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Von Petra Keller und Sarah Gräf
Fast 80% der Teilnehmenden aus Demokratieprojekten haben bereits gewaltbezogene Drohungen erlebt (BEWARE-Studie). Immer mehr zivilgesellschaftliche Organisationen erfahren antidemokratische Angriffe, die vielfältige Formen annehmen: Störungen an Infoständen, Hate Speech, digitale Gewalt, Desinformation, aber auch physische Bedrohungen und Übergriffe. Um weiter handlungsfähig zu bleiben, brauchen Non-Profit-Organisationen durchdachte Sicherheitskonzepte, die Mitarbeitende, Ehrenamtliche und Zielgruppen bestmöglich schützen.
Dieses Thema im Fokus bietet einen praxisorientierten Überblick zum Schutz vor antidemokratischen Angriffen. Welche Bausteine gehören zu einem Sicherheitskonzept? Wie bleiben Organisationen im Ernstfall handlungsfähig und wie können Betroffene bestmöglich unterstützt werden?
Das Phänomen "Shrinking Spaces" beschreibt, wie zivilgesellschaftliche Handlungsräume systematisch eingeschränkt werden – eine Entwicklung, die längst auch Deutschland erreicht hat. Neben wachsender finanzieller Unsicherheit und zunehmenden Infragestellungen der Gemeinnützigkeit von Organisationen spielen rechtsextreme Übergriffe eine zentrale Rolle. Die Bedrohungslage verschärft sich dabei stetig: Antidemokratische Akteur*innen attackieren gezielt Organisationen, die sich für Menschenrechte, Demokratie und Vielfalt einsetzen. Besonders häufig treffen die Angriffe Frauen*, queere Menschen, sowie Personen, die von Rassismus und intersektionaler Diskriminierung betroffen sind.
Bedrohungen sind ein vielschichtiges Phänomen: Sie reichen von digitalen Angriffen und Störungen von Veranstaltungen bis hin zu physischer Gewalt. Häufiges Ziel ist es, zivilgesellschaftliches Engagement zu unterdrücken und Engagierte einzuschüchtern. Antidemokratische Akteur*innen nutzen solche Übergriffe, um Einfluss zu gewinnen und ein Klima zu schaffen, in dem demokratische Werte zunehmend in Frage gestellt, Debattenräume verengt, Sichtbarkeit reduziert und Gleichstellungsbemühungen zurückgedrängt werden.
Viele Organisationen trifft diese Entwicklung unvorbereitet. Es fehlen klare Zuständigkeiten, Abläufe und Wissen über Handlungsoptionen. NPOs stehen unter Druck, wissen aber oft nicht, wo sie ansetzen sollen.
„Aus den FES-Studien zu rechtsextremen und demokratiefeindlichen Einstellungen – den sogenannten „Mitte-Studien“ – wissen wir, dass menschenfeindliche und diskriminierende Haltungen tief verankert sind, auch in der Mitte der Gesellschaft. Die theoretische Akzeptanz von politischer Gewalt zeigt, dass Demokrat*innen unter Druck stehen und realen Gefahren ausgesetzt sind.
Die Studien zeigen aber auch, dass die Mehrheit der Gesellschaft fest auf dem Boden der Demokratie steht. Diese Mehrheit gilt es zu aktivieren, ihr eine Stimme zu geben und handlungsfähig zu machen für zivilgesellschaftliches demokratisches Engagement, denn Gemeinsamkeit und Solidarität schützen auch vor Angriffen.
Die Politik ist darüber hinaus gefordert, die vorhandenen roten Linien auch durchzusetzen und im Zweifel deren Übertretung zu ahnden und so Sicherheit für zivilgesellschaftliche Organisationen zu schaffen. Dazu gehört auch eine auskömmliche Finanzierung von Bildung und Engagement.“
Franziska Schröter, Herausgeberin der FES-„Mitte-Studie“
Ein Sicherheitskonzept beschreibt Regelungen und Maßnahmen, die auf die jeweilige Organisation zugeschnitten sind. Es unterstützt dabei, Risiken systematisch einzuschätzen und umfasst verbindliche Schritte für Prävention und Intervention.
