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Energiepolitik

Was ist Energiepolitik?

Energiepolitik umfasst die politischen Maßnahmen und Ziele, die sich mit der Bereitstellung, Verteilung und Nutzung von Energie beschäftigen. Energiepolitik ist Teil der Wirtschaftspolitik eines Landes und weist enge Verknüpfungen zu weiteren Bereichen wie der Verkehrs-, Sozial-, Umwelt-, Klima-, Außen- und Sicherheitspolitik auf. Wichtige energiepolitische Fragestellungen betreffen die Förderung und den Import von Energieträgern (z. B. Erdöl, Erdgas, Stein- und Braunkohle), die Auswahl und Nutzung verschiedener Energiequellen (z. B. Atomenergie, erneuerbare Energien, fossile Brennstoffe), den Ausbau der Versorgungsnetze sowie die Ermittlung und Deckung des Energiebedarfs.

 

Wer ist für die Energiepolitik verantwortlich?

Für die Energiepolitik und energiepolitischen Regelungen eines Landes sind das jeweilige Parlament, die Regierung mit dazugehörigen Ministerien, die Gerichte sowie gegebenenfalls zusätzliche regulierende Instanzen verantwortlich.

 

In Deutschland ist in erster Linie das Wirtschaftsministerium für die Energiepolitik zuständig. Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) untersteht darüber hinaus die Bundesnetzagentur. Diese Bundesbehörde hat die Regulierung der Infrastruktur in Deutschland zur Aufgabe und soll unter anderem in der Energiewirtschaft für einen fairen Wettbewerb und Verbraucherschutz sorgen. (1)

 

Die Energiemärkte stellen diesbezüglich einen besonderen Bereich dar. Nachdem die EU in den 1990er Jahren die Liberalisierung der Energiemärkte angestoßen hatte, bildeten die sogenannten „großen Vier“ in Deutschland jahrelang ein Oligopol: Die Energie- und Elektrizitätsversorgungsunternehmen EnBW, E.ON, RWE und Vattenfall stellten zeitweise im Grunde die einzigen Energieversorger auf dem deutschen Strommarkt dar und produzierten beispielsweise im Jahr 2007 rund 90 Prozent des deutschen Stroms. (2)

 

Energiepolitische Beschlüsse wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz aus dem Jahr 2000 und der Atomausstieg führten neben der Liberalisierung des Energiemarktes schließlich dazu, dass Deutschland heute über einen der wettbewerbstechnisch am breitesten gefächerten Energiemärkte in Europa verfügt. (3) Dessen Entwicklung wird maßgeblich durch die energiepolitischen Ziele der verantwortlichen Ministerien beeinflusst.

 

Ziele von Energiepolitik

Energiepolitik verfolgt drei große Ziele, die auch als energiepolitisches Zieldreieck bezeichnet werden: Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und ökologische Verträglichkeit. (4)

 

1. Versorgungssicherheit

Versorgungssicherheit stellt mit Blick auf Volkswirtschaften eines der wichtigsten Ziele der Energiepolitik dar: Die Energieversorgung aller Industriezweige, Institutionen und Bewohner eines Landes sollte zu jedem Zeitpunkt sichergestellt sein. Das bedeutet, dass flächendeckend stets ausreichend Energie zur Verfügung steht. Anderenfalls könnte es im Falle einer Unterversorgung des Elektrizitätsnetzes beispielsweise zu temporären Blackouts kommen.

 

Die Energieversorgung ist daher in Bezug auf zwei Aspekte sicherzustellen: Sowohl die technische als auch die politische Versorgungssicherheit müssen gegeben sein. (5) Technische Versorgungssicherheit garantiert, dass alle Energiequellen und ihre Komponenten – zum Beispiel Anlagen, Leitungen und Steuerungssysteme – voll funktionsfähig und einsatzbereit sind.

