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50 Jahre Mitbestimmungsgesetz: Eine Enttäuschung mit Ansage

Christian Testorf

Vor 50 Jahren wurde das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer verabschiedet. Es markiert einen Endpunkt der Demokratisierung der Wirtschaft in der Bundesrepublik. Wie fügt es sich in die deutsche Demokratiegeschichte ein?

Mitbestimmung als gewerkschaftliches Kernanliegen umfasst in Deutschland die Mitbestimmung im Betriebsrat und die in Aufsichtsräten von Großunternehmen und Konzernen mit mehr als 2.000 Mitarbeiter_innen. Während die Forderung einer Erweiterung der Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten angesichts der Digitalisierung der Arbeitswelt und der zunehmenden Fragmentierung von Betrieben und Betriebsteilen eine Renaissance erfährt, bleibt es um den zweiten Pfeiler der Mitbestimmung der Arbeitnehmer_innen im Aufsichtsrat, im Folgenden Unternehmensmitbestimmung oder kurz Mitbestimmung genannt, merkwürdig still. Dabei ist die Flucht aus der Unternehmensmitbestimmung ungebrochen. Gut 40 % der aufsichtsratspflichtigen Unternehmen vermeiden die Mitbestimmung, indem sie gesetzliche Lücken bei einem Rechtsformwechsel nutzen oder schlicht keinen Aufsichtsrat gründen. Genügend Gründe also, seitens der Gewerkschaften den Ausbau der Unternehmensmitbestimmung mit ebensolcher Verve zu vertreten, wie es im Vorfeld von deren Entstehung betrieben wurde. 

Auf dem Weg zur Mitbestimmung

Anknüpfend an die 1951 unter historisch einmalig günstigen Konstellationen etablierte Montanmitbestimmung, bei der Inhaber_innen und Arbeitnehmer_innen eine echte geteilte Machtposition im Aufsichtsrat innehaben, war das Denken der verantwortlichen Gewerkschafter_innen im DGB der 1950er- und 1960er-Jahre geprägt von einer Demokratisierung der Wirtschaft und einer Zähmung der Machtposition von Unternehmer_innen. Überlegungen der späten 1950er-Jahre gingen gar soweit, Großunternehmen aufgrund ihrer gesamtgesellschaftlichen Bedeutung eine eigene Verfassung vorzuschreiben, in der die Arbeitnehmer_innen einen festgelegten Anteil an den Sitzen der Hauptversammlung hätten erhalten sollen. Am Ende intensiver gewerkschaftsinterner Debatten galt jedoch die paritätische Mitbestimmung ab Mitte der 1960er-Jahre als die Leitschnur und Kernforderung des DGB als dem treibenden Akteur. Demokratie in der Wirtschaft solle, so der DGB-Vorsitzende Ludwig Rosenberg, die Kontrolle wirtschaftlicher Macht ermöglichen und die politische Demokratie ergänzen. „Wenn es wahr ist, daß die Wirtschaft unser Schicksal ist, so ist es notwendig, daß wir alle über unser Schicksal mitbestimmen.“ 

Doch die Gewerkschaften standen mit dieser Forderung bereits seit den 1960er-Jahren allein da. Die Unionsparteien konnten sich, abgesehen vom CDA-Arbeitnehmerflügel, dem Gedanken wenig überraschend nicht anschließen. Ebenso erwartbar war die Ablehnung der FDP der 1960er-Jahre. Die Unternehmensverbände rund um den Hauptgegner BDA diffamierten das Anliegen mit dem Schlagwort vom „Gewerkschaftsstaat“. Schwieriger gestaltete sich für den DGB, dass die Gewerkschaftsmitglieder selbst von der Notwendigkeit der Mitbestimmung überzeugt werden mussten. Mit nie gekannten Anzeigen- und Werbekampagnen in der Öffentlichkeit und in der Gewerkschaftspresse und einer umfangreichen Schulung von Haupt- und Ehrenamtlichen versuchte die Abteilung Werbung des DGB seit Mitte der 1960er-Jahre, die öffentliche Meinung zugunsten der Mitbestimmung zu beeinflussen und die Mitglieder einzuschwören. „Mitbestimmung – eine Forderung unserer Zeit“ hieß die zentrale Denkschrift, die ebenso wie die ihr folgenden Kampagnen versuchte, die qualifizierte Mitbestimmung im Geist einer Zeit zu verorten, in den sie nicht gehörte. Zu den vielen Millionen Mark, die der DGB für die Popularisierung im Vorfeld der Bundestagswahl 1969 steckte, traten noch 15 Großkundgebungen hinzu, zu denen die Mitglieder der Gewerkschaften eher widerwillig anreisten. Alles diente dem Ziel, den Druck auf die Politik zu erhöhen und sich der Sache anzunehmen. 