Der erste Schritt ist eine Risikoanalyse. Das Team sammelt systematisch alle denkbaren Risiken, um die Lage realistisch einzuschätzen und mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die Planung weiterer Maßnahmen. Dabei sollten sowohl Wege zu Veranstaltungsorten als auch digitale Aspekte berücksichtigt werden, etwa die Auffindbarkeit personenbezogener Daten oder die Präsenz auf Social-Media-Plattformen. Der Fokus sollte nicht nur auf gewaltbezogenen Bedrohungen liegen, sondern auch andere Risikodimensionen einbeziehen, wie politische Interventionen, z.B. parlamentarische Anfragen zur Finanzierung. Eine gründliche und frühzeitige Risikoanalyse ist die Basis für alle folgenden Schritte.
Entscheidend ist, möglichst viele Perspektiven einzubeziehen, von der Leitungsebene über Mitarbeitende und Ehrenamtliche bis hin zu Zielgruppen und verschiedenen Betroffenheitsgruppen, etwa migrantischen Personen, Menschen mit Behinderungen oder Kindern. Menschen, die von transnationalen faschistischen Bedrohungen betroffen sind, verfügen oft über jahrelange Erfahrung mit Angriffen. Von ihrer Expertise können andere Organisationen lernen und wichtige Impulse für eigene Sicherheitskonzepte gewinnen.
Wird die Risikoanalyse über Umfragen oder in Austauschräumen durchgeführt, können Fragen zu Erfahrungen mit Bedrohungen, zur Nutzung von Unterstützungsangeboten, zu Beschwerdewegen in der Organisation, zur Zusammenarbeit mit der Polizei und zu Veränderungsbedarfen gestellt werden. Der Prozess kann iterativ gestaltet werden: Zielgruppen und potenziell Betroffene werden befragt, auf dieser Grundlage wird ein Konzept erstellt, zur Bewertung vorgelegt und anschließend anhand der Rückmeldungen weiter angepasst.
Reflexionsfragen:
Zu Beginn sollten alle Beteiligten klären, wer welche Kapazitäten, welches Wissen und welche Verantwortlichkeiten einbringt. Rollen, Grenzen und Entscheidungswege müssen transparent sein.
Es empfiehlt sich, eine Steuerungsgruppe zu bilden, die das Sicherheitskonzept entwickelt, regelmäßig zusammenkommt, offene Fragen klärt und alle über den Prozess informiert. Idealerweise koordiniert eine hauptamtliche Person diesen Prozess. Mindestens eine entscheidungsbefugte Person mit entsprechendem Mandat sollte aktiv in die Ausarbeitung des Sicherheitskonzepts involviert sein.
Optimalerweise begleitet eine externe Fachperson den Prozess.
Die Entwicklung eines Sicherheitskonzepts ist kontinuierliche Prozessarbeit. Nach jedem Vorfall müssen Maßnahmen und Strukturen überarbeitet und angepasst werden. Entscheidend ist, die Aufgaben und Zuständigkeiten klar zu regeln und ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen bereitzustellen.
Ein Prozesslinienkompass verdeutlicht, wer wofür verantwortlich ist, wen man wann informieren oder einbeziehen muss, wer den Verlauf des Falls verfolgt und wer indirekt betroffen sein könnte.
Es sollte sowohl digital als auch analog einfache Meldewege und Möglichkeiten geben, über Vorfälle, Unwohlsein oder Bedrohungsgefühle zu sprechen. Dabei muss offenliegen, wie gemeldete Fälle bearbeitet werden, welche Vertraulichkeitsregeln gelten und wie personenbezogene Daten geschützt werden.
Reflexionsfragen
Ein Leitbild, eine Mission oder ein Verhaltenskodex gibt Orientierung, schafft Klarheit und hilft, bei Störungen oder Angriffen auf Inhalte und Anliegen der Organisation konsequent zu argumentieren und Manipulationsversuche abzuwehren.
Klar formulierte Werte und Haltungen wirken nicht nur nach außen, sondern geben auch intern Orientierung. Eine klare Positionierung für Menschenrechte, Demokratie und Vielfalt gibt dem Prozess das notwendige Mandat und unterstützt eine geteilte Problemwahrnehmung. Alle Mitarbeitenden und Engagierten sollten sich auf die Notwendigkeit einer Sensibilisierung für das Thema Sicherheit verständigen können.
Informationsvermittlung und Qualifizierung umfassen Schulungen zur Handlungssicherheit und Prävention sowie Studien zur Schärfung des Bewusstseins und Einschätzung der Lage. Die Themen sind vielfältig: vom Eigenschutz (etwa dem Umgang mit privaten Handynummern oder der Sicherung von Vereinsobjekten) über die Planung von Veranstaltungen und den Umgang mit Hate Speech und Gegenrede bis hin zu Selbstbehauptungsworkshops.
