Diese Webseite verwendet Cookies
Diese Cookies sind notwendig
Daten zur Verbesserung der Webseite durch Tracking (Matomo).
Das sind Cookies die von externen Seiten und Diensten kommen z.B. von Youtube oder Vimeo.
Geben Sie hier Ihren Nutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse sowie Ihr Passwort ein, um sich auf der Website anzumelden.
Veranstaltungsnummer: 258412 – als .ics herunterladen
Themenwoche der Friedrich-Ebert-Stiftung zum Internationalen FrauentagWer ungewollt schwanger wird und sich über Hilfsangebote informieren will, hat es bisher oft schwer. Paragraf 219a des Strafgesetzbuches regelt das sogenannte „Werbeverbot“ für Abtreibungen, das zur Folge hat, dass Ärztinnen und Ärzte, die ausführliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich zur Verfügung stellen strafrechtliche Konsequenzen befürchten müssen. Nun soll der umstrittene § 219a ersatzlos gestrichen werden. Welche Bedeutung hat die Abschaffung für das Selbstbestimmungs- und Informationsrecht von Frauen? Muss als nächster Schritt die Streichung des § 218, der nach wie vor Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, folgen? Es diskutieren:Carmen Wegge, MdB Leonie Kühn, , Doctors for choice (angefragt) Dr. Eva Waldschütz, Mitglied im Netzwerk „Doctors for choice“, Expertin im Arbeitskreis FrauengesundheitModeration: Meredith Haaf, Süddeutsche ZeitungIn Kooperation mit FRAUENSTUDIEN MÜNCHEN E.V.
Dienstag, 08.03.2219:00-20:30 Uhr
Teilnahmepauschale keine
Online via zoom
Pamina Oestreicher bayern@fes.de
Kontaktanschrift
Friedrich-Ebert-Stiftung BayernBüro MünchenHerzog-Wilhelm-Str. 180331 MünchenTel: 089-515552-40Fax: 089-515552-44Büro Regensburg Lilienthalstr. 8 93049 Regensburg Tel: 0941-788354-58 Fax: 0941-788354-10www.fes.de/bayern