Für eine gerechtere Erbschaftsteuer

Fakten, Mythen und Wissenswertes zu einer gerechteren Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland

Eine gerechtere Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen in Deutschland ist wirtschaftlich richtig, ökologisch nachhaltig und sozial gerecht, denn sie kann dazu beitragen, der wachsenden Ungleichheit in Deutschland entgegenzuwirken. Daher ist eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer politisch notwendig. Um eine gerechte Erbschaft- und Schenkungsteuer ranken sich allerdings einige Mythen. 

Argumente gegen gängige Mythen zur Erbschaftsteuer

Es gibt zum Thema Erbschaft- und Schenkungsteuer viele Behauptungen, die sich hartnäckig halten, obwohl sie falsch sind. Sie zielen darauf ab, eine gerechtere Ausgestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu verhindern. Wir stellen hier den gängigsten Mythen und Behauptungen die wichtigsten Fakten entgegen. 

Vom Mythos der Doppelbesteuerung

Die Behauptung die Besteuerung einer Erbschaft oder Schenkung wäre eine Doppelbesteuerung ist ein beliebter Einwand gegen eine gerechtere Erbschaft- und Schenkungsteuer. 

Das Vermögen von Erb:innen wächst an, ohne dass sie dafür gearbeitet haben oder Einkommensteuer zahlen. Deshalb gibt es die Erbschaft- und Schenkungsteuer. 

Die Erblasser:innen haben zumeist nur die Unternehmensgewinne versteuert. Die oft hohen Wertsteigerungen von Unternehmen werden in der Regel nicht versteuert.

Wenn auf das vererbte Privatvermögen Einkommensteuer gezahlt wurde, zahlt die erbende Person Erbschaftsteuer. Denn erben ist steuerrechtlich gesehen ein neuer Vorgang, bei dem das Vermögen den Besitzer wechselt. Somit handelt es sich nicht um eine Doppelbesteuerung.

Denn: Wer mit versteuertem Lohn einkaufen geht, zahlt Mehrwertsteuer auf Lebensmittel, Kleidung und weitere Produkte. Wer im Eigenheim oder zur Miete wohnt, zahlt Grundsteuer. Beim Immobilienkauf zahlt man Grunderwerbsteuer. Erb:innen von kleineren und mittleren Vermögen zahlen Erbschaftsteuer. Also, warum sollen Überreiche keine Erbschaftsteuer zahlen? 

Vom Mythos der Gefährdung von Arbeitsplätzen oder sind Großerb:innen eigentlich die besseren Unternehmer:innen?

Eine Behauptung der Unternehmenslobbylautet, dass die Erbschaft- und Schenkungsteuer den deutschen Mittelstand belasten würde und dadurch viele Arbeitsplätze gefährdet wären. Wer und was die Unternehmenslobby ist, ist auf dieser Seite weiter unten erklärt.

Einen Beleg dafür, dass eine Erbschaft-und Schenkungsteuer ohne Ausnahmen zum Verlust von Arbeitsplätzen führt, bleibt die Unternehmenslobby bis heute schuldig. 
Der wissenschaftliche Beirat des Finanzministeriums und die OECD haben festgestellt: Anstatt Arbeitsplätze zu erhalten, können die Steuerausnahmen für Unternehmensübergänge dauerhaft sogar Arbeitsplatzverluste mit sich bringen, weil die Erb:innen willkürlich subventioniert werden – ganz unabhängig von ihren unternehmerischen Fähigkeiten. Im ifo Schnelldienst wird deshalb konstatiert, dass mit dem Verbleib des Eigentums und der Geschäftsführung innerhalb der Familie „die Wahrscheinlichkeit erhöht [wird], dass weniger geeignete Nachkommen Managementfunktionen übernehmen, was Effizienzverluste nach sich ziehen kann“ und damit Beschäftigungsverluste mit sich bringt.

