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Es gibt viele verschiedene (Branchen-)Mindestlöhne in Deutschland, aber nur einen gesetzlichen Mindestlohn. Er bildet die Untergremze für die meisten Beschäftigten (Ausnahmen sind Langzeitarbeitslose, Auszubildende, Jugendliche unter 18 ohne Berufsschulabschluss sowie manche Praktikant_innen). Stundenlöhne, die unter diesem Grenzwert liegen, sind rechtswidrig.
Seine gesetzlichen Grundlagen sind im Mindestlohngesetz (MiLoG) festgeschrieben. Seine Höhne wird durch eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums, die auf dem Beschluss der regelmäßig tagenden Mindestlohnkommission basiert, festgelegt. Die Kommission umfasst drei Mitglieder, die die Arbeitnehmenden vertreten, drei Mitglieder, die die Arbeitgebenden vertreten, zwei nichtstimmberechtigte wissenschaftliche Mitglieder, die einem der jeweiligen Lager nahestehen, sowie eine weitere – keinem der Lager eindeutig zugehörige – Person, die als Vorsitzende in Pattsituationen den entscheidenden Ausschlag gibt.
Der gesetzliche Mindestlohn wurde 2014 von der schwarz-roten Bundesregierung beschlossen und trat zum 1. Januar 2015 in Kraft. Seine Einführung war damals heftig umstritten, mittlerweile ist diese Kritik aber weitgehend verstummt. Zunächst lag der gesetzliche Mindestlohn bei 8,50 Euro pro Stunde. Über die nächsten Jahre wurde er graduell erhöht. Da diese graduelle Anpassung von vielen als nicht ausreichend angesehen wurde, wurde der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf politische Initiative der SPD von zuletzt 10,45 Euro auf 12 Euro erhöht. Dies war die stärkste prozentuale Steigerung seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns.
Der aktuelle gesetzliche Mindestlohn kann auf der Webseite des BMAS eingesehen werden.
Die Zielsetzungen des gesetzlichen Mindestlohns sind in §9, Absatz 1 des Mindestlohngesetzes benannt. Diese sind: Der Beitrag zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmenden, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen, sowie die Nichtgefährdung von Beschäftigung.
Mit der 2022 beschlossenen Europäischen Mindestlohn-Richtlinie wurden mögliche Referenzwerte für Mindestlöhne in der EU festgelegt. Diese sind: 50 Prozent des Durchschnittseinkommens oder 60 Prozent des Medianeinkommens der Beschäftigten in einem EU-Land. Legt man diese Maßstäbe zugrunde, so ist der aktuelle gesetzliche Mindestlohn in Deutschland (Stand November 2024) nicht ausreichend.
Der gesetzliche Mindestlohn bildet die Lohnuntergrenze in Deutschland. Dennoch wird er vielfach umgangen. Nach einer Auswertung von Daten des Sozio-oekonomischen Panels durch das DIW von 2019 erhalten über 1,3 Millionen Anspruchsberechtigten den gesetzlichen Mindestlohn am Ende doch nicht. Für eine bessere Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns muss u.a. die ihn kontrollierende Finanzkontrolle Schwarzarbeit durchschlagkräftiger aufgestellt werden. Auch müssen insbesondere ausländische Beschäftigte besser über ihre Rechte informiert werden. Viel zu oft wissen sie nicht, dass sie mindestens nach dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt werden müssten. Und wenn sie es wissen, ihr Arbeitgeber aber nicht kooperativ ist, wissen sie nicht, wie sie dieses Recht durchsetzen können, ohne ihre wirtschaftliche Existenz zu gefährden.
Um armutsfeste Löhne und eine spätere armutsfeste Rente zu erreichen, ist der gesetzliche Mindestlohn, auch wenn er regelmäßig auf Basis eines Beschlusses der Mindestlohnkommission angepasst wird, ohnehin ungeeignet. Notwendig hierfür sind deutlich über diesem Mindestniveau angesiedelte Tariflöhne, die sozialpartnerschaftlich zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt werden und mit der Organisationsmacht der Gewerkschaften zur Not auch erzwungen werden können.
Politisch muss daher deutlich mehr unternommen werden, um die in Deutschland seit längerem erodierende Tarifbindung und -abdeckung zu stärken. Ansatzpunkte hierfür ist u.a. der vom DGB formulierten Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung. Zusätzlich muss das Bewusstsein für den Sinn und Zweck von gewerkschaftlicher Organisation unter den Beschäftigten gestärkt werden, denn nur mit organisatorischer Stärke lassen sich faire Löhne – oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns – durchsetzen.
Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns:https://www.gesetze-im-internet.de/milog/
Mindestlohn Kommission: https://www.mindestlohn-kommission.de/DE/Home
Bundestministerium für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html
Richtlinie des Europäischen Parlaments: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52020PC0682
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V.:https://www.diw.de/de/diw_01.c.635358.de/publikationen/wochenberichte/2019_28_1/mindestlohn__nach_wie_vor_erhalten_ihn_viele_anspruchsberechtigte_beschaeftigte_nicht.html#:~:text=Der%20Mindestlohn%20in%20H%C3%B6he%20von,auf%208%2C84%20Euro%20erh%C3%B6ht.
Blog Politische Ökonomie: https://www.blog-bpoe.com/2023/02/16/javad/
Nationaler Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung:https://www.dgb.de/fileadmin/download_center/Positionen_und_Thesen/240725_nationaler_Aktionsplan_St%C3%A4rkung_Tarifbindung_kurz.pdf
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