Integrationspolitik Kroatien braucht eine Integrationspolitik, die Arbeitsmigrant:innen schützt 09.07.2026 Višnja Katalinić Ausländische Arbeitskräfte bleiben dauerhaft in Kroatien. Das erfordert mehr als Sprachtests und Meldeadressen, Personalbeschaffung und Arbeitgeberabhängigkeit. Bild: Urheber: picture alliance / PIXSELL | Goran Kovacic Über Migration wurde in Kroatien jahrzehntelange vor allem im Sinne der Abwanderung kroatischer Staatsangehöriger gesprochen. Bevölkerungsrückgang und Arbeitskräftemangel prägten die öffentliche Debatte. Doch mittlerweile sind Arbeitsmigrant:innen fester Bestandteil vieler Branchen, vom Bauwesen und Tourismus bis zu Lieferdiensten, Einzelhandel und Industrie. Dennoch wird ihre Anwesenheit immer noch vornehmlich unter dem Gesichtspunkt des Arbeitsmarktes betrachtet, nicht aus der Perspektive von Integration. Seit 2021, als die vorherige Quotenregelung durch eine Arbeitsmarktprüfung ersetzt wurde, hat sich der Wandel Kroatiens zum Einwanderungsland verstärkt. Während die Quotenregelung bei Arbeitsgenehmigungen für Drittstaatsangehörige eine jährliche Obergrenze vorsah, muss bei der Arbeitsmarktprüfung der Arbeitgeber bei der staatlichen Agentur für Arbeit erfragen, ob in Kroatien gemeldete Personen für die vakante Stelle zur Verfügung stehen. Laut dem kroatischen Innenministerium sind derzeit etwa 100.000 migrantische Arbeitskräfte im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis. Ungefähr die Hälfte dieser Gruppe stellen Menschen aus Asien und Afrika. Der Anteil verlängerter Bewilligungen am Gesamtvolumen der Arbeitsgenehmigungen betrug 2025 etwa 40 Prozent – Arbeitsmigrant:innen kommen also nicht nur neu nach Kroatien, sondern bleiben auch länger im Land. Auch Untersuchungen des Zagreber Instituts für Migrationsforschung deuten in diese Richtung: In einer Umfrage von 400 Arbeitskräften aus Asien und Afrika gaben viele der Befragten an, entweder über einige Jahre oder dauerhaft in Kroatien bleiben zu wollen. Über die Hälfte der Befragten plante einen Familiennachzug. Integrationspolitik darf also nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden. Sprachprüfungen ersetzen keine Integrationspolitik Eine Reaktion der Regierung auf diese Entwicklung war, dass mittlerweile Kenntnisse des Serbokroatischen nachgewiesen werden müssen. Damit ihre Arbeitserlaubnis verlängert wird, müssen zugewanderte Arbeiter:innen (mit Ausnahme von südslawischen Muttersprachler:innen) nach einem Jahr Aufenthalt eine grundlegende Prüfung im Serbokroatischen als auch im lateinischen Alphabet bestehen. Aus gewerkschaftlicher Perspektive ist nicht das Erlernen der Sprache selbst das Problem. Mit Sprachkenntnissen können Arbeitnehmer:innen besser Verträge, Sicherheitsvorkehrungen, Institutionen und das Alltagsleben verstehen. Das Problem ist, dass die Sprachprüfung eingeführt wurde, ohne dass es im Land die Voraussetzungen für das Erlernen der Sprache gibt. Von staatlicher Seite werden nach wie vor keine systematischen, gut zugänglichen und kostenlosen Sprachkurse angeboten. Derzeit werden Kurse vor allem von NGOs organisiert, von lokalen Initiativen oder anderen Organisationen mit oftmals begrenzten finanziellen Mitteln. Dabei haben viele migrantische Arbeitskräfte lange Arbeitszeiten, müssen Überstunden und Schichtdienste leisten und leben in überfüllten Unterkünften. Diese Bedingungen verdeutlichen, wie wichtig Zeit, Geld, Raum und Unterstützung beim Spracherwerb sind. Ohne verfügbare Kurse ist eine Sprachprüfung nicht mehr als eine weitere Hürde. Der Integration fehlt das Fundament Ohne grundlegende