Promotions-förderung

für Deutsche, Bildungsinländer:innen und Geflüchtete

Stilisierte grafische Darstellung einer Person mit akademischer Kopfbedeckung
Urheber: FES

Die Promotionsförderung richtet sich an Doktorand:innen, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule zur Promotion zugelassen sind.

Mit Ausnahme von Promotionen im Bereich Medizin fördern wir Promotionen in allen Studiengängen.


Dieses Förderprogramm kommt infrage für alle, die

  • an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule zur Promotion zugelassen sind. Sollte die Zulassung mit Auflagen verbunden sein, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf, damit wir klären können, ob wir Sie in das Bewerbungsverfahren aufnehmen können.
  • ihr Studium zügig und mit guten Noten abgeschlossen haben
  • deren Promotionsvorhaben einen wichtigen Beitrag zur wissenschaftlichen Forschung leistet
  • sich mit den Werten der Sozialen Demokratie identifizieren
  • gesellschaftspolitisch engagiert sind

Wir freuen uns über Menschen, die unser Netzwerk durch politisches Denken, Wissensdrang, Toleranz und Offenheit, Teamorientierung, Kritikfähigkeit und Selbstreflexion bereichern.

Ideelle und materielle Förderung

Mit dem FES-Stipendium möchten wir Promovierende während ihres Dissertationsvorhabens unterstützen - materiell und ideell. Wir tragen dazu bei, dass unsere Stipendiat:innen sich ohne finanzielle Sorgen auf das Studium konzentrieren können und mehr Zeit für ihr Engagement haben. Wir sind davon überzeugt, dass ein Einsatz für die Gesellschaft nur gemeinsam möglich ist!

Ideelle Förderung

Unsere Stipendiat:innen erwartet ein umfangreiches Angebot an Seminaren, Workshops und Kompetenztrainings. Speziell für die Stipendiat:innen der Promotionsförderung bieten wir die Möglichkeiten zur Vernetzung in interdiszplinären Doktorandenkolloquien. Zusätzlich finden Fachtagungen mit Expert:innen aus Politik und Wissenschaft zu ausgesuchten gesellschaftspolitischen Themen statt, wo die Möglichkeit besteht, einzelne Dissertationsprojekte vorzustellen.

In zahlreichen Städten gibt es stipendiatische Gruppen und überregional 18 thematische Arbeitskreise, die die Stipendiat:innen herzlich willkommen heißen. Sie sind darüber hinaus im großen Netzwerk der aktuellen und ehemaligen Stipendiat:innen integriert und tauschen sich miteinander aus.

Diese ideelle Förderung trägt dazu bei, dass sich die Stipendiat:innen in einem werteorientierten Umfeld austauschen können. So werden sie befähigt, ausreichend Informationen zu sammeln, überlegt zu handeln, Entscheidungen zu treffen und damit ihre gesellschaftliche Teilhabe zu stärken. Viele der ehemaligen Stipendiat:innen stehen als Mentor:innen bei Fragen rund um das Studium und die Berufsplanung mit Rat und Tat zur Seite. Zudem zeichnet sich unsere Förderung durch eine persönliche Betreuung und Beratung der Stipendiat:innen aus.

Materielle Förderung

Als Stipendiat:in der Promotionsförderung für Deutsche und Bildungsinländer:innen erhalten Sie monatlich 1650 Euro, sowie eine monatliche Forschungskostenpauschale von 100 Euro. Der Förderzeitraum beträgt in der Regel dreieinhalb Jahre.

Die finanzielle Förderung ermöglicht es unseren Stipendiat:innen, sich auf ihr Dissertationsvorhaben und ihr Engagement zu konzentrieren. Eine weitere gute Nachricht ist: Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden.


Der richtige Zeitpunkt für die Bewerbung

  • bis circa zwei Jahre vor Abgabe der Dissertation

Bewerbung

Wir wünschen uns, dass unsere Stipendiat:innen so lange wie möglich von einem Stipendium profitieren. Der beste Zeitpunkt für eine Bewerbung ist deswegen so früh wie möglich.

Unsere FES-Stipendien-Botschafter:innen beantworten gerne Fragen rund ums Stipendium, teilen ihre Erfahrungen und ermutigen Interessierte auf dem Weg zur Bewerbung.

Sie möchten FES-Stipendiat:in werden und erfüllen die Voraussetzungen für eine Bewerbung? Dann geht es hier weiter:

Ihre Ansprechpersonen

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Nachname von E - I

Nachname von O – S (ohne SCH)

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Ausbildungsförderung - Stipendien für Auszubildende

Die Förderung richtet sich an Auszubildende, die im ersten oder zweiten Ausbildungsjahr sind. Die Ausbildung kann dual, schulisch oder außerbetrieblich absolviert werden und es muss sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf handeln.

Grundförderung für Ausländer:innen

Die Grundförderung für Ausländer:innen richtet sich an Studierende, die bereits in Deutschland studieren. Wir fördern alle Studiengänge, die als Ziel einen Bachelor-, Master-, Diplom- oder Staatsexamensabschluss haben.

Grundförderung für Deutsche, Bildungsinländer:innen und Geflüchtete

Die Förderung richtet sich an Doktorand:innen, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule zur Promotion zugelassen sind. Mit Ausnahme von Medizin fördern wir alle Dissertationsvorhaben.

Promotionsförderung für Ausländer:innen

Die Förderung richtet sich an ausländische Doktorand:innen, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule zur Promotion zugelassen sind. Mit Ausnahme von Medizin fördern wir alle Dissertationsvorhaben.

Weitere Informationen

Förderung von Geflüchteten

Stipendien-Botschafter:innen

Link auf die Unterseite mit FAQs
Urheber: picture alliance / Zoonar | Rocco Herrmann

FAQ

Antworten auf die häufigsten Fragen von Bewerber:innen.

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