Dies kann notwendige Veränderungen der Unternehmen und einen Strukturwandel durch neue und innovative Unternehmen behindern. Dass Großerb:innen nicht immer fleißig, unternehmerisch begabt und gesellschaftlich verantwortungsbewusst sind, verwundert nicht und wurde auch in Untersuchungen belegt. Studien aus Dänemark, den USAFrankreichDeutschland und UK kommen zu dem Ergebnis, dass die Erb:innen von Familienunternehmen im Schnitt schlechtere Unternehmenslenker:innen sind.

So ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass ein von Erb:innen fortgeführtes Unternehmen Insolvenz anmelden muss oder sich ökonomisch schlechter entwickelt als ein von externen Manager:innen übernommener Betrieb – mit negativen Folgen für die gesamte Wirtschaft. Zudem erben sehr häufig Personen Unternehmensvermögen, die sich nicht aktiv im Betrieb engagieren und als reine Anteilseigner:innen, darunter auch Minderjährige, keine große unternehmerische Verantwortung tragen.

Wird die Zahlung der Erbschaft- und Schenkungsteuer über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren gestreckt, ist eine Gefährdung von Arbeitsplätzen ausgeschlossen.

Der Mythos der feindlichen Übernahme

Es ist eine Behauptung der Unternehmenslobby, dass die Höhe der Erbschaft- und Schenkungsteuer Familienunternehmen keine andere Wahl lässt, als sich an (ausländische) Finanzinvestor:innen zu wenden. 

Für den Fall, dass nicht ausreichend privates Vermögen vorhanden ist, könnten Erb:innen etwa durch Stundung die Erbschaftsteuer aus zukünftigen Unternehmensgewinnen bezahlen. In einem funktionierenden Kapitalmarkt, wie in Deutschland, können Erb:innen zudem Kredite aufnehmen. Ferner kann die Möglichkeit geschaffen werden, die Steuerschuld zu begleichen, indem Eigentumsanteile an den Staat als stillen Teilhaber gehen. Auf diese Weise kann eine feindliche Übernahme in jedem Fall ausgeschlossen werden. 
Viele größere Familienunternehmen setzen bereits externe Manager:innen ein. Es kann sich sogar positiv auf den Unternehmenserfolg und die Beschäftigung auswirken, wenn fremde Investor:innen (teilweise) übernehmen. Zudem gibt es bisher kein Beispiel für den Einstieg eines Multi- oder Finanzinvestors in ein Unternehmen aufgrund der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Zu weiteren Details für mögliche Finanzierungshilfen informiert das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).

Vom Mythos der Mittelstandsgefährdung

Um von den Privilegien bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer überreicher Erb:innen abzulenken, werden kleine und mittelständische Familienunternehmen, Handwerks- und landwirtschaftliche Betriebe im Familienbesitz regelmäßig von der Unternehmenslobby als Beispiele für Leidtragende einer Erbschaft- und Schenkungsteuer bemüht.

Bis 2024 wurden in 105 Fällen Steuerlasse von insgesamt 7,4 Milliarden Euro gewährt, also im Durchschnitt 70 Millionen Euro je Fall – mitnichten geht es hier um die kleinen und mittelständischen Familienunternehmen. Derzeit profitieren überreiche Unternehmerfamilien wie Quandt, Albrecht, Henkel etc. am stärksten.
Der persönliche Reichtum von Familiendynastien wird und soll auch weiterhin geschützt werden. Unternehmensanteile und Aktienpakete im Wert von Millionen und Milliarden gelten als Betriebsvermögen und werden begünstigt. 

Kleinstunternehmen und echte Härtefälle könnten ganz einfach geschützt werden – und zwar über angemessene Freibeträge und Ratenzahlungen.

Vom Mythos, dass Omas Häuschen besteuert wird

Der Unternehmenslobby gelingt es seit Jahren, die öffentliche Debatte über eine gerechte Vermögensbesteuerung darauf zu lenken, dass eine Reform auch kleinere und mittlere Erbschaften stärker besteuere.

Werden zukünftig Steuervergünstigungen für Unternehmensvermögen gestrichen, wirkt sich das keineswegs auf kleinere und mittlere Erbschaften aus. 

