Rückblick Studiengebühren an baden-württembergischen Hochschulen 29.05.2017 00:00 bis 01.01.1970 01:00 - Der baden-württembergische Landtag hat am 3. Mai 2017 die Einführung von Gebühren für internationale Studierende und das Zweitstudium beschlossen. Nicht-EU-Ausländer, die für ein Studium nach Baden-Württemberg kommen, müssen demnach ab dem Wintersemester 2017/18 Studiengebühren in Höhe von 1500 Euro pro Semester bezahlen. Außerdem werden ab diesem Zeitpunkt für Student_innen eines Zweitstudiums Gebühren von 650 Euro je Semester erhoben. Das Gesetz erhält eine ganze Reihe von Ausnahme- und Befreiungsregelungen, die entweder der sozialverträglichen Ausgestaltung oder der Förderung des wissenschaftlichen Austauschs dienen. Derzeit studieren über 20 000 junge Menschen aus Nicht-EU-Ländern an baden-württembergischen Hochschulen; darunter stellen chinesische Studierende mit rund einem Viertel die größte Gruppe dar. Das Wissenschaftsministerium begründet das Gesetz damit, eine Einnahmensteigerung durch die Erhebung der Gebühren gegenüber drastischen Einschnitten im Wissenschaftsbereich zu bevorzugen. Kritiker sehen dagegen in der Regelung einen Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsätze beziehungsweise die Diskriminierung von Drittstaatler_innen und befürchten, dass die Reform als Türöffner für die erneute Einführung von Studiengebühren für alle Studierenden fungieren soll. Gemeinsam mit Expert_innen aus Wissenschaft und Politik wollen wir über Vor- und Nachteile der Erhebung von Studiengebühren diskutieren. Sie sind herzlich dazu eingeladen! Montag, 29.05.17 Freiburg freie Plätze Qualitätsgewinn oder Bildungsbremse? Studiengebühren an baden-württembergischen Hochschulen Veranstaltungsnummer: 215146 – als .ics herunterladen Der baden-württembergische Landtag hat am 3. Mai 2017 die Einführung von Gebühren für internationale Studierende und das Zweitstudium beschlossen. Nicht-EU-Ausländer, die für ein Studium nach Baden-Württemberg kommen, müssen demnach ab dem Wintersemester 2017/18 Studiengebühren in Höhe von 1500 Euro pro Semester bezahlen. Außerdem werden ab diesem Zeitpunkt für Student_innen eines Zweitstudiums Gebühren von 650 Euro je Semester erhoben. Das Gesetz erhält eine ganze Reihe von Ausnahme- und Befreiungsregelungen, die entweder der sozialverträglichen Ausgestaltung oder der Förderung des wissenschaftlichen Austauschs dienen.Derzeit studieren über 20 000 junge Menschen aus Nicht-EU-Ländern an baden-württembergischen Hochschulen; darunter stellen chinesische Studierende mit rund einem Viertel die größte Gruppe dar. Das Wissenschaftsministerium begründet das Gesetz damit, eine Einnahmensteigerung durch die Erhebung der Gebühren gegenüber drastischen Einschnitten im Wissenschaftsbereich zu bevorzugen. Kritiker sehen dagegen in der Regelung einen Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsätze beziehungsweise die Diskriminierung von Drittstaatler_innen und befürchten, dass die Reform als Türöffner für die erneute Einführung von Studiengebühren für alle Studierenden fungieren soll.Gemeinsam mit Expert_innen aus Wissenschaft und Politik wollen wir über Vor- und Nachteile der Erhebung von Studiengebühren diskutieren. Sie sind herzlich dazu eingeladen!Unsere Podiumsgäste sind: Ulrich Müller, Leiter politische Analysen, CHE Gemeinnütziges Centrum für Hochschulentwicklung Gabi Rolland MdL, Hochschulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg Sina Elbers, Vorständin der Studierendenvertretung der Universität Freiburg Moderation: Julien Bender, Freiburg Dateien FES Einladung_Studiengebuehren_29 Mai_Freiburg.pdf Termin Montag, 29.05.1719:00-21:00 Uhr Teilnahmepauschale keine Veranstaltungsort Friedrichstr. 39, UNIVERSITÄT79098 Freiburg Ansprechpartner_in Sarah Hepp sarah.hepp@fes.de Kontaktanschrift Fritz-Erler-Forum Werastr. 2470182 StuttgartTel. 0711-24839440, Fax 0711-24839450www.fes.de/de/fritz-erler-forum/