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Aus für Asylberatung?

Interview mit Carsten Stumpenhorst

Die geplante Abschaffung ab 2027 gefährdet faire Verfahren sowie die Integration von Schutzsuchenden – und könnte zudem mehr kosten.

Eine Person wartet hinter einer gelben Linie, neben ihr steht ein Koffer.
Urheber: picture alliance / dpa | Bernd von Jutrczenka

Welche Rolle spielt die unabhängige Asylverfahrensberatung derzeit im deutschen Asylsystem?

Carsten Stumpenhorst: Mit Neufassung des §12a Asylgesetz (AsylG) wurde Anfang 2023 die vorherige staatliche Asylverfahrensberatung (AVB) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durch eine behördenunabhängige Beratung abgelöst. Es war auch - ohne den dortigen Mitarbeiter*innen die fachliche Kompetenz und das Engagement absprechen zu wollen -etwas absurd, dass die über den Asylantrag entscheidende Behörde hier eine „unabhängige“ Beratung macht. Zudem kommen viele der Geflüchteten aus Ländern, in denen das Vertrauen gegenüber Behörden und staatlichen Institutionen gering ausgeprägt ist.

Seitdem ist die AVB ein zentraler Bestandteil für faire, transparente und effiziente Asylverfahren. Sie ist kostenlos, vertraulich und bietet Unterstützung, die über die behördliche Informationspflicht des BAMF hinausgeht. Idealerweise berät sie direkt in den Aufnahmeeinrichtungen. Dabei ergänzt sie vorher bereits in einigen Bundesländern existierende Landesprogramme, die den Bedarf an Unterstützung für die zu uns geflüchteten Menschen nicht decken können.

Das deutsche Asylverfahren basiert auf der Annahme, dass jede Person kurz nach ihrer Ankunft relevante Asylgründe als solche benennen und diese prägnant, strukturiert und widerspruchsfrei bei der Anhörung gegenüber einem/r fremden Entscheider*in vortragen kann. Im Rahmen dieser Logik braucht es ein unabhängiges Beratungsgespräch vorab. Asylverfahren können schneller und konsistenter entschieden werden, Schutzbedarfe werden angesprochen. Und falls wir als Beratungsstelle keine Chance auf einen erfolgreichen Antrag sehen, teilen wir das unseren Klient*innen natürlich auch mit, was die Verwaltung entlastet.

Was würde sich ändern, wenn diese Beratung ab 2027 wegfällt?

Geflüchtete würden schlichtweg daran gehindert, Ihre Rechte umfänglich wahrzunehmen. Die Menschen haben schwerste Gewalt und Menschenrechtsverletzungen erlebt, sind vielfach traumatisiert. Ohne Beratung wird ein Großteil der Menschen alleine gelassen, was die Gefahr von Fehlentscheidungen erhöht, Schutzbedürftige noch mehr belastet und letztendlich die Anerkennungsquoten trotz Lebensgefahr im Herkunftsland weiter verringert.

Außerdem drohen mehr Klagen, längere Verfahren und damit höhere Kosten. Denn am Ende sind Gerichte durch Verfahren belastet, die über die AVB hätten vermieden werden können. Hierzu hat das BMI eine Evaluierung in Auftrag gegeben, auf deren Veröffentlichung wir allerdings schon länger warten.

Eine frühzeitige Klärung der Bleibeperspektive durch die AVB ermöglicht zudem schnelleren Zugang zu Sprache, Bildung und Arbeit. Städte und Gemeinden erhalten dadurch Planungssicherheit und können Integrationsangebote zielgerichteter gestalten – eine Win-win-Situation für Kommunen und Geflüchtete und letztendlich unsere gesamte Einwanderungsgesellschaft.

Die Bundesregierung begründet die Abschaffung mit Sparzwängen und verweist auf bestehende Strukturen. Wie sehen Sie das?

Mir hat sich bisher noch nicht erschlossen, welche Strukturen das genau sein sollen. Wie schon erwähnt, unterstützen mehrere Bundesländer ebenfalls Beratungen von Geflüchteten aus Landesmitteln, allerdings eben auch nicht alle. Auch müssten die Bundesländer dann ja ihre Mittel wiederum aufstocken, um die aktuellen Kapazitäten zu erhalten. Das wäre dann rein von der Verausgabung aus Steuermitteln auch nur „linke Tasche / rechte Tasche“.

Darüber hinaus ist im Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), das ab Juni eingeführt wird, explizit vorgesehen, dass Schutzsuchende das Verfahren verstehen und alle relevanten Schutzgründe so früh wie möglich vortragen. Das ist Ziel der unabhängigen Beratung. Somit widerspricht die Einstellung der Finanzierung der AVB von Bundesseite ganz klar den Europäischen Vorgaben. GEAS bringt auf der anderen Seite ab Juni auch deutliche Verschärfungen im Asylrecht – etwa Einschränkungen der Bewegungsfreiheit oder beschleunigte Verfahren mit verkürzten Rechtsmittelfristen. Vor diesem Hintergrund wird eine qualifizierte, unabhängige Beratung noch unverzichtbarer für effiziente und rechtsstaatliche Asylverfahren

Eine Abschaffung wird im Gesamtsystem keine Kosten sparen. Aus meiner Sicht ist das ein politisches Signal aus dem BMI. Vor dem Hintergrund der schon seit längerem geführten Überbietungsdebatte zu schärferen Maßnahmen mit Blick auf die sogenannte „illegale“ Einwanderung (die übrigens mit Blick auf das Recht, einen Asylantrag zu stellen, gar nicht illegal ist), liegt der Verdacht nahe, dass hier bewusst der Zugang zum Verfahren erschwert werden soll. Eine auf Teilhabe und Chancengerechtigkeit vorausschauende Migrationspolitik stelle ich mir jedenfalls anders vor. Allerdings passt es zum momentanen politischen Diskurs, in dem jeder Mensch, der zu uns flüchtet, einer zu viel ist und reihenweise unbewiesene bzw. teilweise sogar widerlegte Zusammenhänge zwischen Zuwanderung und anderen problematischen Themen zum Besten gegeben werden.

Als Träger befürchten wir durch die Abschaffung der AVB eine zentrale Lücke im System, die vermutlich auch bei wechselnden politischen Mehrheiten so nicht mehr wird gefüllt werden könnte. Dies wird den Menschen, die aus verheerenden Umständen in ihren Herkunftsländern flüchten und hier Unterstützung benötigen, nicht gerecht.

Zur Person

Carsten Stumpenhorst, seit 2011 Geschäftsführer der Gemeinsame Diakonische Werke Rheinland-Süd gGmbH, der regionalen Diakonie von vier Kirchenkreisen in Rheinland-Pfalz mit Sitz in Trier. Vorher war er als Diplompsychologe und Traumatherapeut in verschiedenen Feldern der Migrationsarbeit tätig. Als Träger unterhält die Diakonie Rheinland-Süd ein vielfältiges Angebot in den Bereichen Flucht und Migration, unter anderem auch eine unabhängige Asylverfahrensberatung in zwei großen Aufnahmeeinrichtungen an den Standorten Trier und Hermeskeil.

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Landesbüro Nordrhein-Westfalen

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