Ganz im Gegenteil: Entfallen die Steuerprivilegien für Überreiche, könnte ein Teil der Mehreinnahmen verwendet werden, um die persönlichen Freibeträge anzuheben. 

Eine gerechte Erbschaft- und Schenkungsteuer erfordert, dass auf große übertragene Vermögen Steuern gezahlt werden müssen. Dazu gehören auch kleine und mittlere Erbschaften, sofern sie über den Freibeträgen liegen. Nicht zu vergessen, dass dann nur für jeden Euro oberhalb des Freibetrags Steuern gezahlt werden müssen. 

Weitere finanzpolitische Mythen finden Sie in unserem Finanzmemory.

Lösungsansätze für eine gerechtere Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland

Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit zur Notwendigkeit einer Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer: „Die Erbschaftsteuer könnte ein wirksames Mittel sein, um der sehr hohen Vermögensungleichheit in Deutschland entgegenzuwirken – doch in ihrer jetzigen Form ist sie ineffizient und ungerecht. Ausgerechnet die größten Vermögen profitieren von weitreichenden Ausnahmen und Schlupflöchern. Dennoch gelingt es der Milliardärslobby immer wieder, die öffentliche Debatte von einer fairen Besteuerung abzulenken – hin zu Schreckensszenarien, in denen angeblich normale Haushalte oder ärmere Menschen von einer höheren Besteuerung von Milliardären betroffen wären.“

Die bislang größte Erbschaftsteuerzahlung der deutschen Geschichte ist 2025 angefallen. Im vergangen Jahr erlangte der Fall Thiele mediale Aufmerksamkeit. Weil die geplante Familienstiftung wegen des überraschenden Todes nicht rechtzeitig errichtet worden war, zahlten die Erben von Heinz Hermann Thiele (Knorr-Bremse AG) rund 4 Milliarden Euro. Ihre Unternehmensanteile mussten sie trotzdem nicht verkaufen. Mehr zu den Hintergründen hier. Nach Angaben der Familie stellte die Zahlung der Steuer in Milliardenhöhe kein Problem dar.

So ungleich sind die Vermögen in Deutschland verteilt

Die Vermögenskonzentration in Deutschland ist enorm: 1 Prozent der reichsten Menschen besitzen hierzulande über 35 Prozent des gesamten Vermögens, während die ärmere Hälfte nur 2 Prozent besitzt. Zudem erhalten die wohlhabendsten Haushalte in Deutschland mit Abstand die größten Erbschaften.

Die Ungleichheit verstärkt sich durch die ungleiche Verteilung von Vermögenstransfers weiter. Mittlerweile sind in Deutschland mehr als die Hälfte der Vermögen nicht mehr erarbeitet, sondern beruhen auf Erbschaften und Schenkungen – Tendenz steigend.

Von der Leistungs- zur Erb:innengesellschaft

Je größer die Vermögen sind, desto höher ist im Schnitt der Anteil, der durch Schenkung oder Erbschaft erworben wurde. Etwa 75 Prozent der deutschen Milliardär:innen haben ihr Vermögen geerbt und nicht selbst erarbeitet.

Rein statistisch betrachtet ist Deutschland auf Grund des hohen Anteils von Erbschaften am Gesamtvermögen bereits heute eher eine Erb:innen- statt eine Leistungsgesellschaft und diese Entwicklung nimmt zu.

Eine gerechtere Erbschaft- und Schenkungsteuer kann Vermögensungleichheit entgegenwirken

Mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer könnte der Staat der Vermögensungleichheit in Deutschland entgegenwirken und die Chancengleichheit verbessern. Doch das hierzulande geltende Steuerrecht macht genau das Gegenteil. Denn der Staat besteuert sehr große Vermögen niedriger als kleine Erbschaften oberhalb der persönlichen Freibeträge. Das liegt an umfangreichen Ausnahmen für Unternehmensübertragungen.

