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Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten

Unsere Studie gibt einen tiefen Einblick in die über die letzten Jahre erzielten Fortschritte sowie verbleibenden Herausforderungen in der Reform der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

Zur Reform der Finanzkontrolle Schwarzarbeit


Der deutsche Arbeitsmarkt ist alles andere als homogen. Abhängig von Region, Branche, Unternehmensform und Betrieb können sich die Bedingungen und Erfahrungen der Arbeitenden teils erheblich unterscheiden.

Für alle Beschäftigten aber gilt das gleiche Arbeits(schutz)recht, das ihre Gesundheit, Sicherheit und Rechte sichern soll.

Im komplexen Zusammenspiel der unterschiedlichen Behörden, die in Deutschland diese Rechte kontrollieren und schützen, nimmt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) eine zentrale Stellung ein. Sie ist insbesondere dafür verantwortlich, die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und das korrekte Abführen von Sozialabgaben und Steuern sicherzustellen. Dabei deckt sie nicht selten Arbeitsausbeutung und andere Straftaten auf.

Um ihre Aufgaben zu erfüllen, ist die FKS seit ihrer Gründung 2004 immer wieder neu aufgestellt worden. Gleichzeitig haben die ihr durch Gesetze zugewiesenen Aufgaben zugenommen. Mit dem im November im Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung wird die Rolle der FKS als zentrale Prüfungs- und Ermittlungsbehörde maßgeblich gestärkt.

Die von Prof. Dr. Gerhard Bosch und Frederic Hüttenhoff (IAQ Universität Duisburg-Essen) über den Zeitraum von zwei Jahren erarbeitete Studie, für die umfangreich Daten ausgewertet und Expert_innen-Interviews geführt wurden, gibt einen tiefen Einblick in die über die letzten Jahre erzielten Fortschritte sowie verbleibenden Herausforderungen.

Darüber hinaus geben die Autoren acht konkrete Handlungsempfehlungen, die für die Sicherstellung der Effektivität der Arbeit der FKS notwendig sind. Die erste Empfehlung, nämlich die schnelle Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ist durch die Bundesregierung bereits umgesetzt worden. Auf diesem Weg muss es nun weitergehen, damit die organisierte Schwarzarbeit weiter zurückgedrängt und die Rechte der Beschäftigten gestärkt werden.
 

Die Studie im Kurzüberblick

Die Schattenwirtschaft/Schwarzarbeit ist weiterhin ein großes Problem in Deutschland.

Deutschland gehört im EU-Vergleich zu den Ländern, in denen der gesetzliche Mindestlohn überdurchschnittlich nicht eingehalten wird.

Die FKS agiert in einem komplexen Umfeld.

Aufwuchs von Planstellen in der FKS und zunehmende Besetzungsprobleme.

Übersicht über die Arbeitsergebnisse der FKS.

Zusammenfassung der Handlungsempfehlungen

  1. Schnelle Verabschiedung des Gesetzesentwurfs zur „Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ (bereits umgesetzt am 13.11.2025). Es verbleibt nun die schnelle und effiziente Umsetzung.
  2. Weiterführung und Konkretisierung der Strategie „Zoll 2030“ sowie Umsetzung der in der Strategie genannten Punkte.
  3. Zusätzlich zu den in der „Strategie Zoll 2030“ benannten Punkten: Entwicklung eines eigenen Ausbildungsgangs für den Vollzug im mittleren Dienst, systematische Auswertung der Kontrollergebnisse mit Veröffentlichung der tatsächlich eingezogenen Bußgelder und verhängten Strafen zur Erhöhung der Abschreckung.
  4. Entwicklung eines Traineeprogramms für Führungskräfte.
  5. Einführung einer fälschungssicheren elektronischen Arbeitszeiterfassung sowie Ausweitung der Aufbewahrungspflicht der Arbeitszeitaufzeichnungen auf vier Jahre.
  6. Ausbau des Opferschutzes: Aufenthaltsgenehmigung für Kronzeug_innen.
  7. Elektronische Schadensmeldung an Beschäftigte, die ihren Mindestlohn nicht erhalten haben.
  8. Einführung eines Verbandsklagerechts für Gewerkschaften, die vorenthaltenen individuellen Lohnansprüche stellvertretend einzuklagen.
     

Bosch, Gerhard ; Hüttenhoff, Frederic

Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten

zur Reform der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

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Zur Publikation


Über die Autoren

Prof. Dr. Gerhard Bosch ist Senior Professor am Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. 

Frederic Hüttenhoff ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen.

Zentrale Genderkoordinatorin

Dr. Stefanie Elies

030 26935-7317
Stefanie.Elies(at)fes.de

 

Redaktion

Dorina Spahn

030 26935-7305
dorina.spahn(at)fes.de

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