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Schutz, Förderung, Beteiligung

Kinderrechte als Grundlage für Schule und Unterricht

Deutschland hat im Jahr 1989 die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) ratifiziert, die jungen Menschen umfassende Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte zuspricht. Obwohl die KRK damit geltendes Bundesrecht ist, bleibt die umfängliche Gewährleistung der Kinderrechte eine gesellschaftliche und politische Gestaltungsaufgabe.

Gerade die Schule – als Ort des Lernens, des Zusammenlebens und der Demokratie – bietet die Chance, die Rechte von Kindern und Jugendlichen nicht nur inhaltlich zu vermitteln, sondern sie als wesentlichen Bestandteil ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags unmittelbar erlebbar zu machen. Nicht zuletzt kann die biografisch frühzeitige Erfahrung eigener Rechte und konkreter Mitsprachemöglichkeiten auch einen wesentlichen Schutz gegen die Entwicklung antidemokratischer Haltungen und Einstellungen darstellen.

Wie steht es vor diesem Hintergrund um die Umsetzung der Kinderrechte in Schule und Unterricht? Ein aktuelles Gutachten der Friedrich-Ebert-Stiftung zeigt konkrete Möglichkeiten für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung entsprechender Ansätze und formuliert Handlungsempfehlungen für die Bildungspolitik, die Professionalisierung von Lehrkräften und die Einzelschule.

FES Analyse

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Vorstellung der Analyse | 20.05.2025

Die Publikation wurde am 20.05.2025 im Rahmen einer Online-Veranstaltung vorgestellt. Die Präsentation der Autoren Dr. Daniel Bertels & Dr. David Rott, sowie das Programm finden Sie hier.

 

Präsentation von Dr. Daniel Bertels & Dr. David Rott

Programm zur Online-Veranstaltung vom 20.05.2025

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