschäftigte Beschäftigte (und keine Partner) sind. Das Übereinkommen legt damit fest, dass technologische Innovation nicht auf Kosten von Beschäftigten gehen darf. Das Übereinkommen gilt für alle Plattformbeschäftigten und ist unabhängig von ihrem Erwerbsstatus und der Art ihrer Tätigkeit, ob diese nun online oder vor Ort erbracht wird. Das ist ein Erfolg.  

Und natürlich ist das Übereinkommen ein Kompromiss. So wie jede internationale Arbeitsnorm, die im Rahmen dreiseitiger Verhandlungen zwischen Regierungen, Arbeitgeber_innen und Arbeitnehmer_innen ausgehandelt wird. Kompromisse sollten jedoch nicht als Schwäche ausgelegt werden. Im Gegenteil: Wird ein Übereinkommen auf Grundlage des sozialen Dialogs und des Tripartismus beschlossen, verfügt es über eine starke und solide Legitimität. Der endgültige Text wurde auf der Internationalen Arbeitskonferenz mit überwältigender Mehrheit angenommen. 

Was beinhaltet das Übereinkommen genau?

Das Übereinkommen bekräftigt, dass die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit für alle Plattformbeschäftigten gelten. Dazu zählen etwa die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen. 

Diese Normen verlangen Transparenz in Bezug auf automatisierte Systeme, gewährleisten, dass die wichtigsten Entscheidungen unter menschlicher Beteiligung getroffen werden [...].

Damit schafft das Übereinkommen die ersten internationalen Regelungen zur Steuerung des algorithmischen Managements. Das bedeutet, dass algorithmisches Management nun durch internationale Arbeitsnormen geregelt ist und das räumt den Beschäftigten und ihren Repräsentant_innen klare Rechte ein. Diese Normen verlangen Transparenz in Bezug auf automatisierte Systeme, gewährleisten, dass die wichtigsten Entscheidungen unter menschlicher Beteiligung getroffen werden und führen Schutzmaßnahmen gegen diskriminierende und rechtswidrige Sperrungen auf Plattformen und Deaktivierungen von Accounts ein. 

Das Wichtigste ist jedoch, dass dieses Übereinkommen die Vorstellung zurückweist, Plattformen könnten sich ihrer Verantwortung entziehen, indem sie ihre Beschäftigten einfach nur als „selbstständige Vertragsarbeiter_innen“ bezeichnen. Das Übereinkommen legt fest, dass die Einordnung des Beschäftigungsverhältnisses in erster Linie nach den tatsächlichen Gegebenheiten der Arbeitsleistung und nicht nach dem Wortlaut des Vertrags zu bestimmen ist. 

Außerdem garantiert es allen Plattformbeschäftigten unabhängig von ihrem Erwerbsstatus, dass die ihnen zustehenden Löhne oder Vergütungen rechtzeitig und in voller Höhe ausgezahlt werden; hiervon ausgenommen sind ausschließlich gesetzlich zulässige Abzüge. Zum ersten Mal in der Geschichte weist das ILO-Übereinkommen die Staaten ausdrücklich an, Schutzvorschriften hinsichtlich der Vergütung auch auf Personen auszudehnen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. 

Das Übereinkommen verankert zudem die Pflicht, Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten sowie sonstigen Verletzungen, die aus der Arbeit resultieren oder im Rahmen der Arbeit auftreten, präventiv entgegenzuwirken. Darüber hinaus garantiert es den Beschäftigten das Recht, sich aus einer Arbeitssituation zurückzuziehen, sobald sie begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass von dieser eine unmittelbare und ernsthafte Gefährdung für ihr Leben oder ihre Gesundheit ausgeht, ohne daraus Nachteile befürchten zu müssen. Im Kontext der Plattformökonomie umfasst dies auch Risiken, die durch den Einsatz automatisierter Systeme entstehen! Dieses Recht gilt beispielsweise sowohl für Fahrradkurier_innen, die bei Sturm ausliefern, als auch für Autofahrende, die auf unsicheren Straßen unterwegs sind.

Regierungen sind durch das Abkommen aufgefordert, alle Beschäftigten digitaler Plattformen vor Gewalt und Belästigung zu schützen. Zudem verpflichtet es die Regierungen, Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass Plattformbeschäftigte Zugang zu sozialer Absicherung erhalten – und zwar „zu Bedingungen, die nicht ungünstiger sind als jene, die für andere Personen mit derselben Einstufung des Erwerbsstatus gelten“.

Abschließend sieht das Übereinkommen Schutzmaßnahmen für die personenbezogenen Daten und die Privatsphäre der Beschäftigten vor sowie weitere Absicherungen für Beschäftigte mit Migrations- und Fluchterfahrungen. Ferner gewährleistet es Plattformbeschäftigten barrierefreie, sichere, faire und wirksame Verfahren zur Streitbeilegung sowie angemessene Rechtsmittel.

Das Übereinkommen wird nicht alle Probleme über Nacht lösen. Aber es bildet eine solide Grundlage, um menschenwürdige Arbeit für alle Plattformbeschäftigten zu gewährleisten.

Welche Veränderungen erwarten Sie kurzfristig in Bezug auf die Arbeitsbedingungen und Rechte der Plattformbeschäftigten?

Die Regierungen verfügen nun über ein international verbindliches Instrument, das als Leitfaden für die nationale Gesetzgebung im Bereich der Plattformarbeit dienen kann. Wir rechnen damit, dass Themen wie die Einstufung des Erwerbsstatus, algorithmisches Management, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Bezahlung und Vergütung, soziale Sicherheit, Datenschutz und Tarifverhandlungsrechte nun verstärkt in den Fokus rücken werden.

Das Übereinkommen bietet klare Leitlinien in mehreren Bereichen, in denen Plattformbeschäftigte traditionell besonders schutzbedürftig waren und sind.

Plattformbeschäftigte und ihre Repräsentant_innen sollten zunehmend Transparenz einfordern können, hinsichtlich der Art und Weise, wie Algorithmen Arbeit zuweisen, Leistung bewerten und Entscheidungen treffen, die den Zugang zu Arbeit beeinflussen und sich auf die Arbeitsbedingungen auswirken. Besonders bedeutsame Neuerungen sind das Recht auf eine Begründung wesentlicher automatisierter Entscheidungen sowie das Recht auf eine Überprüfung dieser Entscheidungen durch einen Menschen – vor allem dann, wenn sie die Vergütung, die Sperrung oder die Deaktivierung eines Beschäftigten betreffen.

Die Frage lautet nicht mehr, ob Plattformbeschäftigte überhaupt Rechte verdienen, sondern [...] wie diese Rechte umgesetzt und gewährleistet werden sollen.

Die Gewerkschaften werden sich zunehmend für Tarifverhandlungen über den Einsatz automatisierter Systeme und deren Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen in der Plattformökonomie einsetzen.

Das Übereinkommen legt zudem fest, dass digitale Arbeitsplattformen automatisierte Systeme, die sich auf grundlegende Prinzipien und Rechte am Arbeitsplatz auswirken, verantwortungsvoll einsetzen müssen. Das bedeutet beispielsweise, dass automatisierte Systeme nicht dazu genutzt werden dürfen, gewerkschaftliche Aktivitäten aufzudecken und zu ahnden.

Darüber hinaus dürfte der Druck auf die Regierungen steigen, die Arbeitsinspektion zu verbessern – vor allem, wenn Intermediäre involviert sind – und die Durchsetzungsmechanismen in der Plattformökonomie zu optimieren. Auch Gewerkschaften werden das Übereinkommen als Instrument einsetzen, um Organisierungskampagnen, Initiativen für Tarifverhandlungen und strategische Gerichtsverfahren zu unterstützen.

