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FES impuls | Wenn Strafen (allein) zu kurz greift

AG Sanktionenrecht der Friedrich-Ebert-Stiftung
Wenn Strafen (allein) zu kurz greift

Wenn Strafen (allein) zu kurz greift

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Bei der Verhandlung von Straftaten steht die Frage der Strafe im Vordergrund. Es gibt aber auch die Möglichkeit über einen Täter-Opfer-Ausgleich Beiträge zur Wiederherstellung von Recht und sozialen Frieden zu leisten...“

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Wenn Straftaten vor Gericht verhandelt werden, steht automatisch die Frage der Strafe für den/die Täter_in im Zentrum der Aufmerksamkeit. Doch auch die Möglichkeiten eines Täter-Opfer-Ausgleichs bzw. der „Restorative Justice“ können wichtige Beiträge zur Wiederherstellung des Rechts als auch des sozialen Friedens leisten. Der FES impuls identifiziert Reformoptionen, um diese Potentiale besser auszuschöpfen.

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