FES impuls | Wenn Strafen (allein) zu kurz greift 07.06.2023 AG Sanktionenrecht der Friedrich-Ebert-Stiftung Wenn Strafen (allein) zu kurz greift Zur Publikation Bei der Verhandlung von Straftaten steht die Frage der Strafe im Vordergrund. Es gibt aber auch die Möglichkeit über einen Täter-Opfer-Ausgleich Beiträge zur Wiederherstellung von Recht und sozialen Frieden zu leisten...“ Bild: Urheber: Beate Stangl / tigerworx Donnerstag, 07.07.2022 Die Ersatzfreiheitsstrafe - Reform oder Abschaffung? Das Strafrecht und seine Sanktionen werden gern als das scharfe Schwert des Rechtsstaats bezeichnet. Aufgrund des mit ihnen verbundenen Eingriffs in Grundrechte bedürfen sie einer besonderen rechtspolitischen Aufmerksamkeit: Sie müssen zielgenau und... Bild: Urheber: Beate Stangl / tigerworx Montag, 24.04.2023 FES impuls | Zurück zur Ultima Ratio des Strafrechts – Potenziale zur Entkriminalisierung systematisch prüfen Der FES impuls stellt Fragen zur sozialen Gerechtigkeit in den Fokus, die bei einer Reihe von Straftaten im Bereich der Armutskriminalität wie der Leistungserschleichung, bagatellarischen Eigentumsdelikten oder Sozialleistungsbetrug von erheblicher... Ansprechpartner Marius Müller-Hennig 030 26935-8328 Marius.Mueller-Hennig(at)fes.de Bild: Urheber: Beate Stangl / tigerworx Wenn Straftaten vor Gericht verhandelt werden, steht automatisch die Frage der Strafe für den/die Täter_in im Zentrum der Aufmerksamkeit. Doch auch die Möglichkeiten eines Täter-Opfer-Ausgleichs bzw. der „Restorative Justice“ können wichtige Beiträge zur Wiederherstellung des Rechts als auch des sozialen Friedens leisten. Der FES impuls identifiziert Reformoptionen, um diese Potentiale besser auszuschöpfen.