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Mit Studienanfänger:innen sind Deutsche und Bildungsinländer:innen gemeint, die zum ersten Mal in ihrem Leben ein Studium aufnehmen, d.h., sich im ersten Hochschulsemester befinden. Beginnt man z. B. ein Master-Studium ist man kein:e Studienanfänger:in mehr. Entsprechend des FES-Gründungsauftrags fördern wir besonders diejenigen Studienanfänger:innen, die eine finanzielle Unterstützung zur Aufnahme eines Studiums dringend benötigen. Anders als die übrigen Bewerber:innen können sie sich mit Gutachten ihrer Lehrer:innen bewerben und müssen mit der Bewerbung keine Noten aus dem Studium einreichen. Studienanfänger:innen bewerben sich vor oder zu Beginn des ersten Semesters. Es gelten folgende Bewerbungsfristen: für das Sommersemester: 30.04.; für das Wintersemester: 31.10. (Terminfristen gibt es auch für deutsche und ausländische Studierende im ersten Semester eines Master- oder Aufbaustudiums.)
In der FES-Förderung gibt es keine feste Altersgrenze. Wir prüfen jeden Antrag individuell und orientieren uns, ähnlich dem BAföG, am jeweiligen Bildungsweg. Sie können sich auch mit über 30 Jahren bewerben, wenn Sie z. B. über den 2. oder 3. Bildungsweg zum (Fach-)Hochschulstudium gekommen sind. Für die Förderung im Programm für Studienanfänger:innen ist es wichtig, dass Sie zuvor noch nie für ein (Fach-)Hochschulstudium eingeschrieben waren.
Nein.