Davon profitieren vor allem Überreiche, die Erbschaften und Schenkungen im Millionen- und Milliardenbereich erhalten. Denn bei ihnen konzentrieren sich Unternehmensvermögen. So fielen auf Erbschaften und Schenkungen von über 20 Millionen Euro im Jahr 2024 lediglich 5,9 Prozent Steuern an.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wirkt nicht progressiv, sondern regressiv. Ein Beispiel: Wem Oma etwas hinterlässt, das über dem persönlichen Freibetrag von 200.000 Euro liegt, der muss Erbschaftsteuer zahlen. Wer hingegen Unternehmensanteile in Millionenhöhe oder eine milliardenschwere Beteiligung an einem Großkonzern erhält, zahlt darauf in der Regel nur sehr wenig oder gar keine Steuern – unabhängig davon, wie viele Gewinne das Unternehmen abwirft.

So könnte eine gerechte Erbschaft- und Schenkungsteuer aussehen

Eine progressive Erbschaft- und Schenkungsteuer kann die Vermögensungleichheit in Deutschland abbauen und somit die soziale Ungleichheit verringern. Für größere Erbschaften müsste dazu ein höherer Steuersatz gelten als für kleinere.

Um das zu erreichen, müssten Steuervergünstigungen für Unternehmen gestrichen werden, denn hohe Vermögensübertragungen beruhen vor allem auf Anteilen an Kapitalgesellschaften und Betriebsvermögen. Das oberste Prozent der Gesellschaft besitzt den überwiegenden Anteil des Betriebsvermögens. Bei einer Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer wären die bisherigen Ausnahmen und Umgehungsmöglichkeiten nicht mehr zulässig, stattdessen gäbe es langfristige Finanzierungshilfen für Unternehmenserb:innen. 

Das könnte die Verteilung der Erbschaft- und Schenkungsteuer über lange Zeiträume oder eine Verrentung sein, damit die Erb:innen sie aus den laufenden Erträgen abzahlen können, ohne das Eigenkapital des Unternehmens zu gefährden. Es wäre zudem möglich, die Steuerschuld in öffentliche Unternehmensbeteiligungen umzuwandeln.

Mit einer Reform der Erbschaft-und Schenkungsteuer sollen besonders große Vermögen gerecht besteuert werden und somit einen fairen Beitrag zum Gemeinwesen leisten. Doch aufgrund der weitreichenden Privilegien für überreiche Erb:innen ist die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland weder wirkungsvoll noch gerecht. 

Wie können Überreiche die Erbschaftsteuer umgehen? Steuerliche Ausnahmeregelungen und Umgehungsmöglichkeiten im Detail

Die sehr weitreichenden Ausnahmen für Unternehmenserb:innen hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2014 zum wiederholten Male für verfassungswidrig erklärt. Steuerbefreiungen für Erbschaften und Schenkungen dürfen nicht in unbegrenzter Höhe möglich sein, entschieden die Richter:innen – bei Überreichen sollen sie also nicht angewendet werden.

Im anschließenden Gesetzgebungsprozess bewirkte die Lobby der Überreichen jedoch, dass der Gesetzgeber lediglich kleinere Korrekturen am alten Gesetz vornahm. Anstelle der vom Verfassungsgericht geforderten angemessenen Besteuerung für überreiche Erb:innen blieben die Privilegien im Wesentlichen bestehen. Es wurde zwar eine Obergrenze für die Steuerbefreiung von Erbschaften und Schenkungen auf 26 Millionen Euro vom Gesetzgeber festgelegt, gleichzeitig aber die Möglichkeit geschaffen, dass die Erb:innen solcher hoher Vermögen einen Antrag auf Steuererlass stellen können: die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung. Erb:innen und Beschenkte werden verschont, wenn sie – zu einem wählbaren Zeitpunkt – kein weiteres, sogenanntes verfügbares Vermögen, wie beispielsweise Geld auf dem Girokonto zur Zahlung der Steuer haben. Verfügen sie über weiteres Privatvermögen, müssen sie davon nur die Hälfte aufwenden, um die Steuerschuld zu begleichen, das übrige Vermögen wird verschont. In der Praxis führen diese Regelungen dazu, dass Erb:innen selbst bei riesigen Vermögensübertragungen oft keine oder nur wenige Steuern zahlen müssen.

