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Thannisch, Rainald
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2016 feiert das Mitbestimmungsgesetz sein 40-jähriges Jubiläum. Das Gesetz ermöglicht es Arbeitnehmer_innen, ihre demokratisch gewählten Arbeitnehmervertreter_innen in den Aufsichtsrat oder in die Geschäftsführung zu entsenden.
Unternehmensmitbestimmung ist in 19 von 31 Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums fest verankert. Erst 2013 wurde sie in Frankreich – über staatliche und vormals staatliche Unternehmen hinaus – auch im privatwirtschaftlichen Bereich eingeführt:
Diese Stärken der Mitbestimmung gilt es zu erhalten und weiterzuentwickeln; gerade vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen in Europa, die dazu führen, das zunehmend Schlupflöcher zur Vermeidung von Mitbestimmung genutzt werden. Wo diese liegen und wie die Politik hier gegensteuern kann, ist Thema dieser Publikation.
Eine Veröffentlichung der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung.