Dritte Option

Was bedeutet die Dritte Option?

Den Ausdruck „Dritte Option“ gibt es seit 2017. Gemeint ist, im Personenstandsregister bei der Frage nach dem Geschlecht, anstelle von männlich oder weiblich den Eintrag divers als dritte Möglichkeit anzubieten.

 

Der Begriff bezieht sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Oktober 2017. Es hatte festgestellt, dass es gegen das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot verstoße, wenn Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, nur als Mann oder Frau, oder alternativ als geschlechtslos registriert werden. Seit 2013 war es möglich, den Geschlechtseintrag leer zu lassen, wenn beim Blick auf die primären Geschlechtsmerkmale des Neugeborenen nicht eindeutig festgestellt werden kann, welches Geschlecht es hat. Wird die Intergeschlechtlichkeit später festgestellt, konnte der bisherige Eintrag gelöscht werden. Das höchste deutsche Gericht befand, jede Person habe das Recht einer geschlechtlichen Zuordnung und forderte die Gesetzgebung auf, eine entsprechende dritte Möglichkeit zu schaffen. Zum 1.1. 2019 trat § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG) in Kraft und ermöglicht als dritte Option den Geschlechtseintrag „divers“.

 

Fälschlicherweise wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts oft als Entscheidung zum Dritten Geschlecht bezeichnet, weil es einen dritten Geschlechtseintrag gefordert hat. Es gibt jedoch keine drei Geschlechter. Anstelle dessen muss von einer Vielzahl geschlechtlicher Identitäten ausgegangen werden, die sich nicht in das System der Binarität einordnen lassen.

 

In Anwendung des PStG hat sich eine enge Auslegung des Begriffs „divers“ gezeigt. Da die Standesämter einen medizinischen Nachweis der Intergeschlechtlichkeit fordern, kann nicht jede Person, die in ihrer geschlechtlichen Identität die Zuordnung zu männlich oder weiblich ablehnt, die Änderung ihres Personenstands zu „divers“ einfordern. Hier besteht Regelungsbedarf durch weitere Gesetzgebung.

 

Bisher haben nur etwa 300 bis 400 Personen den Eintrag „divers“ bewirkt. Dies bedeutet nicht, dass es nur so wenige Betroffene gibt. Vielmehr ist der Aufwand, die Änderung anzugehen, groß, die medizinische Begutachtung eine hohe Hürde und der Eintrag „divers“ im Pass möglicherweise bei Reisen in bestimmte Länder gefährlich.

 


Quellen



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