Über diese Ausnahmeregelungen berät das Bundesverfassungsgericht nun erneut. Ein Urteil wird im Herbst 2026 erwartet.

Überreiche können weitere Möglichkeiten nutzen, um die Erbschaft- und Schenkungsteuer zu umgehen.

Im Folgenden sind diese aufgeführt:


Umgehungsmöglichkeit 1: Zum richtigen Zeitpunkt Aktien kaufen

Erhalten Unternehmenserb:innen Anteile einer Kapitalgesellschaft als Schenkungen und haben eigentlich genug liquides Vermögen, um die Steuer zu zahlen, könnten sie dieses vor der Schenkung oder Erbschaft in weitere Anteile des entsprechenden Unternehmens stecken. Somit sind sie zum Stichtag vermögenslos und können einen Steuererlass erhalten. Verkaufen sie die Anteile nach der Schenkung wieder, müssen sie keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer nachzahlen.


Umgehungsmöglichkeit 2: Unternehmen an Minderjährige übertragen

Bekommen Minderjährige, die (noch) über wenig eigenen Besitz verfügen, Unternehmensanteile jenseits von 26 Millionen Euro geschenkt oder vererbt, kann ebenfalls der Antrag auf Steuererlass gestellt werden.


Umgehungsmöglichkeit 3: Eine Familienstiftung gründen

Beliebt ist ebenfalls, Unternehmensvermögen auf privatnützige Familienstiftungen zu übertragen. Solche Stiftungen sind dazu da, das Vermögen der Stifter:innen langfristig im Kreis der Familie zu erhalten und die Interessen bestimmter Personen zu bedienen.

Auf diese Weise können zum Beispiel die Stiftungs- und Unternehmensgewinne an Familienangehörige gehen. Der Vorteil: Die Stiftung darf den Antrag auf Verschonungsbedarfsprüfung stellen. Diese ist meist vermögenslos, da sie nur das begünstigte Unternehmensvermögen hat. Es spielt dabei keine Rolle, wie vermögend die Begünstigten der Stiftung – und damit die faktischen Erb:innen – sind, und ob sie die Steuerschuld im Grunde begleichen könnten.


Umgehungsmöglichkeit 4: Eine Banklizenz beantragen

Hat eine reiche Familiendynastie das Familienunternehmen vor langer Zeit verkauft und die Erlöse über ein Family Office am Aktienmarkt investiert, zählen die dort verwalteten Aktienpakete in der Regel nicht als Betriebsvermögen. Deshalb wären auf die Finanzanlagen eigentlich Erbschaftsteuern fällig.

Mit einer Banklizenz kann das Family Office das ändern. Sie verwandeln die Aktienpakete in Betriebsvermögen der Bank und dieses kann beim Übergang vollständig von der Steuer befreit werden beziehungsweise ein Antrag auf Erlass gestellt werden.

Wenn eine Erbschaft oder Schenkung anfällt, wird die zu zahlende Steuer vom Finanzamt festgelegt. Das ist besonders bei sehr großen Übertragungen ein aufwendiger Prozess. Auf Antrag, der von der Finanzbehörde geprüft werden muss, wird dann die Steuer zu einem großen Teil wieder erlassen. Mit Hilfe dieser Regelungen erhielten im Jahr 2024 41 Beschenkte und 4 Erben Vermögen in Höhe von über 11 Milliarden Euro, im Schnitt 260 Millionen Euro. Davon zahlten sie insgesamt nur rund 180 Millionen Euro Steuern, anstelle der festgesetzten 3,55 Milliarden Euro. Somit wurden ihnen  3,4 Milliarden erlassen. Fast die Hälfte des übertragenen Vermögens, rund 5 Milliarden Euro, landete bei Minderjährigen.


