Blog Denkanstoß Geschichte Der Kampf um die Mitbestimmung in der Montanindustrie 1948–1951 20.05.2026 Hubert Woltering Nach 1945 forderten die Gewerkschaften wirtschaftsdemokratische Strukturen auf nationaler Ebene und betriebliche Mitbestimmung. Die Durchsetzung in der Montanindustrie war hierbei das erste Feld. Vor 1945 hatte kriegsbedingt in Deutschland eine wirtschaftliche Konzentration im Bereich der Grundstoffindustrien (Bergbau, Eisen- und Stahlerzeugung) stattgefunden. Unmittelbar nach Kriegsende forderten die Gewerkschaften zunächst die Veränderung dieser Strukturen. Dazu brachten sie eigene Vorschläge zur Neugestaltung der deutschen Wirtschaft ein. Am 30. Januar 1948 überreichten sie in der britischen Zone der Militärregierung einen Vorschlag zur „Neuordnung der Eisen- und Stahlindustrie“, der ein halbes Jahr später nochmals wiederholt wurde. Für die Gewerkschaften stand – mit Blick auf die Erfahrungen des vergangenen Weltkriegs – bei der Neuordnung ein Aspekt im Vordergrund: „Die Leitung der Eisen- und Stahlindustrie müßte, wie die Organe der einzelnen Unternehmungen, durch Einbau von Gewerkschaftsvertretern unter demokratische Kontrolle gestellt werden, damit jeder wirtschaftliche und politische Mißbrauch der eisenschaffenden Industrie verhindert wird.“ „Die Zukunft unseres Volkes“ – Flugblatt des DGB-Ortsausschusses Wanne-Eickel vom Dezember 1947 mit Forderungen nach einer Demokratisierung der Wirtschaft vor dem Hintergrund einer künftigen Verfassung. Bild: Urheber: Quelle: AdsD der FES, Sig. 6/FLBL003641 | Rechteinhaber unbekannt In den Ländern Nordrhein-Westfalen und Hessen wurden im August 1948 Gesetze erlassen, mittels derer die Sozialisierung der Grundindustrien umgesetzt werden sollte. Die Alliierten, die diesen Gesetzen aber ihre Zustimmung verweigerten, weil die wirtschaftspolitischen Regelungen durch eine künftige deutsche Regierung ausgestaltet werden sollten, erließen am 10. November 1948 in ihren Zonen jeweils ein Gesetz Nr. 75, über die die Neuordnung des Bergbaus, sowie der Eisen- und Stahlindustrie – ohne auf die künftige Eigentumsordnung einzugehen – geregelt werden sollten. Gewerkschaftliche Demonstration am 1. Mai 1949 mit Forderungen nach grundlegender Mitbestimmung Bild: Urheber: Quelle: AdsD der FES, Sig. 6/FOTB007833 | Rechteinhaber unbekannt Die Verhandlung der Mitbestimmung auf Ebene der Sozialpartner Nach der Verabschiedung des Grundgesetzes, der Wahl zum Bundestag und der Bildung des ersten Kabinetts durch Konrad Adenauer (1876–1967) erklärte dieser in seiner Regierungserklärung am 20. September 1949, dass der Interessenabgleich zwischen den Sozialpartnern, also ein „verständiger Ausgleich sozialer Gegensätze [.] eine unumgängliche Voraussetzung für den Aufstieg unseres Volkes“ sei. Die Neuregelung der Fragen von Mitbestimmung und Betriebsverfassung wurde seitens der Politik also zunächst den Sozialpartnern zugewiesen. Auf einem Treffen von Hans Böckler (1875–1951) mit Arbeitgeber-Funktionären Ende 1949 wurden Gespräche über die künftige Wirtschaftsordnung Westdeutschlands zwischen den Sozialpartnern vorbereitet, die im Frühjahr 1950 in Hattenheim liefen. Zu Annäherungen kam es in einigen Punkten (z.B. zu den Grundzügen eines künftigen Bundeswirtschaftsrates, der Ausgestaltung von Landeswirtschaftsräten), nicht jedoch in einer für die Gewerkschaften zentralen Frage der Mitbestimmung: die paritätische Besetzung des Aufsichtsrates mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Vertreter_innen war seitens der Unternehmer_innen nicht akzeptabel. Die Gespräche scheiterten. Die Alliierten erhöhten den Druck auf Adenauer, eine deutschlandweite Regelung in Fragen der Mitbestimmung zu erreichen. So setzte mit der Genehmigung vom 9. April 1950 der US-Hochkommissar John Jay McCloy (1895–1989) das hessische und das württembergisch-badische Betriebsverfassungsgesetz in Kraft, was nicht nur die Bundesregierung, sondern vor allem die Arbeitgeberverbände unter Zugzwang setzte. Die Gewerkschaften, die sich ohne wirkliche Machtpositionen in der Defensive befanden, sahen in Gesprächen unter Zeitdruck die Chance, einfacher zu gemeinsamen sozialpartnerschaftlichen Positionen zu kommen. Sonderausgabe der „Quelle“ zur Mitbestimmung von 1950 Bild: Urheber: Quelle: Bibliothek der FES, Signatur: AMZ 520 Am 14. April 1950 verabschiedete der Bundesausschuss des DGB seitens der Gewerkschaften die „Vorschläge zur Neuordnung der deutschen Wirtschaft", die am 22. Mai 1950 auch Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat zugingen. Für den späteren SPD-Gesetzentwurf bildeten diese Vorschläge die Grundlage. Zentral war, die paritätische Mitbestimmung auf betrieblicher und überbetrieblicher Ebene umzusetzen. Ziel war es weiterhin, den Gewerkschafter_innen eine gemeinsame Positionierung in Mitbestimmungsfragen zu bieten und aus der bisherigen Defensive herauszukommen. Die Veröffentlichung der Vorschläge schuf eine gemeinsame gewerkschaftliche Positionierung für künftige Kämpfe. Die Bergbau-Industrie. Organ der Industrie-Gewerkschaft Bergbau, 3 (1950), Nr. 28 vom 15.07.1950 Bild: Urheber: Quelle: Bibliothek der FES, Signatur: ALZ 74 Am 18. Juli 1950 stellten Bundesvorstand und Bundesausschuss des DGB fest, dass „zur wirkungsvollen Demokratisierung der Wirtschaft die Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit im Wirtschaftsgeschehen anzuerkennen und die gleichberechtigte Verantwortung der arbeitenden Menschen und ihrer Organisationen in allen entscheidenden wirtschaftlichen Fragen sicherzustellen“ sei. Für die Durchsetzung dieser Ziele müsse man alle notwendigen „gewerkschaftliche[n] Kampfmittel“ einsetzen. Die Verhandlung der Mitbestimmung auf staatlicher Ebene Nach dem Festfahren der Sozialpartner-Gespräche und der Positionierung des DGB und der SPD brachte auch die CDU-/ CSU-Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf auf den Weg. Dieser beinhaltete mehr gewerkschaftliche Vorstellungen als der spätere Regierungsentwurf, in dem den Positionen der Koalitionspartner FDP und DP stärker Rechnung getragen werden musste. Im Verlaufe des August 1950 wurde unter Federführung des Arbeitsministeriums ein Regierungsentwurf entwickelt, der Ende April im Kabinett beraten werden konnte. Die überarbeitete Fassung wurde am 31. Oktober 1950 im Kabinett verabschiedet und dem Bundestag zugeleitet. Die Verschlechterung gewerkschaftlicher Forderungen zeigte deutlich, dass die Regierung keineswegs um eine ausgleichende Normsetzung bemüht war. Die Gewerkschaften erkannten dies jedoch nicht: in einer Sitzung des Geschäftsführenden Bundesvorstandes des DGB am 23. Oktober 1950 erklärte man die Bereitschaft, erneut unverbindlich in Gespräche mit der Arbeitgeberseite einzutreten. Bis Ende November kam es jedoch nicht zu weiteren Gesprächen. Am 9. Mai 1950 war von Robert Schuman (1886–1963) der Plan zur Bildung einer