• Publikation
  • Wirtschaft, Finanzen, Ökologie, Soziales |
  • Finanzen

Die Kryptolücke schließen

René Bormann

Kryptogewinne bleiben oft steuerfrei – selbst bei hohen Gewinnen. Das privilegiert Spekulation gegenüber Arbeit. Die Haltefrist sollte gestrichen und Gewinne mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden. Eine solche Reform würde jährlich etwa vier Milliarden Euro zusätzlich einbringen.

Illustration einer Person, die mit einer Taschenlampe verschiedene Währungszeichen beleuchtet
Urheber: picture alliance/Ikon Images/Roy Scott (bearbeitet)

Die Kryptolücke schließen

Bormann, René ; Jirmann, Julia ; Alka, Michaela | Bonn : Friedrich-Ebert-Stiftung, Juli 2026

für eine gerechte Besteuerung digitaler Vermögenswerte

Für eine gerechte Besteuerung digitaler Vermögenswerte

Kryptowerte sind längst kein Nischenphänomen mehr. Rund sieben Millionen Menschen in Deutschland besitzen nach Angaben der Bundesregierung Kryptowerte. Gleichzeitig werden Gewinne aus dem privaten Handel mit Bitcoin, Ether und Co. steuerlich außergewöhnlich privilegiert: Werden sie nach Ablauf einer einjährigen Haltefrist verkauft, bleiben selbst sehr hohe realisierte Gewinne vollständig steuerfrei.

Die Publikation zeigt, warum diese Sonderbehandlung nicht zu rechtfertigen ist. Während Arbeitseinkommen progressiv besteuert und Kapitalerträge zumindest pauschal erfasst werden, können spekulative Kryptogewinne nach einem Jahr steuerfrei bleiben. Das privilegiert Vermögensgewinne, verstärkt bestehende Ungleichheiten und lässt erhebliche Einnahmepotenziale ungenutzt.

Die Autor plädieren deshalb dafür, die einjährige Haltefrist für Kryptowerte zu streichen. Realisierte Kryptogewinne sollten unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden. Nach vorsichtiger Schätzung könnte eine solche Reform jährlich rund vier Milliarden Euro zusätzlich einbringen.

Zentrale Erkenntnisse

  • Kryptowerte sind kein Randphänomen mehr. Rund sieben Millionen Menschen in Deutschland besitzen nach Angaben der Bundesregierung Kryptowerte. Gleichzeitig fehlen belastbare amtliche Daten darüber, in welchem Umfang Kryptogewinne erzielt und besteuert werden.
  • Deutschland privilegiert Kryptogewinne außergewöhnlich stark. Gewinne aus dem privaten Handel mit Kryptowerten können nach Ablauf einer einjährigen Haltefrist vollständig steuerfrei bleiben – selbst bei sehr hohen realisierten Gewinnen.
  • Diese Sonderbehandlung ist kaum zu rechtfertigen. Während Arbeitseinkommen progressiv besteuert und Kapitalerträge zumindest pauschal erfasst werden, bleiben spekulative Kryptogewinne nach einem Jahr steuerfrei.
  • Die Steuerfreiheit verschärft Ungleichheiten. Kryptowerte werden häufiger von vermögenden Personen und deutlich häufiger von Männern gehalten. Die steuerliche Begünstigung wirkt daher auch verteilungspolitisch problematisch.
  • Die einjährige Haltefrist sollte gestrichen werden. Realisierte Kryptogewinne sollten unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden. Nach vorsichtiger Schätzung könnte eine solche Reform jährlich rund vier Milliarden Euro zusätzlich einbringen.

Über die Autor:innen

René Bormann ist Referent für Wirtschafts- und Finanzpolitik in der Abteilung Analyse, Planung und Beratung der Friedrich-Ebert-Stiftung.

Julia Jirmann betreut beim Netzwerk Steuergerechtigkeit e.V. die Bereiche Erbschaft- & Vermögen- sowie Einkommensteuer.

Michaela Alka ist wissenschaftliche Referentin beim Netzwerk Steuergerechtigkeit.


Kryptowerte und ihre steuerliche Behandlung im Überblick

  • dienen als digitale Tausch- oder Zahlungsmittel, werden in der Praxis aber häufig als Anlage- und Spekulationsobjekte gehalten. Dazu zählen etwa Bitcoin, Ether oder Monero.
  • Gewinne aus Verkauf, Tausch oder der Nutzung zur Bezahlung sind steuerpflichtig, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Anschaffung realisiert werden und die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte überschritten wird. Nach Ablauf der einjährigen Haltefrist können diese Gewinne jedoch vollständig steuerfrei bleiben.
     

  • gewähren Zugang zu einer Plattform oder Dienstleistung und ähneln damit digitalen Gutscheinen, etwa einem Token, mit dem Speicherplatz im Filecoin-Netzwerk bezahlt werden kann.
  • Werden sie im Privatvermögen mit Gewinn verkauft oder gegen andere Kryptowerte getauscht, kann ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vorliegen; bei bloßer Nutzung steht dagegen die Inanspruchnahme der jeweiligen Dienstleistung im Vordergrund und ist somit steuerfrei.

  • stehen für vermögensbezogene Rechte, etwa ein digitaler Token, der einen Anteil an einem Unternehmen oder eine Forderung aus einer Anleihe abbildet. 
  • Bildet ein Security Token eine Unternehmensbeteiligung, eine Anleihe oder eine vergleichbare Kapitalanlage ab, werden Ausschüttungen, Zinsen und Veräußerungsgewinne wie Kapitalerträge behandelt und unterliegen der Kapitalertragsteuer beziehungsweise Abgeltungsteuer. Bildet der Token dagegen kein solches Kapitalanlageprodukt ab, richtet sich die Besteuerung nach den allgemeinen Regeln für private Veräußerungsgeschäfte: Gewinne aus Verkauf oder Tausch sind innerhalb der einjährigen Haltefrist steuerpflichtig und werden nach Ablauf der Haltefrist steuerfrei.

  • sollen ihren Wert möglichst stabil halten wie etwa USDC oder Tether, die an den US-Dollar gekoppelt sind.
  • Werden sie im Privatvermögen verkauft, gegen andere Kryptowerte getauscht oder zur Bezahlung eingesetzt, kann ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegen. Gewinne können innerhalb der einjährigen Haltefrist steuerpflichtig sein; nach Ablauf der Haltefrist können auch sie steuerfrei bleiben.

  • sind keine eigene Tokenart, sondern Anlageprodukte, die die Wertentwicklung von Kryptowerten abbilden und über klassische Wertpapierbörsen gekauft werden können. Dazu zählen etwa Exchange Traded Products (ETP), Exchange Traded Notes (ETN) oder Exchange Traded Commodities (ETC); ein Beispiel sind Bitcoin-ETPs.
  • Besteht nur ein Anspruch auf Geldzahlung, wird das Produkt wie ein Wertpapier beziehungsweise Zertifikat behandelt – Gewinne unterliegen dann der Kapitalertragsteuer beziehungsweise Abgeltungsteuer. Besteht dagegen ein Anspruch auf Auslieferung der hinterlegten Kryptowerte, wird das Produkt steuerlich wie eine Direktanlage in Kryptowerte behandelt; Gewinne bleiben nach Ablauf der einjährigen Haltedauer steuerfrei.

Gewinne gelten als gewerbliche Einkünfte und sind damit grundsätzlich steuerpflichtig. Neben Einkommensteuer beziehungsweise Körperschaftsteuer kann auch Gewerbesteuer anfallen. 

Kontakt

Referat Politische Beratung und Impulse

Das könnte Sie auch interessieren

nach oben