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Erbschaften fair besteuern

R. Bormann, J. Jirmann, K. Rietzler, A. Truger

Eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist dringend erforderlich. Die Autor:innen des Impulspapiers liefern Ansätze, von denen sowohl Bürger:innen als auch Unternehmen profitieren würden.

Erbschaften fair besteuern

Priviliegien abbauen, Leistungsgerechtigkeit stärken

Bonn : Friedrich-Ebert-Stiftung, Februar 2026

Bormann, René ; Jirmann, Julia ; Rietzler, Katja ; Truger, Achim

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Privilegien abbauen, Leistungsgerechtigkeit und Zukunftsfähigkeit stärken

Die Erbschaftsteuer ist eine gerechte Steuer – und keine Neidsteuer. In einer Leistungsgesellschaft, in der Wohlstand durch eigene Leistung geschaffen wird, darf die Weitergabe großer Vermögen nicht steuerfrei erfolgen. Die großzügigen Sonderregelungen für Unternehmensvermögen widersprechen diesem Ziel: Durch sie werden sehr große Vermögen besonders niedrig besteuert, ohne dass dies für eine gesicherte Unternehmensnachfolge notwendig wäre.

Eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist deshalb dringend erforderlich – auch trotz des Widerstands von Unternehmenslobby und Superreichen. Mit den Einnahmen lassen sich öffentliche Leistungen verbessern und vor allem fairer finanzieren. Die Länder könnten mit den Mehreinnahmen die Bildungspolitik oder Infrastruktur stärken – wovon sowohl die Bürger:innen als auch die Unternehmen profitieren würden. Eine gerechter ausgestaltete Erbschaftsteuer stärkt somit nicht nur die Steuergerechtigkeit, sondern auch die wirtschaftliche und gesellschaftliche Zukunftsfähigkeit.

Unternehmensvermögen: Ratenzahlung statt Vergünstigungen

  • Besteuerung des vollständigen Verkehrswerts des Unternehmens
  • Abschaffung sämtlicher Ausnahmeregeln
  • Ermöglichung von Ratenzahlungen, Stundungen sowie Überschreibungen von Firmenanteilen

Freibeträge: Höher, aber lebenslang

  • Ersetzung der Zehn-Jahres-Freibeträge durch Lebensfreibeträge
  • Vereinfachung der drei Steuerklassen in enge Verwandte, weitere Verwandte und andere Personen
  • Erhöhung der Lebensfreibeträge auf 900.000 Euro für enge Verwandte, 100.000 Euro für weitere Verwandte und 50.000 Euro für alle anderen Personen
  • Freistellung selbst bewohnter Familienimmobilien bis zu einer Wohnfläche von 200 m2 bei Anrechnung auf den Lebensfreibetrag

Über die Autor:innen

René Bormann ist Referent für Wirtschafts- und Finanzpolitik in der Abteilung Analyse, Planung und Beratung der Friedrich-Ebert-Stiftung.

Julia Jirmann betreut beim Netzwerk Steuergerechtigkeit e.V. die Bereiche Erbschaft- & Vermögen- sowie Einkommensteuer.

Katja Rietzler leitet das Referat Steuer- und Finanzpolitik des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung.

Achim Truger ist Professor für Sozioökonomie mit Schwerpunkt Staatstätigkeit und Staatsfinanzen an der Universität Duisburg-Essen sowie Mitglied des Sachverständigenrates Wirtschaft.


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