Auch wenn die Beschäftigten vielleicht nicht überall sofortige Veränderungen spüren werden, sorgt das Übereinkommen doch für einen grundlegenden Wandel in der Debatte. Die Frage lautet nicht mehr, ob Plattformbeschäftigte überhaupt Rechte verdienen, sondern es wird nun darüber diskutiert, wie diese Rechte umgesetzt und gewährleistet werden sollen.

Im Gegensatz zu einer Resolution oder einer Empfehlung ist dieses Übereinkommen ein rechtsverbindlicher internationaler Vertrag.

Wie verbindlich ist dieses Übereinkommen, und wo sehen Sie mögliche Schlupflöcher und Hindernisse bei seiner Umsetzung? 

Im Gegensatz zu einer Resolution oder einer Empfehlung ist dieses Übereinkommen ein rechtsverbindlicher internationaler Vertrag. Nach der Ratifizierung dieses Vertrages sind die Regierungen dazu verpflichtet, ihre Gesetze und Verfahren mit den Bestimmungen des Übereinkommens in Einklang zu bringen, wobei sie dem Aufsichtssystem der ILO unterliegen. Ein Übereinkommen ist eine verbindliche Zusicherung, und eine Zusicherung ist nur so viel wert wie die Ratifizierung, die Gesetzgebung und die Umsetzung, die daraufhin erfolgen. 

Der Beschluss des Übereinkommens ist also nur der erste Schritt.

Die größte Herausforderung wird die Ratifizierung und die wirksame Umsetzung sein. Die Regierungen müssen dazu bereit sein, das Übereinkommen in nationales Recht und Durchsetzungsmechanismen zu überführen. Einige Plattformunternehmen werden sich wahrscheinlich weiterhin gegen strengere Regulierungsmaßnahmen einsetzen, vor allem in Bereichen, welche die Einstufung des Erwerbsstatus, Tarifverhandlungen und die Transparenz von Algorithmen betreffen.

Das Übereinkommen enthält Flexibilitätsklauseln, wie beispielsweise Verweise darauf, dass die Umsetzung der beschlossenen Bestimmungen „im Einklang mit dem nationalen Recht und der nationalen Praxis“ erfolgen muss. Diese Bestimmungen sollten jedoch nicht so ausgelegt werden, dass sie den Regierungen erlauben, materielle Rechte zu verwässern. Ihr Zweck besteht darin, Flexibilität in Bezug auf die Umsetzungsmethoden zu gewährleisten – und nicht darin, Schutzstandards zu schwächen.

Was sind die nächsten Schritte aus gewerkschaftlicher Sicht?

Oberste Priorität haben eine rasche Ratifizierung und eine konsequente Umsetzung auf nationaler Ebene. Die Gewerkschaften werden auf nationaler Ebene mit den Regierungen und Arbeitgeber_innen zusammenarbeiten, um das Übereinkommen in wirksame Gesetze und Rechtsvorschriften zu übertragen, und sich gleichzeitig gegen Versuche wehren, die darin vorgesehenen Schutzstandards zu schwächen.

Ein zweiter Schwerpunkt betrifft die Organisierung. Das Übereinkommen dient auch als Werkzeug, um Plattformbeschäftigte zu erreichen und ihre kollektive Stimme zu stärken.

Schließlich werden die Gewerkschaften weiterhin internationale Solidarität aufbauen. Die Herausforderung besteht nun darin, diesen historischen Erfolg so umzusetzen, dass er im Alltag von Millionen von Plattformbeschäftigten weltweit konkrete Verbesserungen bewirkt.

Zur Person

Monica Tepfer arbeitet als Rechtsreferentin und Projektkoordinatorin in der Abteilung für Recht und Menschenrechte der International Trade Union Confederation (ITUC). Zudem ist sie Beiratsmitglied im „International Lawyers Assisting Workers Network”.

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