 

Politische Versorgungssicherheit bezieht sich auch auf außen- und wirtschaftspolitische Fragestellungen der Energieversorgung. Viele Länder verlassen sich für ihre Energieversorgung auf Energie-Importe – zum Beispiel aus Staaten mit großen Erdöl-Vorkommen wie den USA, Saudi-Arabien oder Russland. Übermäßige energiepolitische Abhängigkeiten von anderen Staaten stellen jedoch eine Gefahr für die Versorgungssicherheit dar und bieten eine Angriffsfläche, sollte es zu außenpolitischen Spannungen kommen.

 

2. Wirtschaftlichkeit

Eng mit der Versorgungssicherheit verknüpft ist das Ziel der Wirtschaftlichkeit. Hier kommt auch eine soziale Komponente zum Tragen (6): Hohe Preise und Unruhen auf den Energiemärkten können zu einem starken Preisanstieg aufseiten der Endverbraucher_innen führen. Können diese sich Energie in Form von Strom, Gas oder Benzin nicht mehr leisten, ist eine flächendeckende Energieversorgung nicht mehr gewährleistet. Energiepolitik sollte daher auf Kosteneffizienz achten und, sofern nötig und sinnvoll, Instrumente zur Beeinflussung der Energiemärkte wie zum Beispiel Steuern oder Subventionen nutzen. Hinzu kommt gegebenenfalls auch die Liberalisierung oder Regulierung der Energiemärkte.

 

Eine wichtige Kennzahl zur Beurteilung der energiepolitischen Wirtschaftlichkeit stellen im Bereich Elektrizität darüber hinaus die Stromgestehungskosten dar. Sie geben an, welche Kosten für die Erzeugung von Strom anfallen, und setzen dazu die Kosten für den Bau sowie den Betrieb einer Anlage und die Menge des über den gesamten Lebenszyklus der Anlage erzeugten Stroms ins Verhältnis. Bei einem Vergleich der Energiequellen anhand der Stromgestehungskosten werden Faktoren wie z. B. Umweltverträglichkeit oder technische Voraussetzungen außer Acht gelassen. Je nach Rechenmethode und zugrunde liegenden Annahmen werden die Stromgestehungskosten teilweise unterschiedlich berechnet und sind somit nicht immer vergleichbar. (7)

 

3. Ökologische Verträglichkeit

Das Ziel der ökologischen Verträglichkeit soll sicherstellen, dass die Energiepolitik Rücksicht auf die Umwelt nimmt und mit Blick auf die Energieversorgung Schutzmaßnahmen ergreift. Zu den Risikofaktoren für ökologische Verträglichkeit zählen zum Beispiel folgende:

 

  • Schadstoff- oder Treibhausgasemissionen durch die Förderung und Nutzung von Erdöl, Erdgas und Treibstoffen
  • erhöhte Erdbebengefahr und Verschmutzung des Grundwassers durch Fracking
  • radioaktive Abfälle aus Atomkraft
  • Störfälle in Atomkraftwerken (Gefahr eines Super-GAUs)

 

Die energiepolitischen Ziele Deutschlands sind im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) folgendermaßen festgehalten:

 

„Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, Gas und Wasserstoff, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.“ (EnWG § 1 (1))

 

Während sich innerhalb des energiepolitischen Zieldreiecks zahlreiche Schnittstellen und gegenseitige Abhängigkeiten ergeben – so stützt zum Beispiel eine hohe Kosteneffizienz auch die Versorgungssicherheit –, bewegen sich andere Ziele in einem Spannungsfeld: Maßnahmen zum Schutz der Umwelt sowie umweltverträglichere Energiequellen können häufig kurzfristig nur zulasten der Wirtschaftlichkeit umgesetzt oder in Gang gesetzt werden, da die wahren Kosten fossiler Energieerzeugung wie z.B. die Klimaerhitzung erst später sichtbar werden. So schätzt zum Beispiel die Bundesnetzagentur (8), dass für den Ausbau der Übertragungs- und Verteilernetze bis 2030 rund 102 Milliarden Euro investiert werden müssen. Notwendig sind diese kostenintensiven Maßnahmen für einen Umstieg auf erneuerbare Energien.

 

In diese Rechnung fehlen häufig jedoch Kosten, die durch diese Maßnahmen in Zukunft vermieden oder gesenkt werden können. So leistet die Abkehr von der fossilen Energieerzeugung beispielsweise einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Die Erderwärmung und ihre Folgen fordern bereits heute einen hohen Preis: Seit dem Jahr 2000 verursachten Naturkatastrophen und Extremwetterereignisse infolge des Klimawandels in Deutschland Kosten in Höhe von mindestens 145 Milliarden Euro, was jährlich 6,6 Milliarden Euro entspricht. (9) Hinzu kommen Schäden aufgrund von Landübernutzung und dem Verlust der Artenvielfalt, die schwer zu beziffern sind. Die energiepolitische Wirtschaftlichkeit sollte daher nicht nur anfängliche Investitionen betrachten, sondern auch die langfristigen Auswirkungen auf das Zieldreieck miteinbeziehen.

 

Somit ist oftmals abzuwägen, welche Ziele in welcher Form verfolgt und an welchen Punkten energiepolitische Kompromisse oder Abstriche getätigt werden.

 

Angebots- und nachfrageorientierte Energiepolitik

Die Maßnahmen zum Erreichen der oben genannten energiepolitischen Ziele können auf unterschiedliche Arten mit einer Orientierung an Angebot oder Nachfrage umgesetzt werden.

 

Angebotsorientierte Energiepolitik strebt ein ausreichendes Energieangebot an und stellt daher die Beschaffung von Energieträgern sowie die Produktion von Energie in den Vordergrund. Nachfrageorientierte Energiepolitik arbeitet dagegen darauf hin, den Energiebedarf und damit die Nachfrage nach Energie zu verringern. (10) Dies kann zum Beispiel durch eine Verbesserung der Energieeffizienz sowie durch Steuern oder Subventionen gelingen.

 

Während nachfrageorientierte Energiepolitik dazu führen kann, dass Energiepreise sinken, muss die Wirtschaft als Folge mit gegenläufigen Rebound-Effekten rechnen. Steigt die Energieeffizienz in bestimmten Bereichen und sinken die Kosten, schafft dies an anderer Stelle Anreize, wiederum mehr Energie zu verbrauchen.

 

Eine Konzentration auf nur eine energiepolitische Orientierung ist in der Regel wenig sinnvoll, da dadurch nicht alle Ziele erreicht werden können. Eine Kombination aus angebots- und nachfrageorientierten Maßnahmen bietet die besten Chancen, Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und ökologische Verträglichkeit miteinander zu vereinbaren. (11)

 

Die Energiewende in Deutschland

Deutschland verfolgt – wie im Rahmen des EnWG festgelegt – eine umweltverträgliche und treibhausgasneutrale Energiepolitik, die einen steigenden Anteil an erneuerbaren Energien in der Stromversorgung vorsieht. Dieses Ziel sowie Maßnahmen zu seiner Verwirklichung werden unter dem Oberbegriff Energiewende gefasst.

 

Die Energiewende stellt somit eine Zeitenwende im Bereich der Energiepolitik dar: Während konventionelle Energieträger wie Erdöl, Erdgas, Atomkraft und Kohle im Jahre 2002 noch 459,7 Terrawattstunden Nettostrom erzeugten, waren es 2021 nur noch 265,7. Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil der erneuerbaren Energien, wie Solarenergie, Wasserkraft, Biomasse und Windenergie, an der Nettostromerzeugung von 43,2 Terrawattstunden im Jahre 2002 auf 225,3 im Jahre 2021. (12)

 

Die erneuerbaren Energien sind deshalb so wichtig, weil sie treibhausgasneutral Energie produzieren.

