Rückblick Migrationspolitik Faire Mobilität braucht ein starkes Europa 02.03.2026 Annemarie Schmidt Um Arbeitskräfte aus der EU und Drittstaaten vor Ausbeutung zu schützen, sind mehr Kontrollen und grenzüberschreitende Kooperation nötig. Bild: Urheber: Bergsee, blau Arbeitsmigration ist seit Jahren ein zentraler Bestandteil europäischer Arbeitsmärkte. Unter den unterschiedlichen Mobilitätsformen – vom Grenzpendeln über Saisonarbeit bis zur längerfristigen Beschäftigung im EU-Ausland – gilt die Entsendung in Branchen wie Transport, Bau und Pflege als besonders risikobehaftet. Hinzu kommt, dass der Anteil von Drittstaatsangehörigen in diesen Bereichen hoch ist und auch bei grenzüberschreitenden Beschäftigungsformen wie der Entsendung weiter zunimmt. Die seit den Neunzigerjahren bestehenden und mehrfach reformierten politischen und rechtlichen Regelungen – darunter die EU-Entsenderichtlinien – haben zwar Verbesserungen gebracht. Doch Aufsicht, Prüfmechanismen und Durchsetzungsmöglichkeiten halten mit den realen Entwicklungen transnational organisierter Arbeit oft nicht Schritt. Die Folge sind erhöhte Ausbeutungsrisiken, etwa Lohndiebstahl, prekäre Arbeitsbedingungen sowie unzureichender Arbeits- und Gesundheitsschutz. Beschäftigte ohne Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats sind bei der Durchsetzung ihrer Rechte zusätzlich benachteiligt – zum Beispiel, weil ihr Aufenthaltstitel häufig an das konkrete Beschäftigungsverhältnis geknüpft ist. Im Zentrum einer FES-Veranstaltung der Reihe „Migration verstehen“ zum Thema „Billige Arbeit – hoher Preis: Arbeitsmigration und Entsendung in Europa“ am 21. Januar 2026 stand daher die Frage, welche Maßnahmen nötig sind, um die Situation dieser Beschäftigten langfristig zu verbessern und ihre Schutzinteressen durchzusetzen. Lücken bei Aufsicht und Durchsetzung Laut Dr. Jan Cremers, unabhängiger Experte und Vorstandsmitglied der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA), sind komplexe, transnationale Subunternehmerketten einerseits und die national organisierte Überwachung von Entsendungen andererseits ein zentraler Grund dafür, dass Verstöße gegen geltendes Recht oft nicht geahndet werden. Er betonte, dass es EU-weit einheitliche Strukturen für Aufsicht und Unterstützung braucht, da bei Entsendungen EU-Recht immer wieder umgangen wird. Faire Mobilität fange mit fairer Anwerbung durch verantwortungsvolle Entsende- und Vermittlungsfirmen an. Deshalb seien wirksame, grenzüberschreitende Befugnisse der zuständigen Stellen erforderlich: Sie müssten Sanktionen gegen unseriöse Vermittlungsfirmen durchsetzen können und zugleich Beschäftigte unterstützen, die von Ausbeutung betroffen sind. Zudem sei es wichtig, die Ortsüblichkeit in Bezug auf Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen als Ausgangspunkt zu stärken, damit Standards nicht unterlaufen würden. Vander-Elst-Visa: Entsendung von Drittstaatsangehörigen Gemäß der EU-Dienstleistungsfreiheit kann ein Arbeitgeber seine Beschäftigten in einen anderen Mitgliedstaat entsenden. Wie der Europäische Gerichtshof 1994 im Urteil Vander Elst (C-43/93) entschieden hat, gilt dies auch für Drittstaatsangehörige. Diese benötigen neben ihrem Visum für das Einreiseland ein sogenanntes Vander-Elst-Visum, das die vorübergehende Dienstleistungserbringung im sogenannten Tätigkeitsland ermöglicht. Damit wird die nationale Hoheit über den Zugang zum Arbeitsmarkt faktisch unterlaufen. Polen und Slowenien haben sich in den letzten Jahren zu zwei der wichtigsten Herkunftsländer für die Entsendung von Drittstaatsangehörigen in west- und nordeuropäische EU-Länder entwickelt. Aus der Praxis: Informalität, Angst und zersplitterte Zuständigkeiten Aus ihrer Beratungspraxis berichtete Dragana Bubulj, Leiterin des Gewerkschaftsprojekts „Fair Labour Mobility EU“ (FELM), dass notwendige Dokumente wie das Vander-Elst-Visum häufig nicht vorlägen. Da die Abhängigkeit vom Arbeitgeber mehrfach besteht – finanziell, unterbringungstechnisch sowie aufenthaltsrechtlich, wenden sich Beschäftigte