Wissenswertes rund um die Erbschaft- und Schenkungsteuer

Insbesondere die als gemeinnützig anerkannte Stiftung Familienunternehmen setzte sich bei der letzten Reform für die Ausnahmen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ein. Es handelt sich bei dieser Stiftung um einen Lobbyverband, der nicht die Interessen von kleinen und mittleren Familienunternehmen vertritt, wie der Name der Stiftung vermuten lässt. Im Gegenteil, die Stiftung vertritt die Interessen der 600 größten deutschen Familienunternehmen – das sind lediglich 1,6 Prozent der 2,8 Millionen kleinen und mittleren familiengeführten Unternehmen.

Matthias Lefarth, der während der letzten Erbschaftsteuerreform Leiter der Steuerabteilung der Stiftung Familienunternehmen und Politik war, bezeichnete sein Einwirken auf die Gesetzgebung und vor allem die von ihm 2016 mitverhandelte Verschonungsbedarfsprüfung selbst als „Sternstunde der Politikberatung“.

Die Vermögen in Deutschland sind ungleich verteilt. Diese Ungleichheit spaltet unsere Gesellschaft zunehmend und schadet der Wirtschaft. Die Ungleichheit setzt sich durch Erbschaften und Schenkungen über Generationen hinweg fort und verschärft sich. Wie intelligent, gebildet oder fleißig jemand ist, spielt keine Rolle. Wer nicht aus einer wohlhabenden Familie kommt, kann sich niemals erarbeiten, was eine kleine Gruppe von überreichen Großerb:innen leistungslos erhält.

Die reichsten 10 Prozent der Gesellschaft bekommen derzeit die Hälfte des Erb- und Schenkungsvolumens, während die ärmere Hälfte komplett leer ausgeht. Deutschland entwickelt sich zunehmend von einer Leistungs- zu einer Erb:innengesellschaft: Ungefähr die Hälfte des Vermögens in Deutschland wurde nicht erarbeitet, sondern beruht auf Erbschaften und Schenkungen – Tendenz steigend. Werden die übertragenen Vermögen nicht angemessen besteuert, verstärkt dies die Ungleichheit.

Die Ausnahmen und Umgehungsmöglichkeiten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sind laut Subventionsbericht der Bundesregierung mit Abstand die größte aller Steuersubventionen. Dadurch entgehen dem Gemeinwesen jedes Jahr mehr als 8,8 Milliarden Euro

Die wenigen Fälle von Steuererlässen nach Verschonungsbedarfsprüfung für Vermögen oberhalb von 26 Millionen Euro machen derzeit rund ein Drittel aus. Durch dieses Privileg verzichtete der Staat zwischen 2021 und 2024 auf über 7 Milliarden Euro Steuereinnahmen zugunsten von 105 Begünstigten bzw. Familien. Insgesamt gingen dem Gemeinwesen seit 2009 durch die Steuerbefreiung von Unternehmensvermögen auf Einnahmen von mehr als 100 Milliarden Euro verloren. Die Hälfte der Erbschaften und Schenkungen gehen an die reichen 10 Prozent der Gesellschaft, somit profitieren diese auch am meisten von den Steuersubventionen.

Im Jahr 2024 betrug das von den Finanzämtern steuerlich berücksichtigte Vermögen 113,2  Milliarden Euro. Die darauf festgesetzten Steuern lagen ursprünglich bei 13,3 Milliarden Euro, davon wurden lediglich 10 Milliarden Euro fällig. Somit ergab sich ein durchschnittlicher Steuersatz in Höhe von nur 8,8 Prozent. Werden nicht die zu versteuernden Schenkungen und Erbschaften, sondern das gesamte Erbschafts- und Schenkungsvolumen von jährlich etwa 400 Milliarden Euro als Maßstab herangezogen, beträgt der effektive Steuersatz nur noch etwa 3 Prozent. Trotz der sehr hohen Vermögenskonzentration fällt die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland sehr gering aus. Würden die bestehenden Privilegien für Unternehmen und vermietete Wohnimmobilien gestrichen, könnte das Steueraufkommen um rund 8 Milliarden Euro steigen. (vgl. DIW)

Betrachtet man Erbschaften und Schenkungen über 20 Millionen Euro, betrug der durchschnittliche Steuersatz laut Steuerstatistik im Jahr 2024 5,9 Prozent, während er für kleinere steuerpflichtige Erbschaften und Schenkungen im Schnitt etwa doppelt so hoch war. Betrachtet man nur die 45 Übertragungsfälle, bei denen die Verschonungsbedarfsprüfung zur Anwendung kam, lag der effektive Steuersatz lediglich bei rund 2 Prozent.