Der Wissensaufbau sollte alle einbeziehen, nicht nur die Verantwortlichen für das Sicherheitskonzept.
Infrastruktur: Grundlegende IT-Sicherheitsmaßnahmen wie Zwei-Faktor-Authentifizierung, Passwortmanager und verschlüsselte Messenger sichern die digitale Infrastruktur. Bildschirmsperren, Festplattenverschlüsselung und regelmäßige Backups sind unverzichtbar. In öffentlichen WLANs empfiehlt sich die Nutzung eines VPN. Besonders gefährdete Personen sollten prüfen, ob sie ihre Adresse im Melderegister sperren lassen (Auskunftssperre nach §51 BMG). Für Newsletter und Veranstaltungsankündigungen bieten sich Funktionsadressen an. Das schützt Einzelpersonen und erschwert gezielte Angriffe. Generell gilt: Nur notwendige Daten erfassen und speichern.
Online-Präsenz: Organisationen sollten genau überlegen, wer online sichtbar ist und welche Informationen sie preisgeben. Fotos oder persönliche Daten dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung veröffentlicht werden. Privatsphäre-Einstellungen in sozialen Medien sollten regelmäßig überprüft werden: Profile auf privat setzen, Standortdaten ausschalten, alte Beiträge durchsehen. Google Alerts für den eigenen Namen helfen, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen.
Doxxing: Um die Einschüchterung durch die Veröffentlichung privater Daten zu erschweren, sollte man neben der Melderegister-Auskunftssperre den digitalen Fußabdruck prüfen: Lässt sich eine private Telefonnummer finden? Existieren alte, ungenutzte Accounts? Sind Daten von Familienmitgliedern zugänglich? Für öffentliche Korrespondenz empfiehlt sich eine separate Postfachadresse. Kinder sollten weder gezeigt noch namentlich erwähnt werden.
Netiquette: Eine klare Netiquette erleichtert die Moderation von Diskussionen in sozialen Medien. Sie legt fest, welche Regeln gelten, verbietet Beleidigungen und Verleumdungen und kündigt die Löschung bei Verstößen an. Gut sichtbar platziert, sorgt sie für Transparenz und verhindert Streit über Moderationsentscheidungen. Bei Online-Veranstaltungen sollte die Einladung bereits auf die Netiquette hinweisen.
Online-Veranstaltungen: Teilnehmende sollten sich mit dem bei der Anmeldung angegebenen Namen einloggen. Ein Warteraum ermöglicht den Abgleich mit der Teilnehmendenliste – bei Nicht-Übereinstimmung wird die Teilnahme verweigert. Zugangsdaten sollten erst nach erfolgter Anmeldung versendet werden, am besten 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn, mit dem ausdrücklichen Hinweis, diese nicht weiterzugeben.
Check-Liste Online-Veranstaltungen:
Tipp: GaReX - Kurse
Der rund 30-minütige Online-Kurs von GaRex (Gaming und Rechtsextremismus) vermittelt Ehrenamtlichen und Engagierten Kenntnisse darüber, wie sie Hate Speech im digitalen Raum erkennen und begegnen können.
Anreise zum Veranstaltungsort: Je nach Ergebnis der Risikoanalyse im Vorfeld kann es sinnvoll sein, eine organisierte Anreise oder einen Shuttle zu planen. Teilnehmende und Referent*innen können in der Nähe des Veranstaltungsorts untergebracht werden.
Einlassvorbehalt und Ausschlussklausel: Bei jeder Veranstaltungsbewerbung, der Anmeldebestätigung und während der Veranstaltung selbst sollte ein Einlassvorbehalt sowie eine Ausschlussklausel gut sichtbar kommuniziert werden. Für größere Veranstaltungen empfiehlt es sich, anwesende Personen durch sichtbare Merkmale wie Tagungsbändchen oder Namensschilder kenntlich zu machen. Diese Kennzeichnungen sollten am Ende der Veranstaltung zurückgegeben werden, vor allem, wenn sie Veranstaltungsinformationen enthalten.
Hausrecht: Im Vorfeld sollte eindeutig geklärt werden, wer das Hausrecht innehat und ob diese Person während der Veranstaltung anwesend ist. Ist sie es nicht, sollte schriftlich festgelegt werden, wer in ihrem Namen Hausverweise erteilen darf.