deutsch-französischen Montanunion publiziert worden, die letztlich in Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) am 18. April 1951 mündete. Zentrales Moment des Schuman-Planes war die Unterstellung der deutschen und französischen Kohle- und Stahlproduktion unter eine hohe Behörde. Für die Regierung Adenauer hatte der Schuman-Plan hohe Bedeutung, weil über ihn die Westintegration Deutschlands vorangetrieben wurde. Seitens der Gewerkschaften erfolgte eine pragmatische Wende im Umgang mit der Thematik. Äußeres Zeichen hierfür war im Oktober 1950 die Verlegung der Zuständigkeit für Mitbestimmungsfragen innerhalb der DGB-Bundesvorstandsverwaltung von der Hauptabteilung Arbeitsrecht in die Hauptabteilung Wirtschaftspolitik unter Hans vom Hoff (1899–1969), der an den Verhandlungen zum Schuman-Plan als DGB-Delegierter teilgenommen hatte und 1952 als persönlicher Berater Jean Monnets (1888–1979) in die Hohe Behörde der EGKS wechselte. Das gewerkschaftliche „Endspiel“ in Sachen „Mitbestimmung“ In einem Gespräch am 19. November 1950 zwischen führenden Gewerkschaftern und Mitbestimmungsexperten in Anwesenheit Hans Böcklers wurde beschlossen, gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen (Urabstimmung und Streik) vorzubereiten und die Mitarbeit bei Neuordnung des Montanbereichs einzustellen. Die unabdingbare Verknüpfung von Neuordnung des Wirtschaftssektors und der paritätischen Mitbestimmung in ihm wurde gegenüber der Regierung kommuniziert. In einem Treffen drei Tage später zwischen Minister Ludwig Erhard (1897–1977) und alliierten Experten betonte dieser, dass eine Regelung in den Sektoren Kohle, Stahl und Eisen keinesfalls Anwendung in anderen Industriesektoren finden dürfe. Anfang Januar 1951 machten sich Unternehmer diese Position zu eigen. Metall. Zeitung der IG Metall für die Bundesrepublik Deutschland, 2 (1950), Nr. 25 vom 06.12.1950 Bild: Urheber: Quelle: Bibliothek der FES, Signatur: ALZ 80 In einem Brief an Adenauer am 23. November 1950 hatte Böckler gefordert, „für alle unter das Gesetz Nr. 27 fallenden Unternehmen die Einrichtung von paritätischen Aufsichtsräten und Vorständen, in denen ein Arbeitsdirektor als vollberechtigtes Vorstandsmitglied mitarbeitet“, zu realisieren. Böckler kündigte weiterhin an, dass in den betreffenden Unternehmen von IG Metall und IG Bergbau Urabstimmungen geplant seien, um die Bereitschaft der Belegschaften abzufragen, gegebenenfalls in Streik zu treten. In den Urabstimmungen befürworteten jeweils über 90 Prozent mögliche Streiks. Konrad Adenauer wurde zum direkten Ansprechpartner für die Gewerkschaften, weil Bundesarbeitsminister Storch und Bundeswirtschaftsminister Erhard in den vorherigen Verhandlungen zu sehr Partei bezogen hatten. Dies alles und letztlich auch die Befürchtung, dass die Alliierten das Heft des Handelns an sich reißen könnten, führte im Jahreswechsel 1950/51 zu erneuten Gesprächen zwischen allen Interessengruppen. Der DGB-Vorsitzende Hans Böckler im Gespräch mit Bundeskanzler Konrad Adenauer, Januar 1951 Bild: Urheber: AdsD der FES, Sig. 6/FOTA047901 Metall. Zeitung der IG Metall für die Bundesrepublik Deutschland, 3 (1951), Nr. 1 vom 10.01.1951 Bild: Urheber: Quelle: Bibliothek der FES, Signatur: ALZ 80 Besonders die Streikbereitschaft der Gewerkschaften bot in dieser Phase noch Stoff für Diskussionen: Ein möglicher Arbeitskampf wurde als Androhung eines politischen Streiks verstanden, als „Eingriff in die Rechte des Parlamentes", als „Verfassungsbruch" und als „revolutionäre[r] Akt". Diese Grundbedenken wurden auch im Briefwechsel zwischen Böckler und Adenauer thematisiert. In einem Treffen zwischen beiden Männern am 11. Januar 1951 machte Böckler aber deutlich, dass seitens der Gewerkschaften ein Kompromiss nicht mehr umsetzbar wäre. Am 17./18. Januar 1951 führte Adenauer getrennt Gespräche mit den Sozialpartnern, um eine für beide Seiten akzeptable Regelung in der Mitbestimmungsfrage zu finden, durch die die Gewerkschaften konstruktiv in die Wirtschafts- und Außenpolitik Adenauers, insbesondere die Umsetzung des Schumanplans und der damit verbundenen Westintegration Deutschlands, eingebunden werden konnten. Obwohl beide Seiten unter Vermittlung des Kanzlers die Gespräche wieder aufnahmen, wurden seitens der Wirtschaftsverbände Vorbehalte geltend gemacht. So schrieb Fritz Berg (1901–1979), erster Präsident des Bundesverbandes Deutscher Industrie, in einem Brief an Adenauer am 18. Januar 1951: „Die Verantwortung dafür, daß auf politischem Gebiet unter Druck verhandelt wird, fällt der Regierung und der gesetzgebenden Körperschaft zu. Ich glaube indessen, verpflichtet zu sein, darauf hinzuweisen, daß die gesamte Industrie in diesen Verhandlungen unter dem Druck eines rein politischen Streikes eine verhängnisvolle Erschütterung der Staatsautorität und der Grundlagen unserer jungen Demokratie erblickt.“ Dem „Druck der Straße“ (Telegramm an Adenauer, 4. Januar 1951) dürfe nicht nachgegeben werden. Adenauer versuchte, seine Vermittlungsrolle in den vom 19. bis 22. Januar 1951 laufenden Gesprächen aus der Öffentlichkeit zu halten, um einerseits die Verhandlungsergebnisse den Sozialpartnern zuschreiben zu können, andererseits nicht in eine Mittlerrolle in anstehenden Verhandlungen zum Betriebsverfassungsgesetz gedrängt zu werden. Auch um das Verhältnis der CDU/CSU zu seinen Koalitionspartnern war er besorgt. Trotz vieler positiver Vorzeichen kamen die Gespräche aber nicht von der Stelle. Hier war das Hemmnis, wie Berufung und Stellung des 11. Aufsichtsratsmitglieds geregelt werden sollte. Am 25. Januar 1951 konnte schließlich ein Verhandlungsergebnis erzielt werden, dessen Inhalte im einberufenen Bundeskabinett gebilligt wurden. Es wurde beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf dem Bundestag zuzuleiten. Aufgrund dieser Entwicklung beschloss der DGB-Bundesausschuss am 29. Januar 1951, den zwei Tage später vorgesehenen Streik zunächst auszusetzen. Durch die Gewerkschaften wurde die Ausweitung der Mitbestimmungspolitik auf weitere Wirtschaftsbereiche (z.B. Chemieindustrie) nicht offensiv betrieben, um bisherige Ergebnisse nicht zu gefährden. Die Quelle. Funktionärorgan des Deutschen Gewerkschaftsbundes, 2 (1951), Heft 2 Bild: Urheber: Quelle: Bibliothek der FES, Signatur: AMZ 520 Am 14. Februar 1951 erfolgte die erste parlamentarische Behandlung des Gesetzentwurfes. In seiner Rede betonte Adenauer nochmals, dass das geplante Mitbestimmungsgesetz nur auf die Sektoren Kohle/Stahl/Eisen Anwendung finden sollte. Nach dieser ersten parlamentarischen Beratung wurde der Entwurf in die vereinten Ausschüsse für Arbeit und Wirtschaftspolitik verwiesen. Der von diesen beiden Ausschüssen eingesetzte Arbeitskreis traf sich erstmals am 16. Februar 1951, dem Sterbetag von Hans Böckler. Es folgten elf weitere Treffen, in denen der Ursprungsentwurf stark verändert