Das heiße Eisen

Für diese entwickelte sich die Forderung des DGB zum Problemfall. Die Mitbestimmung galt als das „heiße Eisen“ (Theodor Blank), an dem sich alle politischen Parteien die Finger verbrennen konnten. Die Sozialdemokratie stand dabei als natürliche Partnerin des DGB im Fokus der Aufmerksamkeit und hatte eine größere Fallhöhe als CDU/CSU und FDP. Das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und SPD entwickelte sich bereits in den späten 1960er-Jahren schlecht. Neben den Konflikten rund um die Notstandsgesetze und infolge des ersten wirtschaftlichen Abschwungs Deutschlands 1967 traten atmosphärische Spannungen auf. Der Schwerpunkt der SPD lag eindeutig auf der Weiterentwicklung der Betriebsverfassung, die als den Arbeitnehmer_innen unmittelbarer und verständlicher angesehen wurde. „Nur ein sehr kleiner Teil der gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer hat darüber hinaus positive Vorstellungen von der Mitbestimmung im qualifizierten Sinne auf der Ebene von Vorständen und Aufsichtsräten. Diese Bewusstseinslage muss natürlich in einer Wahlkampagne durch die Partei sorgfältig bedacht werden.“ So brachte der damalige Fraktionsvorsitzende der SPD im Bundestag Helmut Schmidt in einem Schreiben an Ludwig Rosenberg die 1967 die realistische Betrachtung der SPD auf den Punkt. Diese Linie, durchzusetzen, was politisch möglich war und den Forderungen des DGB nicht eins zu eins folgen zu wollen, sollte die SPD nicht mehr verlassen.

Dem DGB gelang es jedoch durch seine Öffentlichkeitsarbeit, dass sich alle Parteien mit dem Anliegen befassen mussten. In der SPD-Bundestagsfraktion wurde ein eigener Unterausschuss Mitbestimmung gegründet, in dem über den richtigen politischen Weg und einen eigenen Gesetzesvorschlag debattiert wurde und in dem bereits die bedeutende Frage der Verfassungskonformität der Mitbestimmung intensiv erörtert wurde. 1968 brachte die SPD-Fraktion im Wesentlichen aus wahltaktischen Motiven heraus einen eigenen Gesetzentwurf zur Mitbestimmung in den Bundestag ein. Die CDU rang auf ihrem Parteitag 1968 um ihren Kurs. Der christlichen Tradition entsprang dabei der Gedanke der Partnerschaft zwischen Unternehmern und Arbeitnehmern und wurde als Hauptargument zugunsten einer Mitbestimmung angeführt. Mehrheitlich entschied der Parteitag jedoch gegen eine Übertragung der Montanmitbestimmung auf die gesamte Wirtschaft.  Die FDP, in den späten 1960er-Jahren in der Opposition, befasste sich in einer rückblickend kurzen Phase des Aufstiegs des sozial-liberalen Gedankens mit der Unternehmensverfassung und erkannte grundsätzlich an, dass es einer gewissen Form der Unternehmenskontrolle bedürfe. Zum ersten Mal entwickelte die FDP in ihren Freiburger Thesen 1971 ihre Sicht von Gesellschaftspolitik. Man entwickelte eigene Vorstellungen über die Unternehmensmitbestimmung legte die Rolle der leitenden Angestellten fest, was im weiteren Verlauf eine bedeutend wurde. 

In der sozial-liberalen Koalition – zwei Kompromisse

Durch den Schwenk der FDP tat sich ein Feld auf, um innerhalb der neuen sozial-liberalen Koalition ab 1969 in Sachen Mitbestimmung voranzukommen. Nachdem die Biedenkopf-Kommission ihren Bericht zur Auswertung der Erfahrungen mit der Mitbestimmung 1970 vorgelegt hatte, konnte die Koalition nicht länger auf Zeit spielen. So handelten die Koalitionäre aus SPD und FDP einen Kompromiss aus, in dem sie die verschiedenen gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Ansichten über das richtige Maß zwischen demokratischer Kontrolle im Unternehmen und wirtschaftlicher Freiheit austarieren mussten. Die Debatten wurden überlagert von der Frage der Rolle der leitenden Angestellten und der Verfassungskonformität der Mitbestimmung, deren Kritiker die paritätische Mitbestimmung im Aufsichtsrat als einen zu starken Eingriff in die Eigentumsrechte brandmarkten. Zahlreiche Rechtsgutachten sollten die Konformität mit dem oder den Verstoß gegen das Grundgesetz belegen. Dem DGB entglitt in dieser Phase ab 1972 die Kontrolle der Debatte und der Kontakt zu ihrem wichtigsten Bezugspartner SPD, mit dem deutliche Differenzen zutage traten. Die SPD zeigte sich zu keinem Zeitpunkt bereit, die Forderungen des DGB ohne Abstriche umzusetzen. 

