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Menschenrechte, Sicherheit, wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand – Migration ist mit vielen Fragen, die uns in Deutschland und Europa auch zukünftig beschäftigen werden, eng verknüpft. Ob Fachkräfteanwerbung, die Umsetzung der europäischen Asylreform, das neue Staatsangehörigkeitsrecht oder aufflammende Krisen und Konflikte – die Gestaltung von Migration bleibt in unserer im Umbruch befindlichen Welt hoch auf der Tagesordnung. Dabei gilt es gangbare Wege zu entwickeln, die alle politischen Ebenen und die Menschen selber einbeziehen. Die spezifische Situation vor Ort ist ebenso wie die internationale Lage im Blick zu behalten. Handlungsfähigkeit ist gefragt, aber auch das Gespräch und die Kommunikation darüber.
Mit unserer Reihe „Migration verstehen“ wollen wir zentrale Konzepte der aktuellen Debatte gemeinsam mit Expert_innen und Praktiker_innen aus Politik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft diskutieren, einordnen und auf ihre politische Tauglichkeit hin prüfen. Dabei interessieren uns die Auswirkungen auf der kommunalen Ebene ebenso wie internationale und europäische Perspektiven. Wir laden dazu ein, über die unterschiedlichen Aspekte von Migration ins Gespräch zu kommen, denn ein breites gemeinsames Verständnis ist die Grundlage für nachhaltige Lösungen.
Ob auf Baustellen, in Lkw-Kabinen, Restaurantküchen, in der Landwirtschaft oder in der Pflege – mobile Arbeitskräfte halten zentrale Bereiche der europäischen Wirtschaft am Laufen. Die zeitlich begrenzte Entsendung spielt dabei eine Schlüsselrolle und wird häufig über komplexe Subunternehmerketten organisiert – mit hohen Risiken für Lohndiebstahl, nicht gezahlte Sozialabgaben und prekäre Arbeitsbedingungen. Besonders gefährdet sind Beschäftigte aus Nicht-EU-Ländern, die in intransparenten Vermittlungssystemen und in starker Abhängigkeit von ihren Arbeitgebern stehen.
Zwar haben politische und rechtliche Reformen – etwa bei den EU-Entsenderichtlinien –Verbesserungen gebracht, doch Kontrollen und Durchsetzung hinken der Realität transnational organisierter Arbeit deutlich hinterher.
Gemeinsam mit unseren Referent_innen wollen wir analysieren, wie diese grenzüberschreitenden Arbeitsmodelle funktionieren und welche Faktoren das Risiko der Arbeitsausbeutung erhöhen. Gleichzeitig fragen wir, welche politischen und behördlichen Schritte nötig sind, um Arbeitsrechte besser durchzusetzen und faire Bedingungen entlang internationaler Auftragsketten zu sichern.
Die Veranstaltung verbindet wissenschaftliche Analyse mit Erfahrungen aus der Praxis aus Deutschland und Rumänien.
19:00 Uhr | Begrüßung & EinleitungJoana Marta Sommer, Friedrich-Ebert-Stiftung
19:05 Uhr | ImpulsvortragDr. Jan Cremers, Gastwissenschaftler an der Tilburg Law School und vom Europäischen Parlament benannter unabhängiger Experte im Verwaltungsrat der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA)
Kommentare
Ruxandra Empen, ehemals Sozialreferentin an der Deutschen Botschaft BukarestN.N., Vertreter_in des EU-geförderten Projekts "Fair Labour Mobility EU" (FELM)Thomas Fehrmann, Beauftragter für Beziehungen zu Südosteuropa, BMAS (angefragt)
19:30 Uhr | Paneldiskussion & Fragerunde
20:20 Uhr | AbschlussFelix Eikenberg, Friedrich-Ebert-Stiftung
Moderation: Annette Schlicht, Friedrich-Ebert-Stiftung
Dr. h.c. Jan Cremers ist mit der Rechtsfakultät der Universität Tilburg assoziiert. Er war in führender Position in der europäischen Gewerkschaftsbewegung aktiv und Mitglied des Europäischen Parlaments. Seit Ende der 1980er und Anfang der 1990er Jahre war er maßgeblich an der Entwicklung der europäischen Sozialpolitikgesetzgebung in den Bereichen Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie soziale Sicherheit beteiligt. Seine jüngsten Forschungsarbeiten konzentrieren sich auf Umfragen unter Arbeitsmigrant:innen zu ihren Arbeits-, Lebens- und Wohnbedingungen. Er ist unabhängiger Experte im Vorstand der Europäischen Arbeitsbehörde (seit 2019).
Ruxandra Empen ist Politikwissenschaftlerin und arbeitete mehrere Jahre in der Beratung von EU-Bürger:innen zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen. Sie war Referatsleiterin in der Abteilung Arbeitsmarktpolitik der Bundesvorstandsverwaltung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und von 2021 bis 2025 Referentin für Arbeitsmarkt und Soziales an der Deutschen Botschaft in Bukarest, Rumänien.