 

Um zu verstehen, welche Entwicklungen darüber hinaus zum Anstoß der Energiewende beigetragen haben und wie es um die Energiewende steht, ist ein Blick auf wichtige Meilensteine des deutschen Energiesystems und seiner Energieträger nötig.

 

Geschichte der deutschen Energieträger

  • Erdöl:
    Anfang der 1970er-Jahre war Erdöl neben Kohle einer der wichtigsten Energieträger in der Bundesrepublik Deutschland und anderen westlichen Staaten. Im Rahmen des Arabisch-Israelischen Krieges (Jom-Kippur-Krieg) 1973 wendeten die erdölfördernden arabischen Staaten Preiserhöhungen, Lieferboykotte und eine Drosselung der Erdölförderung an, um westliche Staaten unter Druck zu setzen, und lösten damit eine Ölpreiskrise aus. Diese sorgte für einen massiven Anstieg der Ölpreise in der BRD, in dessen Folge die Regierung zu Sparmaßnahmen aufrief und unter anderem autofreie Sonntage und Geschwindigkeitsbegrenzungen einführte. (13) Die erneute Drosselung des Ölflusses 1979 (14) unterstrich die Notwendigkeit, sich bei der Energieversorgung weniger abhängig von einzelnen Ländern zu machen. Nach 1973 wurde daher zunächst auf die verstärkte Nutzung von Atomkraft (15) sowie den Import von Öl aus verschiedenen Regionen der Welt hingearbeitet.
  • Atomkraft:
    Die Nutzung von Atomkraft war und ist in Deutschland ein umstrittenes Thema. Der gesteigerte Bau von Atomkraftwerken in den 70er- und 80er-Jahren war unter anderem eine Folge der Ölpreiskrisen (16), obwohl es bereits in den 1970ern kritische Stimmen zur Nutzung der Atomkraft gab (17). Bedeutenden Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung der Atomenergie hatten die Atomunfälle von Harrisburg im Jahr 1979 und Tschernobyl im Jahr 1986. Hinzu kommt mit Blick auf Atomenergie die weiterhin ungelöste Endlager-Problematik. (18) Im April 2002 beschloss die Regierung daher eine Änderung des Atomgesetzes und den schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie. 2010 traten unter Bundeskanzlerin Merkel wiederum Änderungen in Kraft, die eine Verlängerung der Laufzeiten von bestehenden Atomkraftwerken sowie eine Steigerung der Elektrizitätsmengen vorsahen. Als Folge der Nuklearkatastrophe von Fukushima in Japan 2011 wurden die Laufzeitverlängerungen jedoch zurückgenommen und der endgültige Atomausstieg beschlossen. Ursprünglich sollten bis Ende 2022 alle Atomkraftwerke vom Netz gehen – aufgrund der 2022 durch den russischen Krieg gegen die Ukraine ausgelösten Energiekrise wurden die Laufzeiten der letzten drei verbliebenen Kraftwerke bis Mitte April 2023 verlängert. (19)
  • Kohle:
    Kohle stellt in Deutschland seit langem einen wichtigen Energieträger für die Stromerzeugung dar – nicht zuletzt, da Deutschland selbst über große Kohlevorkommen verfügt und Kohle somit Unabhängigkeit von Importen und ein hohes Maß an Versorgungssicherheit ermöglicht. Darüber hinaus garantierte Kohle über Jahre Arbeitsplätze – geriet aufgrund seiner schlechten Umweltverträglichkeit und der Verursachung von Treibhausgasen jedoch zunehmend in Kritik. (20) 2020 beschloss die Bundesregierung im Zuge der Energiewende den sogenannten Kohleausstieg – bis spätestens 2038 sollen alle Stein- und Braunkohle-Anlagen schrittweise abgeschaltet werden. Angesichts des Krieges in der Ukraine und der resultierenden Abkehr von russischem Gas gelten seit 2022 und bis mindestens Ende 2024 jedoch Sonderregelungen, sodass Kohlekraftwerke weiterhin als Ersatzkraftwerke vorgehalten werden und nicht abgeschaltet werden dürfen. (21)
  • Erdgas:
    Auch Erdgas stellt einen wichtigen Energieträger für Deutschland dar. Bereits in Zeiten des Kalten Krieges wurde die Sowjetunion ein wichtiger Handelspartner für den Import von Gas in die BRD. Nach Ende der Blockkonfrontation stieg der Anteil der Importe aus Russland stetig – manifestiert durch den Bau der umstrittenen Gas-Pipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2. So bezog Deutschland nach Daten des britischen Ölkonzerns BP im Jahr 2020 etwa 55 Prozent der Gas-Importe aus Russland. (22)
  • Erneuerbare Energien:
    Bereits im Zuge der Ölkrisen, angesichts der Skepsis gegenüber Atomenergie sowie aufgrund der hohen Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre wurden in den 1980er-Jahren erneuerbare Energien in den Fokus genommen. (23) 1990 wurde das sogenannte Stromeinspeisungsgesetz verabschiedet, das Versorgungsunternehmen dazu verpflichtete, Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen und zu vergüten. (24) Ein steigendes Bewusstsein für den Klimawandel resultierte unter anderem im Kyoto-Protokoll von 1997, mit dem sich Staaten zur Reduktion von Treibhausgasen verpflichteten. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2000 stellt als Weiterentwicklung des Stromeinspeisungsgesetzes einen Meilenstein der Energiewende dar: Es legte zum ersten Mal bindend fest, dass Strom aus erneuerbaren Energien Vorrang gegenüber konventionellen Energieträgern hat, und setzte das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2010 zu verdoppeln. Wie die Grafik oben zeigt, ist ihr Anteil seitdem bis auf wenige Schwankungen stetig gestiegen.

