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Informationsfreiheit in Deutschland. Wo stehen wir?
Zur Entwicklung der Rechtsprechung
Aktuelle Trends der Gesetzgebung auf Landes- und Bundesebene
anschl. Nachfragen und Diskussion
Zur bisherigen Anwendungserfahrung zum Transparenzgesetz Hamburg
Zum neuen Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz, gesetzgebrische Intention und Umsetzung
Impuls
Diskussion
Die Gesetzgebung zur Informationsfreiheit hat sich in den letzten Jahren weiter entwickelt.
Vor allem bei einigen Bundesländern zeichnet sich inzwischen ein Umdenken von der Informationsfreiheit zur Transparenz ab. Mit dem Hamburger Transparenzgesetz von 2012 und dem 2016 in Rheinland-Pfalz in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben sich nunmehr zwei Bundesländer für einen Ansatz entschieden, der mit einer Veröffentlichungspflicht für alle Informationen von öffentlichem Interesse deutlich über bestehende Informationsfreiheitsgesetze hinausgeht.
Für den Bund ist leider ein Stillstand festzustellen. Die Evaluation durch das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung in Speyer ist folgenlos geblieben. Zwar ist das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes unangetastet geblieben, jedoch mit der Tendenz, das Gesetz über Spezialregelungen auszuhöhlen.
Wir wollen uns in einer Konferenz der Fortentwicklung der Transparenzkultur in Deutschland zuwenden, die sowohl nach den aktuellen Trends in Bund und Ländern zur Informationsfreiheit fragt als auch die Anwendungserfahrungen zum Hamburgischen Transparenzgesetz und die gesetzgeberischen Intentionen des neuen Transparenzgesetzes in Rheinland-Pfalz in den Blick nimmt. Darauf aufbauend wollen wir die Debatte zu den rechtspolitischen Perspektiven von Informationsfreiheit und Transparenz mit einem Blick in die Zukunft führen.
Die Friedrich-Ebert-Stiftung und die Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit luden zu dieser Tagung ein.