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Was man zu Lebzeiten regeln sollte

Veranstaltungsnummer: 277772als .ics herunterladen

Ein Viertel der deutschen Bevölkerung ist bereits älter als 60 Jahre und schon im Jahr 2030 wird es ein Drittel sein. Dazu steigt die Zahl der Pflegefälle rasant. Trotzdem schieben viele Menschen das Vorsorge-Thema unter dem Motto „Das mache ich, wenn ich alt bin“ vor sich her, obwohl sie doch wissen, dass der Krankheits- oder Todesfall oftmals früher als erwartet eintreten kann. Deshalb sind Regelungen zu Lebzeiten wichtig. Letztendlich wollen wir doch, dass alles möglichst gut und in unserem Sinne geregelt ist, wenn Dritte über uns entscheiden müssen oder der Erbfall eintritt. Jeder sollte sich rechtzeitig informieren, welche Möglichkeiten vorhanden sind, zu Lebzeiten sinnvolle Festlegungen zu treffen, die eben nicht dazu führen, dass im Unglücksfall von Amts wegen ein fremder Betreuer eingesetzt werden muss oder sich die Erben streiten müssen.

Wir laden Sie dazu ein, bei Kaffee & Kuchen über die Themen Patientenverfügung, Betreuungsrecht, Nachlassregelungen und Wohnen im Alter miteinander ins Gespräch zu kommen. Wir freuen uns sehr, dass wir als Vortragenden und Gesprächspartner für Sie Jost Riecke gewinnen konnten. Er ist aufgrund seiner langjährigen Berufserfahrung und ehrenamtlichen Tätigkeiten ein in Rechtsfragen rund um das Älterwerden erfahrener Anwalt und Dozent.



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Termin

Dienstag, 06.08.24
14:00-16:30 Uhr

Registrierung möglich
bis Dienstag, 06.08.24

Teilnahmepauschale
keine

Veranstaltungsort

AWO, Gartenstraße 38
06484 Quedlinburg

Ansprechpartner_in

Dr. Ringo Wagner

Kontaktanschrift

Friedrich-Ebert-Stiftung
Landesbüro Sachsen-Anhalt
Otto-von-Guericke-Straße 65
39104 Magdeburg
Tel. 0391-56876-0, Fax 0391-56876-15
e-mail: info.magdeburg@fes.de

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