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Eine funktionierende Demokratie ist auf eine starke, unabhängige Justiz angewiesen. Damit ein Rechtsstaat angesichts wachsender Herausforderungen handlungs- und widerstandfähig bleibt, ist eine angemessene Ausstattung mit Ressourcen (v.a. Geld und Personal) von entscheidender Bedeutung. Der neue Pakt für den Rechtsstaat, auf den sich die Bundesregierung mit den Bundesländern geeinigt hat, ist ein Schritt in die richtige Richtung, sofern er die tatsächlichen Bedarfe adressiert.
Unsere neue Studie untersucht, wie sich die Ressourcenausstattung der Justiz bisher entwickelt hat. Erstmals wurden dazu nicht nur die Justizhaushalte international verglichen, sondern auch innerhalb Deutschlands auf Ebene der Bundesländer. Die Grundlage hierfür bilden eigens zu diesem Zweck vom ifo Institut zusammengestellte Haushaltsdaten für den Zeitraum von 2000 bis 2023. Die Daten zeigen über die Jahre hinweg die Entwicklung der Gewichtung der Justiz innerhalb der Gesamthaushalte der Bundesländer. Diese bewegten sich im Jahr 2023 zwischen 2,4 Prozent und 5,5 Prozent der Länderhaushalte.
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Die Studie zeigt, dass Deutschland mit seinen Justizausgaben im EU-Vergleich im Jahr 2022 im Mittelfeld lag; sowohl wenn man die Justizausgaben in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) setzt als auch in Relation zu den Gesamtausgaben des Staates. Vom gesamten BIP flossen 0,5 Prozent in das Justizwesen, gemessen an den Gesamtstaatsausgaben waren es 1,1 Prozent. Ein Großteil davon entfällt auf die Personalkosten. Eine wesentliche Veränderung in der Priorisierung der Ausgaben für die Justiz in Deutschland ließ sich im Beobachtungszeitraum nicht erkennen.
Ein besonderer Mehrwert dieser Studie liegt in der erstmaligen Erhebung langfristiger Daten zu Justizausgaben und -einnahmen auf Länderebene, die bislang so weder in der öffentlichen Statistik verfügbar noch aufbereitet vorlagen.
Die deskriptive Darstellung von Ausgabendaten der Justiz im internationalen Vergleich zeigt im Querschnitt für 2022, dass Deutschland im EU-Vergleich im Mittelfeld liegt. Die Ausgaben für das Justizwesen sind hier als alle Posten von Ausgaben definiert, die an Gerichte oder in den Strafvollzug fließen.
Deutschlands Platzierung im Mittelfeld hält sowohl, wenn die Ausgaben in Bezug zum BIP gesetzt werden, als auch, wenn sie in Bezug zu den Gesamtausgaben des Staates gesetzt werden, was die Priorisierung innerhalb des Haushalts widerspiegelt.
In der zeitlichen Entwicklung von 2000 bis 2022 lässt sich kein Trend ablesen, vielmehr bleiben die Justizausgaben (gemessen am BIP) in Deutschland und im EU-Durchschnitt recht konstant.
Deutlich größere Fluktuationen im Zeitverlauf zeigen sich im Vergleich dazu bspw. in Großbritannien.
Für die 16 Bundesländer, die im föderalen System Deutschlands Mitspracherechte und Kompetenzen im Justizwesen haben, wertet diese Studie die jeweiligen Haushaltspläne aus. Daraus lassen sich Erkenntnisse über die Soll-Ausgaben, die ins Justizwesen fließen, gewinnen. Die Daten legen nahe, dass durchaus Unterschiede in der Priorisierung der Justizausgaben zwischen den Landeshaushalten bestehen. So gab beispielsweise Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 mit circa 5,5 Prozent den mit Abstand größten Anteil seiner Haushaltsmittel für das Justizwesen aus, während es in Bremen und Schleswig Holstein deutlich weniger als 2,5 Prozent waren.
Misst man die Justizausgaben indes in Euro pro Kopf, ändert sich die Reihenfolge merklich. Hier führen die Stadtstaaten Hamburg und Berlin die Liste der Bundesländer an, während Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg am wenigsten Haushaltsmittel pro Kopf für die Justiz budgetierten.
Die Ausgabenstruktur der Justizhaushalte der Bundesländer ist geprägt von hohen Ausgabenanteilen für das Personal, gefolgt von Verwaltungsausgaben.
Bauausgaben oder Investitionen spielen hingegen nur eine geringe Rolle.
Besonders interessant ist die Entwicklung der inflationsbereinigten Justizhaushalte pro Kopf im Zeitverlauf. Während die Justizhaushalte der meisten Bundesländer bis zuletzt fast durchgängig nominale Zuwächse verzeichneten, wurden diese durch die hohe Inflation der vergangenen Jahre in vielen Fällen mehr als aufgezehrt.
Der Bundesdurchschnitt der inflationsbereinigten Justizausgaben war daher in 2023 bis auf das Niveau von 2015 zurückgefallen.
Ein Vergleich der Ausgaben für das Polizeiwesen und das Justizwesen relativ zum Gesamthaushalt der Bundesländer zeigt, dass die Polizeiausgaben im Durchschnitt aller Länder höher ausfallen. Allerdings gibt es Ausnahmen, wie Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, in denen die Justizausgaben über denen für die Polizei liegen.
Die Entwicklung von Polizei- und Justizausgaben verläuft im betrachteten Zeitraum sehr ähnlich. Während in westdeutschen Bundesländern ein leicht sinkender Trend der Summe aus Polizei- und Justizausgaben sichtbar ist, gab es in ostdeutschen Bundesländern eine zunehmende Priorisierung dieser Ausgaben speziell zu Beginn der 2000er Jahre.
Hierbei hat der Abstand zwischen den Ausgaben für Polizei und denen für Justiz in den ostdeutschen Bundesländern in den letzten Jahren deutlich zugenommen, wohingegen er in den westdeutschen Ländern geringer geblieben ist.
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Marius Müller-Hennig
+49(0)30 26935 8328marius.mueller-hennig@fes.de
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