Das kontinuierliche Beharren des DGB auf der paritätischen Ausgestaltung der Unternehmensmitbestimmung, die im Grunde seit den 1960er-Jahren erledigt war, führte dazu, dass dieser den ersten Koalitionskompromiss von 1974 ablehnte. Dies erwies sich als strategischer Fehler. Innerhalb der FDP hatte sich zwischenzeitig eine wirtschaftsliberale Wende rund um Otto Graf Lambsdorff vollzogen. Nach der Zurückweisung debattierte die Koalition erneut einen zweiten Koalitionskompromiss, bei dem der wirtschaftsliberale Flügel der FPD mehr Einfluss nahm. Nach langen Debatten passierte das Gesetz am 18. März 1976 den Bundestag. Zentral war nun die stärkere Stellung der leitenden Angestellten und das Doppelstimmrecht des Aufsichtsratsvorsitzenden in Patt-Situationen im Aufsichtsrat, die im ersten Kompromiss in einer komplizierteren und aus Sicht der Gewerkschaften günstigeren Variante gelöst worden wäre. Das Ergebnis resümierte der DGB-Vorsitzende Heinz-Oskar Vetter in seinem bekannten Wort von der größten Enttäuschung seiner Amtszeit. Es hätte ihn nicht überraschen müssen. Zu technisch gedacht, zu sehr vonseiten der Spitzen der Gewerkschaften gewollt, erzeugte die Unternehmensmitbestimmung nie eine Leidenschaft in der Politik und bei Gewerkschaftsmitgliedern. Im Nachgang beruhigten sich die Gemüter allmählich. Zwar veranlasste die Verabschiedung des Gesetzes die Arbeitgeber zur Anrufung des Bundesverfassungsgerichts, was wiederum den DGB bewog, noch am selben Tag die Konzertierte Aktion zu verlassen, die sich allerdings zu dem Zeitpunkt längst überlebt hatte. Doch der öffentliche Aufreger existierte seit der Verabschiedung nicht mehr. Das Bundesverfassungsgericht stellte 1979 die Rechtskonformität des Mitbestimmungsgesetzes fest. 

Eine Mitbestimmungsinitiative?

Zunächst getragen vom Willen zur Demokratisierung der Wirtschaft und zur Kontrolle wirtschaftlicher Macht, fand im Nachhinein eine neue Deutung der Mitbestimmung in Aufsichtsräten als stabilisierender Faktor des deutschen Wirtschaftssystems statt. Mitbestimmung sei rational, sie mache Unternehmen produktiver und innovativer, so das Argument vonseiten der Gewerkschaften. Doch die „Deutschland AG“, die tiefgehende Verbindung von Arbeitnehmer_innenvertretungen und Unternehmen, löste sich in der Bundesrepublik seit den 2000er-Jahren zunehmend auf. Großunternehmen haben heute eine weniger dominante Stellung in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt inne, auch der gesellschaftliche Einfluss von Vertreter_innen von Interessenorganisationen wie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden kann nicht mehr mit dem früherer Zeiten verglichen werden: Wer kennt heute noch die DGB-Vorsitzende oder den Arbeitgeberpräsidenten? So verwundert es nicht, dass politische Initiativen zu ihrem Ausbau und ihrer Festigung im 50. Jahr ihres Bestehens kaum vorhanden sind. Vonseiten der Gewerkschaften scheint es anders als bei den Jubiläen vor zehn und zwanzig Jahren wenig Druck für eine echte Mitbestimmungsinitiative zu geben. Die fehlende öffentliche Debatte über ihren Stellenwert ist ein Indiz, dass der „Rheinische Kapitalismus“ (Michel Albert) weitgehend der Vergangenheit angehört. Die Gewerkschaften und die ihnen nahestehenden Parteien täten jedoch gut daran, den Wert der Unternehmensmitbestimmung im 50. Jahr ihres Bestehens herauszustellen. Sie ist ein Element, um dem Kapitalismus angloamerikanischer Art und seiner ihm innewohnenden Machtballung ein Kontrapunkt zu setzen. Dieser Aspekt der Mitbestimmung ist zeitgemäßer denn je.

Christian Testorf

Quellen und Literatur

 

Rosenberg, Ludwig: Wir fordern die Erweiterung der Mitbestimmung. Referat anlässlich der Kundgebung „Mitbestimmung“ der IG Chemie, Papier, Keramik am 6. Oktober 1965 in Dortmund, o.O. o.J.

Gotto, Bernhard: Ein schöngeredeter Misserfolg? Erinnerungen an das Mitbestimmungsgesetz von 1976, in: Berger, Stefan/Jäger, Wolfgang/Teichmann, Ulf (Hrsg.): Gewerkschaften im Gedächtnis der Demokratie. Welche Rolle spielen soziale Kämpfe in der Erinnerungskultur? Bielefeld 2022, S. 481–502. 

Sick, Sebastian: Erosion der Unternehmensmitbestimmung – Zur Mitbestimmung und Mitbestimmungsvermeidung in Deutschland, Düsseldorf 2024.

SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag (Hrsg.): Wir wollen mehr Demokratie in der Arbeitswelt wagen: Für ein Mitbestimmungsrecht auf der Höhe der Zeit, Berlin 2024. 

Testorf, Christian: Ein heißes Eisen. Zur Entstehung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer von 1976, Bonn 2017. 

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