Veranstaltung News Rückblick Zweieinhalb Jahre - Teilhabechancengesetz eine Zwischenbilanz 09.06.2021 18:00 bis 01.01.1970 01:00 - Online Wir wollen deshalb mit der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Anette Kramme, sowie der stellvertretenden DGB-Bundesvorsitzenden Anja Piel und Peter Waldburg, Leiter der städtischen Beschäftigungsförderung von Hannover, darüber diskutieren, welchem Zwischenbilanz man im Jahr der Bundestagswahl ziehen kann und welche Möglichkeiten der verbesserten Integration langzeitarbeitsloser Menschen es gibt. Bereits vor der Corona-Pandemie waren etwa 800.000 Menschen in Deutschland langzeitarbeitslos. Ohne besondere Unterstützung haben sie oftmals keine Chance, eine reguläre Beschäftigung zu finden. Entweder sind die Qualifikationsanforderungen zu hoch oder die Arbeitgeber wollen Langzeitarbeitslose selbst für Helfer_innentätigkeiten nicht einstellen, da sie ihnen wenig zutrauen. Hier setzt das seit Januar 2019 geltende Teilhabechancengesetz an. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung bis zu 150.000 Menschen in sozialversicherungspflichte Jobs bringen. Mit vier Milliarden Euro fördert sie die Programme des Teilhabechancengesetzes bis 2022. Das Geld fließt vor allem in Lohnkostenzuschüsse und eine beschäftigungsbegleitende Betreuung der vormals Arbeitslosen. Ein Jahr nach Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes – kurz vor der Corona-Krise – hatten bereits rund 42.000 Langzeitarbeitslose mit Hilfe der Förderung eine Sozialversicherungs-pflichtige Beschäftigung aufgenommen. Doch in Folge der Coronakrise ist die Zahl der Langzeit-arbeitslosen inzwischen auf über eine Million angestiegen. Daher stellt sich die Frage, wie mit dem Teilhabechancengesetz und weiteren staatlich geförderten Arbeitsmarktmaßnahmen die Betroffenen wieder Arbeit erhalten können. 21_06_09_Einladung_Teilhabechancengesetz.pdf 507 KB 21_06_09_Rueckblick_Teilhabechancengesetz.pdf 424 KB Mittwoch, 09.06.21 Online freie Plätze Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren - eine Zwischenbilanz nach zweieinhalb Jahren Teilhabechancengesetz Veranstaltungsnummer: 253106 – als .ics herunterladen Bereits vor der Corona-Pandemie waren etwa 800.000 Menschen in Deutschland langzeitarbeitslos. Ohne besondere Unterstützung haben sie oftmals keine Chance, eine reguläre Beschäftigung zu finden. Entweder sind die Qualifikationsanforderungen zu hoch oder die Arbeitgeber wollen Langzeitarbeitslose selbst für Helfer_innentätigkeiten nicht einstellen, da sie ihnen wenig zutrauen. Hier setzt das seit Januar 2019 geltende Teilhabechancengesetz an. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung bis zu 150.000 Menschen in sozialversicherungspflichte Jobs bringen. Mit vier Milliarden Euro fördert sie die Programme des Teilhabechancengesetzes bis 2022. Das Geld fließt vor allem in Lohnkostenzuschüsse und eine beschäftigungsbegleitende Betreuung der vormals Arbeitslosen. Ein Jahr nach Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes - kurz vor der Corona-Krise - hatten bereits rund 42.000 Langzeitarbeitslose mit Hilfe der Förderung eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen. Doch in Folge der Coronakrise ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen inzwischen auf über eine Million angestiegen. Daher stellt sich die Frage, wie mit dem Teilhabechancengesetz und weiteren staatlich geförderten Arbeitsmarktmaßnahmen die Betroffenen wieder Arbeit erhalten können. Dateien 21_06_09_Einladung_Teilhabechancengesetz.pdf Termin Mittwoch, 09.06.2118:00-19:15 Uhr Teilnahmepauschale keine Veranstaltungsort Online Ansprechpartner_in Stephan Meuser niedersachsen@fes.de Kontaktanschrift Friedrich-Ebert-StiftungLandesbüro NiedersachsenTheaterstrasse 330159 HannoverTel. 0511-35770830 Fax. 0511-35770840