Die Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer von knapp 10 Milliarden Euro machen gerade einmal 1 Prozent des gesamten Steueraufkommens in Deutschland aus. Besonders vor dem Hintergrund, dass Deutschland keine Vermögensteuer erhebt, ist das vergleichsweise wenig. Zum Vergleich: Die Einnahmen aus der Tabaksteuer beliefen sich im Jahr 2024 auf rund 15,6 Milliarden Euro, also etwa 1,56 Prozent des gesamten Steueraufkommens. Damit leisten Raucher:innen einen höheren Beitrag zu den Staatsfinanzen als Erb:innen. 

Es gibt in Deutschland zahlreiche große Familiendynastien, die über Generationen hinweg Vermögen steuerlich subventioniert weiterreichen. Zudem leben Unternehmenserb:innen nahezu ausschließlich in Westdeutschland. In Ostdeutschland erhielten Menschen weniger als 2 Prozent des steuerbefreiten Vermögens.

Verfechter:innen der Steuerprivilegien führen gerne an, dass die Unternehmenserb:innen vor allem Verantwortung für Arbeitsplätze tragen. Dabei erben sehr häufig Personen Unternehmensvermögen, die sich nicht im Unternehmen engagieren, sondern als reine Anteilseigner:innen keine besondere unternehmerische Verantwortung tragen.

Allein zwischen 2009 und 2020 wurde etwa 40 Kindern unter 14 Jahren jeweils ein Riesenvermögen von 250 Millionen Euro oder mehr übertragen. Insgesamt erhielten sie rund 33 Milliarden Euro – und das zu 99 Prozent steuerbefreit. Das macht im Durchschnitt 825 Millionen Euro pro minderjähriger Person. Auch eine aktuelle Auswertung zu den Steuererlassen zeigt: In 2024 waren 12 der 45 Begünstigten Minderjährige, zusammen erhielten sie Unternehmensvermögen von fast 5 Milliarden Euro.

Wer durch seine Arbeit im Jahr ein mittleres Einkommen von 52.159 Euro verdient, zahlt darauf mehr als 14 Prozent Steuern (Zahlen von 2024). Wer hingegen ein Familienunternehmen im Wert von dutzenden Millionen (leistungslos) oder eine milliardenschwere Beteiligung an einem Konzern erbt, zahlt darauf in der Regel kaum Steuern. Das liegt an weitreichenden Ausnahmen und Umgehungsmöglichkeiten für überreiche Unternehmenserb:innen.

Die steuerlichen Ausnahmen und Umgehungsmöglichkeiten bei sehr großen Vermögensübertragungen führen dazu, dass der durchschnittliche Steuersatz auf Erbschaften und Schenkungen von Vermögen über 20 Millionen Euro im Jahr 2024 im Schnitt 5,9 Prozent betrug. Kleinere Übertragungen wurden im Vergleich mit einem deutlich höheren Steuersatz von durchschnittlich 10 Prozent belegt. 

Für die Steuerbefreiung der besonders großen Vermögen gelten lediglich zwei Bedingungen: Die Erb:innen dürfen das Unternehmen in den folgenden Jahren nicht verkaufen und nicht allzu viele Mitarbeiter:innen entlassen.

Nur etwa 1,5 Prozent der Deutschen verfügen überhaupt über ein Vermögen von mehr als 1 Million Euro. Die anderen 98,5 Prozent haben deutlich höhere Steuersätze, als die Überreichen, die deutlich niedrigere effektive Steuersätze zahlen.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Ausnahmen und Umgehungsmöglichkeiten für Unternehmensübertragungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer in der Vergangenheit immer wieder als zu weitreichend und damit verfassungswidrig. Daraufhin besserte der Gesetzgeber mehrmals nach, zuletzt 2016.

