FAQs

Studienanfänger:innen

Was versteht die FES unter Studienanfänger:innen?

Mit Studienanfänger:innen sind Deutsche und Bildungsinländer:innen gemeint, die zum ersten Mal in ihrem Leben ein Studium aufnehmen, d.h., sich im ersten Hochschulsemester befinden. Beginnt man z. B. ein Master-Studium ist man kein:e Studienanfänger:in mehr. Entsprechend des FES-Gründungsauftrags fördern wir besonders diejenigen Studienanfänger:innen, die eine finanzielle Unterstützung zur Aufnahme eines Studiums dringend benötigen. Anders als die übrigen Bewerber:innen können sie sich mit Gutachten ihrer Lehrer:innen bewerben und müssen mit der Bewerbung keine Noten aus dem Studium einreichen. Studienanfänger:innen bewerben sich vor oder zu Beginn des ersten Semesters. Es gelten folgende Bewerbungsfristen: für das Sommersemester: 30.04.; für das Wintersemester: 31.10. (Terminfristen gibt es auch für deutsche und ausländische Studierende im ersten Semester eines Master- oder Aufbaustudiums.)

Bis zu welchem Alter kann ich mich als Studienanfänger:in bewerben?

In der FES-Förderung gibt es keine feste Altersgrenze. Wir prüfen jeden Antrag individuell und orientieren uns, ähnlich dem BAföG, am jeweiligen Bildungsweg. Sie können sich auch mit über 30 Jahren bewerben, wenn Sie z. B. über den 2. oder 3. Bildungsweg zum (Fach-)Hochschulstudium gekommen sind. Für die Förderung im Programm für Studienanfänger:innen ist es wichtig, dass Sie zuvor noch nie für ein (Fach-)Hochschulstudium eingeschrieben waren.

Ich will mich als Studienanfänger:in für das Programm für Deutsche und Bildungsinländer:innen bewerben. Was sollte ich noch wissen?

Voraussetzung für die Bewerbung ist ein (Fach-)Abitur-Durchschnitt von 2,0 oder besser. Erstakademiker:innen werden bei der Bewerbung bevorzugt. Erstakademiker:innen sind diejenigen, die als erste in ihrer Familie studieren. Persönliche Werdegänge wie Einwanderungs- und Familiengeschichte werden berücksichtigt. Beispiele: Ein Elternteil hat im Ausland einen Studienabschluss erworben, doch dieser wurde nicht entsprechend anerkannt/Eltern arbeiten deutlich unter ihrer Qualifizierung, oder Sie sind in einem Haushalt aufgewachsen, der zwar formal akademisch war, jedoch durch Abwesenheit der Eltern oder des akademischen Elternteils geprägt wurde.   

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