 

Welche Ziele verfolgt die Politik mit der Energiewende?

Die Energiewende verfolgt das energiepolitische Ziel, im Sinne des Klimaschutzes eine Abkehr von nuklearen und fossilen Brennstoffen zu realisieren und dabei auf erneuerbare Energien zu setzen. Konkrete Ziele der Energiewende sind dabei folgende (25):

 

  • Klimaneutralität bis 2045
  • Ein Anteil von 80 Prozent der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch bis 2030
  • Eine installierte Leistung von 30 Gigawatt Wind auf See bis 2030
  • Eine Elektrolyseurleistung für Wasserstoff von 10 Gigawatt bis 2030

 

Mit dem Ziel der Klimaneutralität beeinflusst die Energiepolitik auch zahlreiche andere Sektoren: Nicht nur unmittelbar im Energiesektor, sondern auch mit Blick auf die Industrie und Wirtschaftspolitik, Verkehr und Gebäude müssen zahlreiche Veränderungen umgesetzt werden. (26)

 

Im Gebäudesektor sollen vor allem die Energieeffizienz erhöht und Sparmaßnahmen realisiert werden – etwa durch den Bau von Effizienzhäusern, umweltfreundliche Heizsysteme und eine bessere Dämmung (27).

 

Die Zeitenwende der Energiepolitik ist zudem auch mit der sogenannten Verkehrswende verknüpft: Fossile Brennstoffe wie Benzin und Diesel sollen zunehmend durch Elektromobilität ersetzt werden.

 

Des Weiteren ist Wasserstoff eine interessante Alternative zu fossilen Energieträgern, da er sich längerfristig speichern und in verschiedene Arten von Energie – beispielsweise Gas, Chemikalien oder Treibstoffe – umwandeln lässt. (28)

 

Herausforderungen für die Energiewende stellen der notwendige Ausbau des Stromnetzes, eine noch nicht überall weit genug fortgeschrittene Energieforschung sowie Krisen wie die Corona-Pandemie und der Krieg Russlands gegen die Ukraine dar.

