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Veranstaltungsnummer: 252151 – als .ics herunterladen
Der Schutz der Familien wird durch Art. 6 I GG gefordert. Dieser Auftrag ist seit jeher ein Anliegen des Sozialrechts. Denn der Sozialstaat bezog traditionell auch familiäres Leben in seine Regelungen ein. Dies geschah durch die Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung, in der Hinterbliebenenversorgung von gesetzlicher Renten- und Unfallversicherung sowie sozialer Entschädigung, in den Familienkomponenten der Arbeitslosenversicherung und - noch stärker -bei Grundsicherung und Kindergeld. Diese Regeln familienfördernden Sozialrechts entstanden vor dem Hintergrund des herkömmlichen Familien-Ernährer-Modells, welches auf der Arbeitsteilung der Geschlechter aufgebaut war und den Männern die entgoltene Erwerbsarbeit und den Frauen die unentgeltliche Sorgearbeit zugewiesen hatte. Heute ist dieses Modell im Zeichen der Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3 II GG) überwunden. Das geltende Recht geht von der vollen Erwerbsbeteiligung beider Geschlechter aus. Diese Annahme ist inzwischen in Ost- wie Westdeutschland sozial und rechtlich als soziale Grundregel akzeptiert. Art. 33 II der Europäischen Grundrechtecharta formuliert als ein soziales Menschenrecht die Förderung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit und gibt den Mitgliedstaaten auf, diese zu sichern und also zu ermöglichen. Unsere Tagung wird von der Frage geleitet: Genügt das geltende Sozial- und Arbeitsrecht mit seinen zahlreichen Neuerungen aus den jüngsten Jahrzehnten den aus dem Anspruch auf die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen am Erwerbsleben folgenden Anforderungen? Sichert das Sozialrecht die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit durch seine Regeln und Mittel und ermöglicht damit selbstbestimmtes Familienleben? Es sollen Unzulänglichkeiten des geltenden Rechts und Reformperspektiven für dieses artikuliert werden. Wir laden Sie herzlich ein, sich diesen Fragen mit uns zu widmen und an der Tagung des Netzwerks Sozialrecht teilzunehmen!PROGRAMMTagungsmoderation: Prof. Dr. Dr. Eberhard Eichenhofer14.00 Uhr BEGRÜSSUNG UND EINFÜHRUNGProf. Dr. Dr. Eberhard Eichenhofer, Universitätsprofessor i. R.14.15 Uhr VORTRAGFAMILIENFÖRDERUNG DURCH BEITRAGSGERECHTIGKEITProf. Dr. Anne Lenze, Hochschule DarmstadtKOMMENTARProf. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, Universität Hannover15.00 Uhr VORTRAGHINTERBLIEBENENVERSORGUNG NEU AUSRICHTENProf. Dr. Maria Wersig, Professorin für Sozialrecht an der Hochschule HannoverKOMMENTARIngo Schäfer, DGB-BV, Referatsleiter Altersversorgung15.45 Uhr VORTRAGEXISTENZSICHERUNG VON FAMILIEN (SGB II, KINDERZUSCHLAG)Dr. Björn Harich, Richter am BundessozialgerichtKOMMENTARDr. Marie-Claire Senden, BMAS, Leiterin Referat IIc1 "Grundsatzfragen der Grundsicherung für Arbeitsuchende"ANMELDUNGSenden Sie uns Ihre Anmeldung bitte per E-Mail an: info.erfurt@fes.de oder tragen Sie sich in das Online-Formular ein.Sie erhalten den Zugangslink für die Veranstaltung am Freitag, 9. April 2021. Auf Wunsch können Teilnahmebescheinigungen ausgestellt werden.HINWEISE ZUM ABLAUFDie Veranstaltung findet wegen der hygienischen Regelungen situationsbedingt als reine Video-Sitzung statt.Die Referentinnen bringen jeweils 20-minütige Vorträge/Statements ein. Im Anschluss geben die sachkundigen Gäste ihre ca. 5-minütigen Kommentare ab.Es besteht online die Möglichkeit, nachzufragen und Diskussionsbeiträge einzubringen. Alle anderen Teilnehmenden werden online zugeschaltet.Eine Konferenz von DGB-Bundesvorstand und Friedrich-Ebert-Stiftung, Landesbüro Thüringen.Weitere Informationen vom und über das Netzwerk Sozialrecht: netzwerk-sozialrecht.net
Dienstag, 13.04.2114:00-16:30 Uhr
Teilnahmepauschale keine
Online
Harald Zintl info.erfurt@fes.de
Kontaktanschrift
Friedrich-Ebert-StiftungLandesbüro ThüringenNonnengasse 1199084 ErfurtTel. 0361-59802-0, Fax 0361-59802-10