Gemeinsam mit unseren Referent_innen beleuchten wir die komplexen Zusammenhänge rund um die Zurückweisungen an den deutschen Grenzen und bieten Raum für einen offenen Dialog.
Kontrollen an den deutschen Außengrenzen zur Abweisung von Asylsuchenden werden seit langem debattiert. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt verkündete im Mai: „Wir verstärken die Grenzkontrollen und erhöhen die Zurückweisungen an den Grenzen. Damit reduzieren wir die illegale Migration nach Deutschland.“ Die neue Bundesregierung verschärft damit nicht nur den bereits unter der Vorgängerregierung eingeschlagenen Kurs sondern auch die Rhetorik.
Am 02. Juni 2025 hat das Berliner Verwaltungsgericht die Zurückweisung von Asylsuchenden – in diesem Fall nach Polen - ohne Prüfung der Frage, welches EU-Land für das Asylverfahren zuständig ist ("Dublin-Verfahren"), für rechtswidrig erklärt und bestätigte damit die vielfach geäußerten Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen.
Wie wird die Politik nun damit umgehen? Und abgesehen davon, was bringen diese Maßnahmen tatsächlich in Bezug auf das erklärte Ziel, die Zahl der Asylsuchenden zu verringern? Wie sind Kosten und Aufwand in der Umsetzung zu bewerten? Welche praktischen Hindernisse tun sich auf? Zudem stellt sich die Frage, wie diese grenzpolitischen Schritte von den Nachbarstaaten, insbesondere Polen bewertet werden und was sie für die Zukunft der EU nicht nur im Bereich Migrations- und Asylpolitik bedeuten.
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Dr. Olena Babakova ist eine Kiewer Journalistin und Migrationsforscherin in Warschau. Sie schreibt für European Pravda, Gazeta Wyborcza und Nasz Wybir über EU-Ukraine-Themen, Migration und Innenpolitik und lehrt Journalismus an der Vistula University.
Im Rahmen des Stipendiums „Rethink.CEE“ des German Marshall Fund untersuchte sie die Migrationspolitik mittel- und osteuropäischer Länder.
Prof. Dr. Constantin Hruschka ist Experte für Asyl- und Migrationsrecht und hat die Professur für Sozialrecht an der Evangelischen Hochschule Freiburg inne. Zuvor forschte er am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in München zu den Folgen hoher Zuwanderungszahlen.
Weitere berufliche Stationen umfassten Tätigkeiten als Rechtsanwalt in München, für die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH, das Bundesverwaltungsgericht der Schweiz und für die Flüchtlingsagentur der Vereinten Nationen (UNHCR).
Sven Hüber ist ein deutscher Polizeibeamter und als Erster Polizeihauptkommissar bei der Bundespolizei tätig. Seit September 2022 ist Sven Hüber der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Er begann seine polizeiliche Laufbahn im Jahr 1990 und trat noch im selben Jahr der Gewerkschaft der Polizei (GdP) bei.
Seit 1994 ist Hüber auch stellvertretender Vorsitzender des GdP-Bezirks Bundespolizei/Zoll. Seit 2000 ist er Vorsitzender des Hauptpersonalrats der Bundespolizei im Bundesministerium des Innern in Berlin.
Aydan Özoğuz ist Vorsitzende des Ausschusses für Sport und Ehrenamt und Mitglied des Auswärtigen Ausschusses im Deutschen Bundestag, dem sie seit 2009 angehört. 2013 bis 2018 verantwortete sie als Staatsministerin und Beauftragte der Bundesregierung den Bereich Migration, Flüchtlinge und Integration, zuvor war sie Integrationsbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion.
In der letzten Legislatur gehörte sie dem Präsidium des Deutschen Bundestages als Vizepräsidentin an.
Im Zuge der Umsetzung der Europäischen Asylreform (GEAS) in nationales Recht hat das Bundeskabinett Anfang September neue umfangreiche Möglichkeiten der Bewegungseinschränkung von Asylsuchenden beschlossen. Laut den Gesetzesentwürfen sollen z.B. sog. Sekundärmigrationszentren entstehen, in denen Menschen untergebracht werden, die bereits in einem anderen EU-Staat Schutz erhalten haben, um sie von dort aus leichter rückführen zu können. Außerdem sieht der Koalitionsvertrag die Einrichtung von bundesweit betriebenen Ausreisezentren vor, in denen Ausreisepflichtige zentral untergebracht werden. Mit Blick auf die Bedingungen für Betroffene ist zudem vorgesehen, den bislang verpflichtend gewährten Rechtsbeistand vor Abschiebungen abzuschaffen sowie die Leistungen für Ausreisepflichtige abzusenken.
Der zuständige Minister begründet dieses Vorhaben mit mehr Sicherheit, Verantwortung und Verlässlichkeit in der Asylpolitik. Kritiker_innen bemängeln hingegen, dass die Gesetzentwürfe menschenrechtliche Spielräume der EU-Vorgaben nicht nutzen, stellenweise sogar rechtswidrig sind.
