FES impuls | Reformdebatte Arbeitszeiterfassung: in Finnland weitgehend geregelt – seit 1917 Arbeitszeiterfassung in Finnland Hiilesniemi, Samuli Zur Publikation Die Arbeitszeit von Beschäftigten muss zukünftig umfassend erfasst werden. Die Bundesregierung arbeitet an einer entsprechenden Reform. Finnland ist da schon weiter. Freitag, 04.11.2022 Der neue 12 Euro-Mindestlohn ist da! Und nun? Mit den Ursachen wachsender Durchsetzungsprobleme und Maßnahmen zur Verbesserung beschäftigen sich Gerhard Bosch und Frederic Hüttenhoff Bild: Urheber: picture alliance/photothek | Thomas Koehler Montag, 30.01.2023 Reformdebatte Arbeitszeiterfassung: Wie macht es Spanien? Interview mit Gregor Erlebach, Anwalt für Arbeitsrecht in Barcelona Bild: Urheber: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Graeme Roy Dienstag, 31.01.2023 Fehlende Arbeitszeiterfassung begünstigt betrügerisch agierende Unternehmen Gewerkschaftliche Perspektive: Interview mit Raúl Olmos Mata, CCOO Ansprechpartner Susan Javad 030 26935-8313 Susan.Javad(at)fes.de Bild: Urheber: picture alliance / SZ Photo Im Mai 2019 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer aus Spanien übermittelten Rechtssache, dass Arbeitszeit objektiv, verlässlich und zugänglich zu erfassen sei. Auf dieser Grundlage entschied auch das Bundesarbeitsgericht im September 2022 in einem anderen Fall und machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass das aktuell gültige Arbeitszeitgesetz nicht vollständig im Einklang mit den unionsrechtlichen Regelungen stehe. Nur bei einer Erfassung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit kann nachvollzogen werden, ob gesetzliche Mindest- und vereinbarte Stundenlöhne, aber auch aus Arbeitsschutzperspektive notwendige Pausen und Ruhezeiten eingehalten werden. Daher hat dieses Thema Relevanz weit über eine juristische Fachdiskussion hinaus. Derzeit arbeitet die Bundesregierung nun an einer entsprechenden Reform. Die Arbeitgeberseite sieht eine EuGH-konforme Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung in Deutschland kritisch, wie bereits 2020 in einer Anhörung zum Thema im Bundestag deutlich wurde. Gewerkschaftliche Akteure weisen dagegen bereits seit dem EuGH-Urteil immer wieder darauf hin, dass nun gesetzgeberisch gehandelt werden muss. Vor diesem Hintergrund hat die Friedrich-Ebert-Stiftung in anderen europäischen Ländern nachgefragt, wie hier das Thema der Arbeitszeiterfassung geregelt ist. Finnland ist in diesem Zusammenhang ein interessantes Beispiel. Gesetzlich geregelt ist hier die Erfassung der geleisteten Arbeitszeit nicht erst seit dem EuGH-Urteil 2019, sondern seit 1917 und das im breiten gesellschaftlichen Konsens. Das FES impuls von Samuli Hiilesniem zu diesem Thema finden Sie hier: