Publikation Finanzen Erbschaften fair besteuern 20.02.2026 R. Bormann, J. Jirmann, K. Rietzler, A. Truger Eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist dringend erforderlich. Die Autor:innen des Impulspapiers liefern Ansätze, von denen sowohl Bürger:innen als auch Unternehmen profitieren würden. Erbschaften fair besteuern Priviliegien abbauen, Leistungsgerechtigkeit stärken Bonn : Friedrich-Ebert-Stiftung, Februar 2026 Bormann, René ; Jirmann, Julia ; Rietzler, Katja ; Truger, Achim Zum Download (PDF) Privilegien abbauen, Leistungsgerechtigkeit und Zukunftsfähigkeit stärken Die Erbschaftsteuer ist eine gerechte Steuer – und keine Neidsteuer. In einer Leistungsgesellschaft, in der Wohlstand durch eigene Leistung geschaffen wird, darf die Weitergabe großer Vermögen nicht steuerfrei erfolgen. Die großzügigen Sonderregelungen für Unternehmensvermögen widersprechen diesem Ziel: Durch sie werden sehr große Vermögen besonders niedrig besteuert, ohne dass dies für eine gesicherte Unternehmensnachfolge notwendig wäre. Eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist deshalb dringend erforderlich – auch trotz des Widerstands von Unternehmenslobby und Superreichen. Mit den Einnahmen lassen sich öffentliche Leistungen verbessern und vor allem fairer finanzieren. Die Länder könnten mit den Mehreinnahmen die Bildungspolitik oder Infrastruktur stärken – wovon sowohl die Bürger:innen als auch die Unternehmen profitieren würden. Eine gerechter ausgestaltete Erbschaftsteuer stärkt somit nicht nur die Steuergerechtigkeit, sondern auch die wirtschaftliche und gesellschaftliche Zukunftsfähigkeit. Unternehmensvermögen: Ratenzahlung statt VergünstigungenBesteuerung des vollständigen Verkehrswerts des UnternehmensAbschaffung sämtlicher AusnahmeregelnErmöglichung von Ratenzahlungen, Stundungen sowie Überschreibungen von FirmenanteilenFreibeträge: Höher, aber lebenslangErsetzung der Zehn-Jahres-Freibeträge durch LebensfreibeträgeVereinfachung der drei Steuerklassen in enge Verwandte, weitere Verwandte und andere PersonenErhöhung der Lebensfreibeträge auf 900.000 Euro für enge Verwandte, 100.000 Euro für weitere Verwandte und 50.000 Euro für alle anderen PersonenFreistellung selbst bewohnter Familienimmobilien bis zu einer Wohnfläche von 200 m2 bei Anrechnung auf den Lebensfreibetrag Über die Autor:innen René Bormann ist Referent für Wirtschafts- und Finanzpolitik in der Abteilung Analyse, Planung und Beratung der Friedrich-Ebert-Stiftung. Julia Jirmann betreut beim Netzwerk Steuergerechtigkeit e.V. die Bereiche Erbschaft- & Vermögen- sowie Einkommensteuer. Katja Rietzler leitet das Referat Steuer- und Finanzpolitik des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung. Achim Truger ist Professor für Sozioökonomie mit Schwerpunkt Staatstätigkeit und Staatsfinanzen an der Universität Duisburg-Essen sowie Mitglied des Sachverständigenrates Wirtschaft. Kontakt René Bormann 0228 883-8312 Rene.Bormann(at)fes.de Verwandte Artikel Bild: Urheber: picture alliance / Westend61 | George J Mittwoch, 07.01.2026 Publikation Extreme Vermögen effektiv besteuern Extreme Vermögenskonzentration und sinkende effektive Steuersätze für Superreiche, bei gleichzeitig steigenden Ausgabenbedarf der öffentlichen Hand, stellen Europas Steuersysteme vor neue Herausforderungen. Bild: Urheber: picture alliance/Anadolu | Mahmut Serdar Alakus Mittwoch, 08.10.2025 Publikation Finanzen Wohlstand für alle! Sind niedrigere Unternehmenssteuern die Lösung oder Teil des Problems? Jahrzehntelang wurde behauptet: Niedrigere Unternehmenssteuern bringen mehr Investitionen und Jobs – doch die Daten sprechen dagegen. Bild: Urheber: picture alliance / ZB | Jens Kalaene Montag, 17.03.2025 Publikation Wirtschaft, Finanzen, Ökologie, Soziales Finanzen Milliardenvermögen steuerfrei erben – die Verschonungsregel machts möglich Aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive sind die Privilegien für Großvermögen nicht zu rechtfertigen. Sie sollten dringend abgeschafft und durch Finanzierungshilfen ersetzt werden, schreibt Julia Jirmann.