Berichterstattung und Pressearbeit: Vor der Veranstaltung sollte klar sein, ob und wie darüber informiert wird. Pressemitteilungen mit den wichtigsten Inhalten lassen sich im Voraus erstellen, um gezielt Journalist*innen anzusprechen. Bei unbekannten Journalist*innen vor Ort empfiehlt es sich, nach ihrem Medium und dem Veröffentlichungsort zu fragen und gegebenenfalls um eine Freigabe von Zitaten oder Interview-Ausschnitten im Vorfeld der Veröffentlichung zu bitten. Soziale Medien sollten parallel im Blick bleiben, um frühzeitig zu bemerken, falls die Veranstaltung trotz Aufnahmeverbot gestreamt oder live kommentiert wird.
Datenschutz: Teilnehmendenlisten und Namensschilder sollten nicht sichtbar und offen ausliegen.
Veranstaltungsplanung und Briefing: Alle Beteiligten – Moderation, Referent*innen, Technik etc. – sollten vorab wissen, wer wofür zuständig ist, welche Notfallnummern gelten, wie das Hausrecht gehandhabt wird und wie man mit Störungen umgeht. Sie müssen den Verhaltenskodex kennen. Standardisierte Checklisten helfen, nichts zu übersehen und bei jeder Veranstaltung die Sicherheit im Blick zu behalten. Rote Linien sollten im Vorfeld besprochen werden: Ist Publikumsbeteiligung erwünscht? Welche Debatten wollen wir führen und welche nicht? Teilnehmende sollten über den Verhaltenskodex und Anlaufstellen bei Veranstaltungen informiert sein, z.B. über Aushänge, Informationen im Einladungsschreiben.
Checkliste Präsenz-Veranstaltungen:
„Wenn zivilgesellschaftliche Organisationen nach rechten Angriffen oder Bedrohungen die Polizei nicht einschalten können oder wollen, braucht es umso mehr klare Schutz- und Handlungsstrategien. Wichtig ist zunächst: Sicherheit vor Ort herstellen (Rückzugsmöglichkeiten, Begleitung organisieren, Wege und Orte anpassen) und Vorfälle konsequent dokumentieren (Zeit, Ort, Personenbeschreibung, Screenshots, Zeug*innen).
Interne Absprachen helfen, handlungsfähig zu bleiben: Wer informiert wen? Welche Worte nutzen wir? Wer übernimmt Kommunikation nach außen? Zudem empfehlen wir, solidarische Netzwerke zu aktivieren (Nachbarschaft, Träger, Bündnisse) und psychosoziale Unterstützung mitzudenken.
All das funktioniert noch besser, wenn präventiv darüber gesprochen wird. Klare Absprachen und Pläne ermöglichen dann, im konkreten Fall handlungsfähig zu bleiben. Mobile Beratungsteams unterstützen vertraulich und praxisnah bei Gefährdungseinschätzung, Schutzkonzepten und der Krisenkommunikation.“
Heiko Klare, Bundesverband Mobile Beratung
Ein klarer Interventionsplan ermöglicht allen Beteiligten, bei einem Vorfall schnell zu handeln. Er regelt Zuständigkeiten, Meldewege und Kontakte.
Bei akuten Bedrohungen können Betroffene die Polizei einschalten. Oft sind jedoch spezialisierte Beratungsstellen die erste Anlaufstelle: Sie beraten vertraulich und begleiten auf Wunsch zur Polizei. Vorfälle sollten stets dokumentiert werden. Ob eine Anzeige sinnvoll ist, lässt sich am besten individuell und mit Unterstützung der Beratungsstellen entscheiden.
Bei digitalen Angriffen und Hass im Netz sollten Mitarbeitende und Engagierte ermutigt werden, verbale Anfeindungen nicht hinzunehmen und Hilfe zu suchen. Während eines Shitstorms gilt es, die Betroffenen nicht allein zu lassen und sie zu schützen, unabhängig davon, ob ihnen ein Fehler unterlaufen ist.
Nach einem Vorfall sollten Verantwortliche, Organisator*innen und Beteiligte zeitnah zusammenkommen, um ihre Wahrnehmung der Situation abzugleichen und schriftlich in Gedächtnisprotokollen festzuhalten. So entsteht ein abgestimmtes und möglichst vollständiges Bild.