bei Missständen oft aus Angst vor Konsequenzen nicht an die zuständigen Stellen. Arbeitgeber nutzten diese Abhängigkeit aus – etwa durch das Vorenthalten von Lohn oder durch informelle Absprachen über anteilige Lohnrückzahlungen als angebliche „Vermittlungsgebühren“. Solche Praktiken seien zwar illegal, aufgrund ihrer Informalität aber schwer nachzuweisen, so Bubulj. Hinzu kommt, dass in Deutschland verschiedene Behörden auf unterschiedlichen Ebenen zuständig sind. So liegt die Überprüfung der Einhaltung von Arbeitsbedingungen – etwa des Mindestlohns – bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls, während die Arbeitsaufsichtsbehörden der Länder für Arbeitsschutz sowie für Arbeitszeitprüfungen zuständig sind. Lohnnachzahlungen, Urlaubsansprüche oder Zuschläge müssen darüber hinaus zivilrechtlich von den Beschäftigten selbst geltend gemacht werden – ein Weg, der häufig langwierig und kostspielig ist. Zusammenarbeit über Grenzen hinweg Ein weiteres Element, um bei Missständen möglichst frühzeitig eingreifen zu können, ist die Zusammenarbeit mit Regierungen, mit Kontroll- und Aufsichtsstellen, mit Gewerkschaften sowie mit branchenspezifischen Einrichtungen in den Entsendestaaten. Beispiele für eine erfolgreiche bilaterale Zusammenarbeit gebe es bereits, wie Dr. Thomas Fehrmann, Sonderbeauftragter für die Beziehungen zu Südosteuropa im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), am Beispiel der Kooperation mit Rumänien, Bulgarien und Moldau verdeutlichte. Eine regional und thematisch umfassende Grundlage für Kooperation innerhalb Deutschlands und mit Partnern im Ausland bietet zudem der Nationale Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit, der 2025 im Kabinett verabschiedet wurde und nun unter Federführung des BMAS umgesetzt wird. Ruxandra Empen, bis 2025 Referentin für Arbeitsmarkt und Soziales an der Deutschen Botschaft in Bukarest, betonte in diesem Zusammenhang, dass es neben nationalen und bilateralen Initiativen vor allem finanzielle und politische Unterstützung auf EU-Ebene brauche. Auch gewerkschaftliche Projekte zeigen, wie transnationale Zusammenarbeit von Beratungsstellen im Entsende- und Aufnahmeland wirken kann: Netzwerke wie „Fair European Labour Mobility EU“ ermöglichen Beratung bereits vor der Abreise und senken so das Risiko unseriöser Vermittlung, die in Ausbeutungssituationen münden kann. Essenziell sei dafür eine verlässliche Finanzierung, an der neben den Mitgliedstaaten auch die EU beteiligt werden müsse. Mehr Europa wagen Einigkeit bestand darin, dass Arbeitsmobilität in Europa, auch angesichts wachsender Arbeitskraftbedarfe besser reguliert werden muss. Ob Initiativen wie das geplante Fair Labour Mobility Package der EU einen Schritt in Richtung stärker supranationaler Regulierung darstellen, wird sich im Herbst dieses Jahres zeigen. Klar wurde jedoch: Ohne engere europäische Kooperation und stärkere gemeinsame Instrumente bleibt die Durchsetzung von Arbeitnehmer:innenrechten im Binnenmarkt eine Herausforderung. Über die Autorin Annemarie Schmidt ist Sozialarbeiterin und Politikwissenschaftlerin mit den Schwerpunkten Transnationalität, Migration und gesellschaftliche Teilhabe. Für die Friedrich-Ebert-Stiftung hat sie migrations- und integrationspolitische Entwicklungen analysiert und wirkte an der Organisation von Fachkonferenzen mit. Vor ihrem Masterstudium in Lund arbeitete sie für das Deutsche Rote Kreuz und für verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen. Ehrenamtlich engagiert sie sich unter anderem für die Belange geflüchteter Jugendlicher. Kontakt Redaktion Annette Schlicht +49 30 26935-7486 Annette.Schlicht(at)fes.de Das könnte Sie auch interessieren... Bild: Urheber: Bergsee, blau Dienstag, 25.11.2025 Flucht, Migration, Integration Migrationspolitik Teuer, ineffektiv und menschenwürdig? Bei der Umsetzung der europäischen Asylreform in nationales Recht gibt es gerade in puncto Bewegungseinschränkungen noch viel Nachbesserungsbedarf. 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