Diese aktuellen Diskussionen rücken die grundsätzliche Frage in den Mittelpunkt, inwiefern Inhaftnahme als Mittel zur Steuerung von Migration legitim und wirksam ist. Doch handelt es sich bei den bestehenden und geplanten Regelungen überhaupt um Haft im rechtlichen Sinne? Da Freiheitsentzug einen schweren Eingriff in die Grundrechte darstellt und nur das letzte Mittel sein darf: Gibt es humanere Alternativen dazu? Wie gehen andere Staaten mit diesen Fragen um?
Gemeinsam mit unseren Referent_innen beleuchten wir die komplexen Zusammenhänge und bieten Raum für einen offenen Dialog.
Die Veranstaltung steht im Zusammenhang mit der Verleihung des Menschenrechtspreises der Friedrich-Ebert-Stiftung 2025 an die International Detention Coalition, die sich weltweit für Menschen einsetzt, die von Migrationshaft betroffen sind.
Sebastian Fiedler ist Abgeordneter der SPD im Deutschen Bundestag und Sprecher der Arbeitsgruppe Inneres der SPD-Bundestagsfraktion.
Carolina Gottardo ist Feministin und Anwältin mit mehr als zwei Jahrzehnten Erfahrung in der Menschenrechts-, Migrations- und Genderarbeit in verschiedenen Regionen. Sie ist seit 2020 Geschäftsführerin von International Detention Coalition (IDC).
Carolina ist Mitglied der Expert:innengruppe von UN Women, die sich mit den Menschenrechten von Frauen im Rahmen des Global Compact for Migration befasst.
Stefan Keßler arbeitet seit 2003 beim Jesuiten-Flüchtlingsdienst, einer internationalen Einrichtung des katholischen Jesuiten-Ordens. Von 2009 bis 2015 war er als Senior Policy and Advocacy Officer beim Europa-Büro des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes in Brüssel tätig.
Seit 2015 arbeitet er wieder für den Jesuiten-Flüchtlingsdienst in Deutschland und ist dort inzwischen Direktor. Der Historiker ist Verfasser zahlreicher Aufsätze zu menschenrechtlichen und flüchtlingsrechtlichen Fragen.
Prof. Dr. Nora Markard wurde an der Humboldt-Universität zu Berlin mit einer preisgekrönten Arbeit zum Thema „Kriegsflüchtlinge“ promoviert. Während ihrer Juniorprofessur an der Universität Hamburg gründete sie u.a. die Refugee Law Clinic mit.
Seit 2020 ist sie Professorin für Internationales Öffentliches Recht und Internationalen Menschenrechtsschutz an der Universität Münster. Sie engagiert sich seit 2014 als ehrenamtliches Vorstandsmitglied in der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).
Präsentation
Dr. Konstantina Kromlidou ist Rechtsanwältin und hat im Oktober 2024 ihre eigene Kanzlei in Thessaloniki/Griechenland eröffnet. Sie war von 2016 bis 2024 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in der Außenstelle München als Entscheiderin beschäftigt. Im Rahmen ihrer Tätigkeit beim Bundesamt hat sie wiederholt an EUAA-Auslandseinsätzen teilgenommen (an sog. Hotspots auf den Inseln Leros und Chios in Griechenland und in Nikosia/Zypern).
Anna Terrón i Cusí war Staatssekretärin für Einwanderung in Spanien (2010 - 2012). Sekretärin für die Europäische Union in der Generalitat de Catalunya (2004-2010) und Mitglied des Europäischen Ausschusses der Regionen (2004-2009). Von 1994 bis 2004 war sie Mitglied des Europäischen Parlaments, wo sie im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres tätig war.
Muzaffer Öztürkyilmaz ist Jurist und seit 2008 im Bereich Flucht und Migration tätig. Seit 2016 ist er beim Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. beschäftigt. Dort leitete er zunächst das Projekt „Beratung in Abschiebungshaft“. Anschließend koordinierte er das landesweite Netzwerk „AMBA – Aufnahmemanagement und Beratung für Asylsuchende“ und arbeitet nun in der Geschäftsführung des Flüchtlingsrats.
Sichere Herkunftsstaaten sind ein zentrales migrationspolitisches Konzept sowohl in Europa als auch in den aktuellen Koalitionsverhandlungen. Gleichzeitig sind sie umstritten. Nun sind Änderungen in Sicht - auch durch die Umsetzung des Europäischen Asylpakts. Was das genau bedeutet, beleuchtete eine Online-Diskussion am 18. März 2025 im Rahmen der neuen Veranstaltungsreihe „Migration verstehen“ der Friedrich-Ebert-Stiftung.
Annette Schlicht, Annette.Schlicht(at)fes.de, 030 26935-7486Joana Marta Sommer, joana.martasommer(at)fes.de, 030 26935-8304Felix Eikenberg, Felix.Eikenberg(at)fes.de, 030 39888 4570