Ein Gedächtnisprotokoll hält fest, wer was wann und in welcher Reihenfolge wahrgenommen hat. Idealerweise dokumentieren mehrere Personen unabhängig voneinander, da verschiedene Perspektiven die Rekonstruktion erleichtern. Notizen lassen sich auch per Sprachaufnahme festhalten.
Bei digitalen Angriffen sollten Betroffene Screenshots anfertigen, um für mögliche juristische Schritte vorbereitet zu sein.
Die erste Anlaufstelle für bedrohte, angefeindete oder angegriffene Engagierte sind häufig spezialisierte Beratungsstellen, beispielsweise für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Diese bieten kostenfreie Unterstützung in rechtlichen, finanziellen und psychischen Fragen und begleiten Betroffene auch bei der Anzeigenerstattung bei der Polizei. Der Bundesverband Mobile Beratung hilft bei rechtsextremen Vorfällen, für digitale Angriffe gibt es HateAid und die Zentrale Meldestelle (ZMI BKA).
Bedrohungen können gravierende Auswirkungen haben, von psychischer Belastung bis zu Traumatisierung und Arbeitsunfähigkeit. Organisationen sollten Betroffene bei der Inanspruchnahme von Hilfestrukturen unterstützen, Supervision anbieten und Unterstützung koordinieren, damit Betroffene nicht überrannt oder instrumentalisiert werden. Wichtig ist, Betroffenen Pausen und Rückzug zu ermöglichen und Sicherheit als organisationale Aufgabe zu verstehen. Auch das Umfeld (Kolleg*innen, Familie) kann Unterstützung benötigen.
Nach Einschüchterungsversuchen ist es wichtig, dass Verantwortungstragende klar Stellung beziehen, Angriffe verurteilen und Solidarität zeigen. Eine breite Solidarisierung setzt ein deutliches Zeichen gegen die Angreifer*innen und stärkt die Betroffenen. Diese erleben oft die bittere Erfahrung, dass kaum jemand öffentlich für sie eintritt. Engagierte fühlen sich dadurch isoliert, ziehen sich zurück oder agieren vorsichtiger.
Institutionen können allgemeine Erklärungen abgeben, die Gewalt verurteilen und Grundwerte wie Demokratie betonen, ohne Angreifer*innen oder Betroffene namentlich zu nennen, besonders, wenn Ermittlungen noch laufen. Problematische Aussagen sollten nicht ungefiltert zitiert oder verbreitet werden.
Wichtig ist, die Betroffenen über das Vorgehen zu informieren und es mit ihnen abzustimmen:
Nach konkreten Vorfällen oder neuen Bedrohungen hilft eine strukturierte Auswertung, um Erkenntnisse zu gewinnen und den Schutz gezielt zu verbessern. Der Austausch mit anderen Organisationen kann ebenfalls dazu beitragen, die eigenen Abläufe effektiver zu gestalten.
In Zeiten von Shrinking Spaces muss Sicherheit neu gedacht werden. Die Auseinandersetzung mit dem Schutz und der Sicherheit von Engagierten ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein fortlaufender Prozess.
2025 | Der 4. Engagementbericht der Bundesregierung beleuchtet Schwellen im freiwilligen Engagement. In diesem Fokus-Thema bieten wir eine Übersicht und erarbeiten erste Schritte für NPOs, die ihre eigenen Zugangshürden beseitigen wollen.
2025 | Besonders in NPOs spielt der Aufbau von Netzwerken, Allianzen und Bündnissen eine immer größere Rolle. Wie kann eine Zusammenarbeit strategisch geplant werden, so dass sie aufkommenden Schwierigkeiten standhält?
2024 | Auch in Deutschland schränken staatliche und nicht-staatliche Akteur*innen den Raum für zivilgesellschaftliches Engagement zunehmend ein. Wie können sich NPOs strategisch aufstellen und sich gegen Angriffe schützen?
Zivilgesellschaft stärken und schützen – Aktion Zivilcourage e. V.
BEWARE Praxistool – Amadeu Antonio Stiftung
Schutzraum Freiwilligenagentur – Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen e. V. (bagfa)
Auf die Straße, fertig, los! – Bundesverband Mobile Beratung
Your SafetyKit – DaMOst e. V.
Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland Juli 2024 – Juni 2025 – Deutsches Institut für Menschenrechte
Die angespannte Mitte. Mitte-Studie 2024/25 – Friedrich-Ebert-Stiftung
Der Anti-NGO-Diskurs: Kleine Anfragen - große Wirkung? - Maecenata Institut für Philanthropie und Zivilgesellschaft
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