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Wir freuen uns, dass Sie sich um ein Stipendium für Auszubildende der Friedrich-Ebert-Stiftung bewerben möchten. Diese erste Stufe des Bewerbungsprozesses besteht aus zwei Schritten:
1. Um Sie kennenzulernen, stellen wir Ihnen an dieser Stelle einige Fragen. Das Ausfüllen des Formulars dauert ca. 30-45 Minuten. Die Inhalte des Formulars werden automatisch zwischengespeichert.2. Nachdem Sie das Bewerbungsformular abgesendet haben, laden Sie bitte so schnell wie möglich, spätestens aber bis zum 17. Mai 2026, die weiteren erforderlichen Unterlagen hoch.
Die Bewerbung gilt erst dann als vollständig, wenn beide Schritte abgeschlossen sind.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: ausbildungsfoerderung(at)fes.de
Hinweise:Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder.Mit # markierte Felder werden im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) zur Auswertung der Pilotförderung „Begabte Auszubildende und Fachkräfte in der Förderung der Begabtenförderungswerke (BAFF)“ abgefragt und an das BMFTR anonymisiert übermittelt. Die Angaben können auch in die Auswahlentscheidung einfließen.
Hinweis: Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt.
Die Definition umfasst im Einzelnen folgende Personen:
Siehe https://www.bibb.de/dienst/publikationen/de/21008 Abschnitt 1 „Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe“
Den ersten Schritt der Bewerbung werden Sie mit dem Absenden des Formulars gleich erfolgreich erledigt haben. Im zweiten Schritt laden Sie bitte so schnell wie möglich die erforderlichen Unterlagen hoch:
Für die Auswahlrunde 2026 müssen Ihre Unterlagen bis spätestens zum 17. Mai 2026 bei uns eingehen.
Meine Bewerbungsdaten werden von der Friedrich-Ebert-Stiftung e.V., Godesberger Allee 149, 53175 Bonn (im Weiteren FES) ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens sowie zur Entscheidung über die Förderung verarbeitet und an die im Rahmen des Auswahlverfahrens beteiligten Personen - z. B. Gutachter:innen und Mitglieder des Auswahlgremiums - weitergegeben.
Außerdem werden meine Daten zum Zweck des Ausschlusses einer Doppelförderung mit Daten anderer Fördereinrichtungen und Ausbildungsämtern abgeglichen. Ein Drittlandtransfer meiner Daten in Länder außerhalb der EU/des EWR findet nicht statt.Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO.Zur Vermeidung von Mehrfachbewerbungen und zur Evaluation des Bewerbungsverfahrens können meine Bewerbungsdaten im Fall einer negativen Entscheidung über meine Förderungsbewerbung bis zu einem Jahr aufbewahrt und verwendet werden.
Nach den Artt. 15 ff. DS-GVO stehen mir die folgenden Rechte zu: Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Recht auf Löschung, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Recht auf Datenübertragbarkeit sowie allgemeines und Werbewiderspruchsrecht. Außerdem habe ich das Recht, mich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.
Zur Geltendmachung meiner Rechte kann ich mich jederzeit an die Abteilungsleitung der Abteilung Studienförderung (Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. (FES), z.Hd. Judith Illerhues, Leiterin der Abt. Studienförderung, Godesberger Allee 149, 53175 Bonn, Mail: abteilungsleitung-studienfoerderung(at)fes.de) wenden.
Ausführliche Datenschutzinformationen der Abt. Studienförderung.