Diese Webseite verwendet Cookies
Diese Cookies sind notwendig
Daten zur Verbesserung der Webseite durch Tracking (Matomo).
Das sind Cookies die von externen Seiten und Diensten kommen z.B. von Youtube oder Vimeo.
Geben Sie hier Ihren Nutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse sowie Ihr Passwort ein, um sich auf der Website anzumelden.
Das gezeigte Objekt ist eines der ältesten Dokumente, die im AdsD aufbewahrt werden. Und zugleich auch ein Beispiel für zahlreiche Rückschläge, die die Arbeiterbewegung in ihrer langen Geschichte erfahren musste: Ein Flugblatt vom 25.01.1884, dass das Verbot weiterer sozialistischer Flugblätter verkündet und noch einmal auf das fünf Jahre zuvor verabschiedete Sozialistengesetz verweist.
In unserer Flugblattsammlung finden sich tausende weitere Flugschriften der Sozialdemokratie und ihrer Umfeldorganisationen. Eine erste Recherche ist in unserem iServer möglich. Hier finden Sie auch das Transkript des gezeigten Objekts.
Publikationen rund um das Thema "Sozialistengesetz" und zahlreiche Veröffentlichungen der Akteur_innen selbst sind im Katalog der FES-Bibliothek recherchierbar.
Mit dem Sozialistengesetz vom 19. Oktober 1878 wurden alle sozialdemokratischen Organisationen verboten. Das Gesetz bildete den Höhepunkt repressiver Maßnahmen, mit denen Reichskanzler Otto von Bismarck, Monarchisten und Konservative die Arbeiterbewegung zerschlagen wollten. Sie erreichten ihr Ziel nicht. Die Sozialdemokratie setzte ihren Kampf fort und gewann stetig an Zustimmung.
Die Geschichte des deutschen Kaiserreichs begann mit der Ausgrenzung und Bekämpfung der deutschen Sozialdemokratie. Nach dem Sieg über Frankreich in der Schlacht von Sedan Anfang September 1870 hatten ihre führenden Repräsentanten für einen Verständigungsfrieden plädiert, indem sie sich entschieden gegen eine Fortsetzung des Kriegs und eine Annexion von Elsass und Lothringen aussprachen. Als am 18. Januar 1871 im Spiegelsaal von Versailles das deutsche Kaiserreich proklamiert wurde, saßen namhafte Repräsentanten der deutschen Sozialdemokratie – unter ihnen August Bebel und Wilhelm Liebknecht – für zwei Jahre in Festungshaft.
Am 19. Oktober 1878 beschloss der Deutsche Reichstag das „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“. In § 1 wurde festgelegt: „Vereine, welche durch sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische Bestrebungen den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung bezwecken, sind zu verbieten.“ Auch sozialdemokratische Zeitungen und Presseorgane konnten nach dem Gesetzt aufgelöst bzw. verboten werden. Den Polizeibehörden wurde die Möglichkeit eingeräumt, Sozialdemokrat_innen, d.h. Mitglieder der Sozialistischen Arbeiterpartei (SAP), und Gewerkschafter ohne gerichtlichen Beschluss auszuweisen. Verstöße gegen das Gesetz wurden mit Geld- oder auch mit Gefängnisstrafen geahndet. Die polizeilichen Unterdrückungsmaßnahmen gegen die Arbeiterbewegung begannen unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes. Noch bis Ende 1878 wurden alle sozialdemokratischen und gewerkschaftlichen Organisationen aufgelöst und die ihnen nahestehenden Zeitungen verboten. Sozialdemokrat_innen wurden zu Hunderten verhaftet und zu Gefängnisstrafen verurteilt. Fast Tausend wurden aus ihren Wohnorten ausgewiesen und viele ins Exil gezwungen, wo sie ihre politische Arbeit fortsetzten. Legal konnten sich nur die in den Reichstag gewählten Sozialdemokraten betätigen.
Doch trotz Verfolgung und Repression gewann die Sozialdemokratie weiter an Zulauf. Ihre Stimmenanzahl bei den Reichstagswahlen stieg von 311.961 im Jahr 1881 stetig auf 1.427.000 Stimmen im Jahr 1890. Mit diesem Ergebnis wurde die SAP zum ersten Mal die stärkste Partei im Kaiserreich. Im selben Jahr erfolgte die Aufhebung des Sozialistengesetzes. Die Partei gab sich ein neues Organisationsstatut, und sie nahm einen neuen Namen an: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD).
Archiv der sozialen Demokratie
Kontakt
archiv.bibliothek(at)fes.de
Anschrift
Godesberger Allee 149 53175 Bonn