 

Die Energiepolitik der EU

Eine Fokussierung auf klimafreundliche und nachhaltige Energiepolitik findet nicht nur in Deutschland, sondern auch in der Europäischen Union statt. Die Energiepolitik der EU hängt dabei ebenfalls mit der Klimapolitik und Klimaschutzmaßnahmen zusammen. Genau wie Deutschland hat die EU das Kyoto-Protokoll sowie dessen Nachfolger, das Pariser Abkommen von 2015, ratifiziert und sich dem Ziel verpflichtet, ihre Emissionen im Vergleich zu 1990 bis 2030 um 55 Prozent zu verringern.(29) Dadurch soll der Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur auf weniger als 2 °C und nach Möglichkeit sogar auf weniger als 1,5 °C beschränkt werden. Bis 2050 plant die EU zudem, Klimaneutralität zu erreichen und Europa damit zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. (30)

 

Der Green Deal der EU

Ende 2019 stellte die Europäische Kommission ihren sogenannten Green Deal – sprich eine grüne Vereinbarung – für Europa vor. Es handelt sich dabei um ein Konzept zur Umsetzung der klima- und energiepolitischen Ziele. Durch gezielte Investitionen und Maßnahmen soll der Green Deal dazu beitragen, eine wettbewerbsfähige Wirtschaft zu schaffen, die von der Ressourcennutzung entkoppelt ist.

 

Fit-for-55-Paket:

Dies soll unter anderem mit dem Klimaschutzpaket Fit-for-55 und folgenden Maßnahmen gelingen (31):

 

  • Verschärfung des EU-Emissionshandels
  • Neuer Emissionshandel für die Sektoren Verkehr und Gebäude
  • Ab 2035 nur Neuzulassungen von Fahrzeugen ohne CO2-Emissionen
  • Klimasozialfonds für den sozialen Ausgleich
  • Beschleunigte Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien
  • Steigerung der Energieeffizienz und Reduktion des Primärenergieverbrauchs
  • CO2-Grenzausgleich zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit

 

Der geplante CO2-Grenzausgleich soll sicherstellen, dass der Emissionshandel innerhalb der EU für heimische Unternehmen nicht zu einem Wettbewerbsnachteil aufgrund günstigerer Importe oder zu ihrer Abwanderung ins Ausland führt. Aus diesem Grund soll auch auf importierte Waren ein CO2-Preis erhoben werden.

 

REPower-EU-Maßnahmen

Energiepolitisch hat sich im Rahmen des Green Deal zuletzt viel getan: Als Reaktion auf den russischen Krieg gegen die Ukraine rief die EU das Programm REPower-EU ins Leben. Das Programm verfolgt mit Blick auf die Energie- und Wirtschaftspolitik das Ziel, unabhängig von russischen Energieimporten zu werden. Dafür sind die folgenden Maßnahmen vorgesehen:

 

  • Erschließung alternativer Energiebezugsmöglichkeiten: gemeinsamer Einkauf von Energie über die EU-Energieplattform, Bezug von Flüssigerdgas aus den USA, Kanada und Norwegen sowie Kooperation mit Aserbaidschan, Vorantreiben einer Wasserstoffstrategie
  • Energiesparmaßnahmen: Anhebung des EU-Effizienzziels von 9 auf 13 Prozent
  • Beschleunigung der Energiewende: schnellere Genehmigungen für erneuerbare Energien, Anhebung des Ziels einer Nutzung von erneuerbaren Energien von 40 auf 45 Prozent bis 2030, vorgezogene Installation von Photovoltaikanlagen mit 600 Gigawatt Leistung bis 2030, um bis 2027 den jährlichen Verbrauch von 9 Milliarden Kubikmeter Erdgas zu kompensieren

 

Aktuelle Herausforderungen der europäischen Energie- und Klimapolitik

Die größte Herausforderung mit Blick auf die europäische Energie- und Klimapolitik stellt derzeit die Abkehr von russischem Gas und ihre Vereinbarkeit mit den Klimazielen dar. Hier offenbart sich wiederum das energiepolitische Spannungsfeld zwischen Versorgungssicherheit auf der einen und ökologischer Verträglichkeit auf der anderen Seite.

