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Gleichberechtigung in BaWü - Anspruch und Wirklichkeit

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In Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes heißt es: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Seit 2016 gibt es in Baden-Württemberg ein neues Chancengleichheitsgesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst. Es soll neben der Verbesserung der beruflichen Chancengleichheit dazu beitragen, mehr Frauen in Führungspositionen und Gremien zu bringen und beinhaltet weitere Förderungen für ein besseres berufliches Fortkommen von Frauen sowie die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Außerdem werden Gleichstellungsbeauftragte in den Stadt- und Landkreisen sowie Städten ab 50.000 Einwohner:innen Pflicht und die Rechte der Beauftragten für Chancengleichheit werden gestärkt.
Allerdings zeigen die Zahlen zum Frauenanteil in Organisationen, die der alleinigen Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehen, dass es auch knapp neun Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes an der Umsetzung mangelt.

Wie setzt also die Landesregierung Chancengleichheit in ihren Institutionen um? Wie fördert sie die Gleichstellung von Frauen und Männern und baut Benachteiligungen im öffentlichen Dienst ab? Wie können kommunale Gleichstellungsbeauftragte vor Ort zu mehr Chancengleichheit beitragen? Diese und weitere Fragen wollen wir mit unseren Podiumsgästen und Ihnen, den Teilnehmenden, diskutieren.



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Termin

Montag, 14.07.25
19:00-20:30 Uhr

Registrierung möglich
von Freitag, 06.06.25 bis Montag, 14.07.25

Teilnahmepauschale
keine

Veranstaltungsort

d.a.i. Deutsch-Amerikanisches Institut Tübingen

Karlstraße 3
72072 Tübingen

Ansprechpartner_in

Florian Koch

Kontaktanschrift

Friedrich-Ebert-Stiftung
Landesbüro Baden-Württemberg
Werastr. 24
70182 Stuttgart
Tel. 0711-248394-40
www.fes.de/landesbuero-bawue

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