Infolge wirksamer Lobbyarbeit nahm der Gesetzgeber allerdings nur kleine Korrekturen am Gesetz vor und schuf sogar neue umfangreiche Privilegien und Umgehungsmöglichkeiten für Überreiche. Bei der letzten Prüfung im Jahr 2014 beanstandeten die Verfassungsrichter:innen unter anderem, dass eine Steuerbefreiung nicht für Erbschaften und Schenkungen in unbegrenzter Höhe möglich sein dürfe. Anschließend legte der Gesetzgeber zwar eine Obergrenze für eine vollständige Steuerbefreiung für Erbschaften und Schenkungen ab 26 Millionen fest, ermöglichte überreichen Großerb:innen aber gleichzeitig einen Steuererlass, sofern sie als bedürftig gelten.

Eine Bedürftigkeit laut Gesetz von 2016 ist dabei schnell erreicht. Erb:innen und Beschenkte gelten dann als bedürftig, wenn sie kein sogenanntes verfügbares Vermögen vorweisen können, um die Steuerschuld zu begleichen. Dabei berücksichtigen die Finanzämter aber lediglich 50 Prozent des Privatvermögens. Was sie nicht einbeziehen, sind das übertragene Betriebsvermögen und die daraus zu erwartenden Ausschüttungen. Was als Privatvermögen gezählt wird, lässt sich großzügig auslegen. 

Im Jahr 2024 erhielten 41 Beschenkte und 4 Erben einen Steuererlass aufgrund von Bedürftigkeit. Die 45 Begünstigten erhielten insgesamt ein Vermögen von rund 11 Milliarden Euro. Von den ursprünglich festgesetzten 3,55 Milliarden Euro Steuerlast wurden rund 3,4 Milliarden Euro nachträglich erlassen. (vgl. Netzwerk Steuergerechtigkeit) Die aktuelle Regelung widerspricht somit massiv dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Was kann der deutsche Gesetzgeber in Bezug auf eine Erbschaft- und Schenkungsteuerreform von anderen Ländern lernen?

Das Erbschaft- und Schenkungssteueraufkommen in Deutschland ist im OECD-Vergleich gering. 

Die Erhebung der Erbschaftsteuer in Deutschland unterscheidet sich im Vergleich zu anderen Ländern. 

Die Vermögensteuer, zu der die Erbschaft- und Schenkungsteuer gehört, trägt in Deutschland im Vergleich zu anderen OECD-Ländern sehr wenig zum Steueraufkommen bei. 

Deutschland ist eine Steueroase für Vermögende, wohingegen Arbeitseinkommen hoch besteuert werden. Viele Länder gewähren bei der Erbschaftsteuer gewisse Vorzugsbehandlung für Unternehmensvermögen wie etwa Bewertungsabschläge, Steuerstundungen oder Befreiungen. So weitreichend wie in Deutschland sind sie allerdings nur selten.

Publikationen

Erbschaften fair besteuern

Bormann, René ; Jirmann, Julia ; Rietzler, Katja ; Truger, Achim | Bonn : Friedrich-Ebert-Stiftung, Februar 2026

Priviliegien abbauen, Leistungsgerechtigkeit stärken

Milliardenvermögen steuerfrei erben

Jirmann, Julia | Bonn : Friedrich-Ebert-Stiftung, März 2025

die Verschonungsregel machts möglich

Deutschland auf dem Weg zur Erbengesellschaft

Gosepath, Stefan ; Linartas, Martyna Berenika | Bonn : Friedrich-Ebert-Stiftung, November 2022

wie Erbschaften und Schenkungen gegen Prinzipien der Gerechtigkeit verstoßen und unsere Demokratie gefährden

Steuerprivilegien bei Erbschaften und Schenkungen

Jirmann, Julia | Bonn : Friedrich-Ebert-Stiftung, November 2022

Auswirkungen auf die Verteilungsgerechtigkeit in Deutschland

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