 

Der Einkauf von Ersatz-Gas am Weltmarkt mit schwankenden Bedingungen bedeutet für das europäische und die nationalen Energiesysteme große Unsicherheit. Wird darüber hinaus, wie in Deutschland, zur Überbrückung auf andere fossile Energieträger wie Kohle zurückgegriffen, gefährdet dies die beschlossenen Treibhausgasminderungsziele.

 

Andere Maßnahmen wie die beschleunigte Umsetzung einer Wasserstoffstrategie gehen gleichzeitig mit einem stark erhöhten Strombedarf einher. Um diesen – nachhaltig – zu decken, wäre wiederum ein schneller Ausbau der erneuerbaren Energien nötig. Anderenfalls würde auch diese Umstellung voraussichtlich zunächst zu einer gesteigerten Nutzung fossiler Brennstoffe führen. (32)

 

Mit Blick auf Wasserstoff offenbart sich eine weitere Herausforderung der zukünftigen Energiepolitik: Auch in Zukunft wird Deutschland auf Energieimporte angewiesen bleiben. Die Bundesregierung ist daher bereits eine Wasserstoffpartnerschaft mit Namibia eingegangen und zieht weitere Länder in Afrika, Südamerika und Ozeanien als zukünftige Handelspartner in Erwägung. (33) Der Ausbau der erneuerbaren Energien bringt zudem einen veränderten Rohstoffbedarf mit sich – anstelle von Kohle, Erdgas oder Erdöl werden vermehrt Metalle, wie zum Beispiel Lithium, zur Produktion von Anlagen und Batterien benötigt. (34)

 

Die Versorgungssicherheit Deutschlands ist somit auch zukünftig von anderen Ländern und Rohstoffen abhängig. Darüber hinaus verändern sich auch die geopolitischen Gegebenheiten in der Welt: Exportländer fossiler Brennstoffe könnten durch die sich verringernde globale Nachfrage wirtschaftlichen und innenpolitischen Krisen ausgesetzt sein, die potenziell auch eine geopolitische Destabilisierung nach sich ziehen können. Andere Staaten und Regionen geraten aufgrund ihrer nachgefragten Metallvorkommen dagegen in eine begehrte Position, die auch unter Drittstaaten Konflikte verursachen kann. Ein bereits jetzt erkennbares Beispiel stellt hier die Dominanz Chinas im Hinblick auf Lieferketten für wichtige Rohstoffe dar. (35) Europäische Länder wie Deutschland müssen damit auch bei erneuerbaren Energiequellen wirtschaftliche und sicherheitspolitische Aspekte im Blick behalten und sich beispielsweise durch eine zirkuläre Nutzung von Ressourcen, Nachhaltigkeit und Diversifizierung vor zu großen Abhängigkeiten schützen.

 

Eine weitere Herausforderung liegt in den heterogenen Energiesystemen und Interessen innerhalb der EU. Während Dänemark beispielsweise bereits jetzt über einen hohen Anteil erneuerbarer Energien in der Energieversorgung verfügt (36), dominieren in anderen Ländern wie Polen noch fossile Brennstoffe wie Kohle, Öl und Gas (37). Polen steht den Klimazielen und -plänen der EU aus diesem Grund kritisch gegenüber, da es die Nutzung von Erdgas und Atomenergie in der Übergangsphase für notwendig hält. 2021 drohte Polen damit, gegen die Ausweitung des Emissionshandelssystems vorzugehen. (38)

 

Die kommenden Jahre und außenpolitischen Entwicklungen werden somit Aufschluss darüber geben, ob die Energiewende in Deutschland gelingt, Klimaschutzziele eingehalten werden können und wie die Energiepolitik der Zukunft aussehen wird.

 


Fußnoten


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