Publikation News Digitalisierung Das neue Digitalrecht der EU im Praxistest Das neue Digitalrecht der EU im Praxistest Kettemann, Matthias C. ; Müller, Martin Zur Publikation Matthias Kettemann und Martin Müller analysieren die Herausforderungen, die von Unternehmen und Behörden bei der Umsetzung der neuen Digitalgesetze der EU zu bewältigen sind. Bild: Urheber: picture alliance/NurPhoto Mittwoch, 10.03.2021 Publikation Wirtschaft, Finanzen, Ökologie, Soziales Wirtschaft Regulierung digitaler Plattformen als Infrastrukturen der Daseinsvorsorge Große digitale Plattformen sind zu gesellschaftlich unverzichtbaren digitalen Infrastrukturen geworden. Sie fallen damit in die staatliche Daseinsvorsorgeverantwortung und sollten auch entsprechend reguliert werden. Ansprechpartner Stefanie Moser Stefanie.Moser(at)fes.de Bild: Urheber: picture alliance / NurPhoto | Jakub Porzycki Das Digitalrecht der EU hat in den vergangenen Jahren ein umfangreiches Update erhalten. Mit dem Digital Services Act (DSA), dem Digital Markets Act (DMA) und weiteren daten- und digitalpolitischen Initiativen werden Rechte und Pflichten von Unternehmen, Staaten und Nutzerinnen und Nutzern im Digitalen neu austariert. Die EU verfolgt dabei vor allem zwei Ziele: sie will die Grundrechte ihrer Bürgerinnen und Bürger im Digitalen stärken bzw. schützen und für einen fairen Wettbewerb auf digitalen Märkten sorgen. Damit diese Ziele erreicht werden können, müssen die neuen Rechtstexte aber vor allem in eine erfolgreiche Rechtspraxis überführt werden. Unternehmen und Behörden stehen hierbei vor mehreren Herausforderungen. Insbesondere große Onlineplattformen müssen in Zukunft umfangreiche Rechts- und Compliance-Pflichten erfüllen und vor allem mit ihren Daten transparenter umgehen müssen. Die Aufsichtsbehörden ihrerseits stehen vor der Aufgabe, die Möglichkeiten des Datenzugangs zu nutzen sowie eine erfolgreiche Zusammenarbeit über Grenzen, Disziplinen und Akteursgruppen hinweg zu organisieren. Im Zusammenspiel beider Seiten, von Unternehmen und Behörden, müssen sich zudem gewisse Verfahren und Normen erst noch entwickeln, etwa bei der Analyse und Minderung systemischer Risiken. Um die neuen Regelungen erfolgreich umsetzen zu können, empfehlen die Juristen Matthias Kettemann und Martin Müller im FES Impuls „Das neue Digitalrecht der EU im Praxistest“ insbesondere drei Maßnahmen: Erstens sollten die Aufsichtsbehörden stärker mit Zivilgesellschaft und Wissenschaft kooperieren, um gebündelte Expertise für die Analyse und Eindämmung systemischer Risiken zu gewinnen. Zweitens ist eine konsequente Transparenz bei der Nutzung und dem Zugang zu Daten entscheidend, um verantwortungsvolles Plattformhandeln sicherzustellen. Drittens muss die KI-Regulierung gerade mit Blick auf Plattformen effektiv umgesetzt und hierfür substanzielles Wissen und Expertise aufgebaut werden. Über die Autor_innen Prof. Dr. Matthias C. Kettemann hat eine Professur für Innovation, Theorie und Philosophie des Rechts und leitet das Institut für Theorie und Zukunft des Rechts an der Universität Innsbruck sowie Forschungsgruppen und -programme am Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut, Hamburg, und am Humboldt-Institut für Internet und Gesellschaft, Berlin. Martin Müller ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Theorie und Zukunft des Rechts an der Universität Innsbruck und promoviert zur Umsetzung des europäischen Digitalrechts. Ansprechpartnerin in der FES: Stefanie Moser