wurde. Der wiederum in den beiden Ausschüssen beratene Entwurf wurde am 15. März 1951 mit 22 (CDU/CSU, FDP, DP) gegen 18 Stimmen (SPD) bei 7 Enthaltungen angenommen. Das Bemühen Adenauers, den Regierungsentwurf wieder zum Gegenstand der Gesetzgebung zu machen, war zunächst vergeblich. Erst Anfang April 1951 konnte der Entwurf wieder in eine Fassung gebracht werden, die den Beschlüssen vom 25. Januar 1951 nahekam. Dem Gesetz wurde am 10. April 1951 zugestimmt. Nach Veröffentlichung des Gesetzes am 21. Mai 1951 im Bundesgesetzblatt trat es am 17. Juni 1951 in Kraft. Kundgebung am 1. Mai 1951 Bild: Urheber: AdsD der FES, Sig. 6/FOTB007744 Metall. Zeitung der IG Metall für die Bundesrepublik Deutschland, 3 (1951), Nr. 1 vom 30.04.1951 Bild: Urheber: Quelle: Bibliothek der FES, Signatur: ALZ 80 Gewerkschaftliche Monatshefte. Zeitschrift für soziale Theorie und Praxis, 2 (1951), Heft 5 Bild: Urheber: Quelle: Bibliothek der FES, Signatur: AMZ 306 Archiv- und Bibliotheksbestände im AdsD Über einige Archivbestände des AdsD lässt sich der Weg hin zur Montanmitbestimmung nachzuzeichnen. So finden sich zum Beispiel die Nachlässe von Hans Böckler (1/HBAH) oder Erich Potthoff (1/EPAB) im DGB-Archiv, ein Sonderarchiv im AdsD, wie auch die Bestände des „DGB, Brit. Besatzungszone (5/DGAC) oder des „DGB-Bundesvorstandes, Abt. Vorsitzender“ (5/DGAI). Auch Material im Bestand des historischen Archivs der IG Metall (5/IGMA) ist hilfreich. Im Katalog der Bibliothek der FES führt die Schlagwortsuche unter montanmitbestimmung 32 Treffer. Weiterhin finden sich hier Kongressprotokolle, Geschäftsberichte und Nachrichtendienste von DGB und Einzelgewerkschaften. Sehr viel aussagekräftiges Material enthalten auch die Zeitungen/Zeitschriften des DGB („Welt der Arbeit“, „Die Quelle“ oder „Gewerkschaftliche Monatshefte“) und vieler Einzelgewerkschaften (z.B. „Metall“ oder „Die Bergbau-Industrie“). Literatur Montanmitbestimmung. Das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie vom 21. Mai 1951, Düsseldorf 1984, https://kgparl.de/wp-content/uploads/1984/01/montanmitbestimmung_kgparl_mueller-list-gabriele.pdf. Thum, Horst: Mitbestimmung in der Montanindustrie. Der Mythos vom Sieg der Gewerkschaften, Stuttgart 1982, https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1524/9783486703351/html. Potthoff, Erich: Der Kampf um die Montan-Mitbestimmung, Köln 1957. Schmidt, Eberhard: Die verhinderte Neuordnung 1945–1952. Zur Auseinandersetzung um die Demokratisierung der Wirtschaft in den westlichen Besatzungszonen und in der Bundesrepublik Deutschland, 8. Aufl., Frankfurt am Main 1981. Kontakt Sie haben eine Rückmeldung zum Beitrag oder möchten mehr über unsere Publikationen und Veranstaltungen erfahren? Public History public.history(at)fes.de Sie möchten selbst bei uns recherchieren oder haben ein allgemeines Anliegen? Anfragen Archiv und Bibliothek Archiv der sozialen Demokratie +49 228 883 9046 archiv.bibliothek(at)fes.de Das könnte Sie ebenfalls interessieren Bild: Urheber: AdsD, Sign. 6/FOTB030548 Donnerstag, 07.05.2026 Blog Denkanstoß Geschichte 50 Jahre Mitbestimmungsgesetz: Eine Enttäuschung mit Ansage Vor 50 Jahren wurde das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer verabschiedet. Es markiert einen Endpunkt der Demokratisierung der Wirtschaft in der Bundesrepublik. Wie fügt es sich in die deutsche Demokratiegeschichte ein? 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