Von der Informationsfreiheit zur Transparenzgesetzgebung

Fachtagung, 1. Juni 2016, FES Berlin

Programm

14.00 Uhr: Eröffnung und Begrüßung

  • Dr. Irina Mohr, Leiterin des Forum Berlin der Friedrich-Ebert-Stiftung
  • Dr. Sven Berger, Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit

14.15 Uhr: Fachvorträge

Informationsfreiheit in Deutschland. Wo stehen wir?

  • Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Zur Entwicklung der Rechtsprechung

  • Dr. Christoph Partsch, Rechtsanwalt, Berlin

Aktuelle Trends der Gesetzgebung auf Landes- und Bundesebene

  • Dr. Sven Berger

anschl. Nachfragen und Diskussion

15.30 Uhr: Die Länder auf dem Weg von der Informationsfreiheit zur Transparenz

Zur bisherigen Anwendungserfahrung zum Transparenzgesetz Hamburg

  • Prof. Dr. Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Zum neuen Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz, gesetzgebrische Intention und Umsetzung

  • Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

anschl. Nachfragen und Diskussion

16.30 Uhr: Pause

17.00 Uhr: Der Weg in die Zukunft

Impuls

  • Saskia Esken, MdB, stv. Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion digitale Agenda und Mitglied im Innenausschuss

Diskussion

  • Andrea Voßhoff
  • Prof. Dr. Johannes Caspar
  • Prof. Dr. Dieter Kugelmann
  • Saskia Esken

anschl. Nachfragen und Diskussion

18.00 Uhr: Ausklang und Ende der Veranstaltung

Von der Informationsfreiheit zur Transparenzgesetzgebung – worum geht es?

Die Gesetzgebung zur Informationsfreiheit hat sich in den letzten Jahren weiter entwickelt.

Vor allem bei einigen Bundesländern zeichnet sich inzwischen ein Umdenken von der Informationsfreiheit zur Transparenz ab. Mit dem Hamburger Transparenzgesetz von 2012 und dem 2016 in Rheinland-Pfalz in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben sich nunmehr zwei Bundesländer für einen Ansatz entschieden, der mit einer Veröffentlichungspflicht für alle Informationen von öffentlichem Interesse deutlich über bestehende Informationsfreiheitsgesetze hinausgeht.

Für den Bund ist leider ein Stillstand festzustellen. Die Evaluation durch das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung in Speyer ist folgenlos geblieben. Zwar ist das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes unangetastet geblieben, jedoch mit der Tendenz, das Gesetz über Spezialregelungen auszuhöhlen.

Wir wollen uns in einer Konferenz der Fortentwicklung der Transparenzkultur in Deutschland zuwenden, die sowohl nach den aktuellen Trends in Bund und Ländern zur Informationsfreiheit fragt als auch die Anwendungserfahrungen zum Hamburgischen Transparenzgesetz und die gesetzgeberischen Intentionen des neuen Transparenzgesetzes in Rheinland-Pfalz in den Blick nimmt. Darauf aufbauend wollen wir die Debatte zu den rechtspolitischen Perspektiven von Informationsfreiheit und Transparenz mit einem Blick in die Zukunft führen.

Die Friedrich-Ebert-Stiftung und die Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit luden zu dieser Tagung ein.

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