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Die Grundförderung für Deutsche und Bildungsinländer:innen sowie Geflüchtete richtet sich an Studierende und Studienanfänger:innen.
Die Grundförderung schließt Bachelor-, Master- und Diplomstudiengänge ein, sowie Studiengänge, die das Staatsexamen zum Ziel haben.
Eine Bewerbung ist vor dem ersten Semester möglich, außer bei Medizin.
Mit unseren Stipendienprogrammen fördern wir Studierende mit überdurchschnittlichen Leistungen, die sich mit den Werten der Sozialen Demokratie identifizieren und gesellschaftspolitisch engagieren. Gesellschaftspolitisches Engagement ist vielfältig: in einem Sportverein, der Freiwilligen Feuerwehr, einer Gewerkschaft, einer Initiative oder Verein, einer Kirchengemeinde, der Schule, hochschulpolitisch oder parteipolitisch – jedes Engagement ist uns willkommen.Wir fördern alle Studienfächer und Studiengänge.
Was wir nicht fördern:
Wir freuen uns über Menschen, die unser Netzwerk durch politisches Denken, Wissensdrang, Toleranz und Offenheit, Teamorientierung, Kritikfähigkeit und Selbstreflexion bereichern.
Mit dem FES-Stipendium möchten wir Studierende während ihres Studiums unterstützen - materiell und ideell. Wir tragen dazu bei, dass unsere Stipendiat:innen sich ohne finanzielle Sorgen auf das Studium konzentrieren können und mehr Zeit für ihr Engagement haben. Wir sind davon überzeugt, dass ein Einsatz für die Gesellschaft nur gemeinsam möglich ist!
Unsere Stipendiat:innen erwartet ein umfangreiches Angebot an Seminaren, Workshops und Kompetenztrainings. In zahlreichen Städten gibt es stipendiatische Gruppen und überregional 18 thematische Arbeitskreise, die die Stipendiat:innen herzlich willkommen heißen. Sie sind darüber hinaus im großen Netzwerk der aktuellen und ehemaligen Stipendiat:innen integriert und tauschen sich miteinander aus.
Diese ideelle Förderung trägt dazu bei, dass sich die Stipendiat:innen in einem werteorientierten Umfeld austauschen können. So werden sie befähigt, ausreichend Informationen zu sammeln, überlegt zu handeln, Entscheidungen zu treffen und damit ihre gesellschaftliche Teilhabe zu stärken. Viele der ehemaligen Stipendiat:innen stehen als Mentor:innen bei Fragen rund um das Studium und die Berufsplanung mit Rat und Tat zur Seite. Zudem zeichnet sich unsere Förderung durch eine persönliche Betreuung und Beratung der Stipendiat:innen aus.
Wie hoch die finanzielle Förderung genau ist, hängt unter anderem vom Einkommen der Eltern ab. Grundlage für die Berechnung des Stipendiums ist das BAföG. Stipendiat:innen können demnach bis zu 855 Euro im Monat erhalten. Hinzu kommt für alle die sogenannte Studienkostenpauschale von 300 Euro. In bestimmten Fällen übernehmen wir auch die Kosten für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung. Stipendiat:innen mit Kindern bekommen eine monatliche Kinderbetreuungspauschale.
Die finanzielle Förderung ermöglicht es unseren Stipendiat:innen, sich auf ihr Studium und ihr Engagement zu konzentrieren. Eine weitere gute Nachricht ist: Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden.
Auch Studienanfänger:innen können sich um ein Stipendium bewerben — und zwar schon vor dem ersten Semester. Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Nachname A - Ä
Sandra Kläser
Nachname von J - L
Valentine Michaelis
Nachname von SCH - Z
Harald Uhr
Nachname von B - D
Anja Marx
Nachname von M - N
Jonas Rieger
Nachname von E - I
Patricia Misic
Nachname von O – S (ohne SCH)
Jacqueline Rauchalles
Die Förderung richtet sich an Auszubildende, die im ersten oder zweiten Ausbildungsjahr sind. Die Ausbildung kann dual, schulisch oder außerbetrieblich absolviert werden und es muss sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf handeln.
Die Grundförderung für Ausländer:innen richtet sich an Studierende, die bereits in Deutschland studieren. Wir fördern alle Studiengänge, die als Ziel einen Bachelor-, Master-, Diplom- oder Staatsexamensabschluss haben.
Die Förderung richtet sich an ausländische Doktorand:innen, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule zur Promotion zugelassen sind. Mit Ausnahme von Medizin fördern wir alle Dissertationsvorhaben.
Die Förderung richtet sich an Doktorand:innen, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule zur Promotion zugelassen sind. Mit Ausnahme von Medizin fördern wir alle Dissertationsvorhaben.
Antworten auf die häufigsten Fragen von Bewerber:innen.