Sicherheit kann es keine Integration geben. Über Integration wird oftmals in Verbindung mit Sprache, Kultur und Anpassung gesprochen, doch derlei Erwartungen sind hinfällig, solange Menschen den Verlust ihrer Anstellung, Unterkunft oder ihres Aufenthaltsstatus befürchten müssen, sollten sie ihre Rechte geltend machen. So erklärt ein Küchenangestellter aus Ägypten, dass er nicht auf seine Arbeitnehmerrechte bestehe, da er seine Familie schützen müsse. Er leistet Mehrarbeit, schickt den Großteil seines Mindestlohns nach Hause und lebt in Furcht vor dem Verlust seiner Lebensgrundlage. Diese Abhängigkeit vom Arbeitgeber ist auch durch die Verwaltungsstrukturen bedingt. Die Anträge auf eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis werden häufig durch die Arbeitgeber:innen gestellt, wohingegen die Arbeitnehmer:innen den Stand des jeweiligen Verfahrens nicht verlässlich einsehen können. So kann eine migrantische Arbeitskraft in dem Glauben leben, dass alles geregelt sei, nur um irgendwann zu erfahren, dass für sie kein ordnungsgemäßer Vorgang angelegt wurde, sie keinen legalen Aufenthaltsstatus in Kroatien mehr hat und das Land verlassen muss. Schwarzarbeit unterliegt derselben Logik. Der Form nach nimmt kroatisches Recht hier den Arbeitgeber in die Verantwortung, doch wird ein:e Arbeitsmigrant:in bei der Schwarzarbeit erwischt, kann diese Person gezwungen werden, das Land zu verlassen und mit einem Bußgeld sowie einem Wiedereinreiseverbot nach Kroatien und in den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum belegt werden. Solange das Melden von Missständen den eigenen Aufenthaltsstatus gefährdet, schützt das System den Arbeitgeber. Kürzliche Anpassungen im Ausländergesetz haben ein paar Verbesserungen mit sich gebracht. So ist es nun einfacher, nach sechs Monaten den Arbeitgeber zu wechseln, in schwerwiegenden Fällen auch früher, und auch bei den Wohnverhältnissen wurden Vorgaben für Mindeststandards eingeführt. Doch Rechte haben nur dann tatsächlich Wirkung, wenn Arbeiter:innen von ihnen Gebrauch machen können, ohne dabei Anstellung, Unterkunft oder gleich den Aufenthaltsstatus zu verlieren. Kroatien kann Arbeitsmigration nicht länger als eine vorübergehende Verwaltungsfrage handhaben. Bleiben Arbeitsmigrant:innen im Land, bauen sich dort ein Leben auf und wollen ihre Familien nachholen, muss Integrationspolitik bei den Verhältnissen des täglichen Lebens ansetzen. Das umfasst den Zugang zu Sprachkursen, Transparenz bei der Vergabe von Arbeitsplätzen, die Möglichkeit unabhängiger Informationen, sichere Wohnverhältnisse, Zugang zu Institutionen und Schutz im Falle von Rechtsbrüchen. Der Prüfstein der Integrationspolitik ist also erst einmal weniger, ob sich migrantische Arbeiter:innen anpassen können, sondern ob sie sich frei von Furcht und Abhängigkeit im Land aufhalten können. Solange das Geltendmachen der eigenen Rechte bedeuten kann, die Arbeitsstelle zu verlieren, das Dach über dem Kopf oder den Aufenthaltsstatus, bleibt Integration ein Ding der Unmöglichkeit. Kroatien braucht eine Integrationspolitik, die Arbeitsmigrant:innen nicht lediglich als Arbeiterschaft sieht, sondern als Menschen anerkennt, die schon jetzt zur Gesellschaft gehören. Zur Person Višnja Katalinić ist Projektmitarbeiterin beim Bund der unabhängigen Gewerkschaften Kroatiens (SSSH – Savez Samostalnih Sindikata Hrvatske). Kontakt Abteilung Analyse, Planung und Beratung Bild: Urheber: Jens Schicke Annette Schlicht 030 26935-8304 Annette.Schlicht(at)fes.de Das könnte Sie auch interessieren... 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